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Hautkrebsvorsorge für Versicherte der TK: neue Teilnahmeerklärung

Die aufsichtsrechtlichen Vorgaben erforderten eine entsprechende Anpassung von Teilnahmeerklärung und Einverständnis zur Datenverarbeitung (TNE).

Seit 1. Januar 2010 besteht der Vertrag zur ergänzenden Hautkrebsvorsorge für Versicherte der Techniker Krankenkasse (TK). Wegen aufsichtsrechtlicher Vorgaben war es notwendig geworden, die „Teilnahmeerklärung und Einverständnis zur Datenverarbeitung“, kurz TNE, inklusive der Informationen für Versicherte der TK für die Hautkrebsfrüherkennung in Sachsen anzupassen.

Die neue TNE (Stand 11 / 2017) wurde inhaltlich und redaktionell überarbeitet und ersetzt die bisherige TNE mit sofortiger Wirkung. Sie ist als neue Anlage zum Vertrag zu verwenden.

Die aktuell geltende TNE mit der Vertragsnummer 398 001 ist auf der Internetpräsenz der KV Sachsen veröffentlicht. Bitte beachten Sie die neue Fax-Nummer der TK.

 

Informationen

www.kvsachsen.de > Mitglieder > Verträge > Hautkrebsvorsorge TK

Fax: 040 46 06 62 62 79

                                                                                         – Qualitätssicherung/dae –

Neue Tabakentwöhnungsprogramme für Patienten mit Atemwegserkrankungen

Auf Grund von gesetzlichen Änderungen der DMP-Anforderungsrichtlinie (DMP-A-RL) durch den Gemeinsamen Bundesausschuss wurde der Vertrag zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms nach § 137 f SGB V – Chronisch obstruktive Lungenerkrankungen (COPD) mit Wirkung ab dem 1. Januar 2018 angepasst.

Inhaltliche Änderungen sind unter anderem Hinweise zu häufigen Begleiterkrankungen wie Osteoporose, die oftmals nicht erkannt wird. Zu neu aufgenommenen Qualitätszielen zählen außerdem ein jährlicher Lungenfunktionstest, die Vermeidung eines übermäßigen Einsatzes von inhalativen Steroiden sowie die Empfehlung zu körperlichem Training. Die Praxissoftware wurde entsprechend aktualisiert.

Weiterhin enthält die neue Vertragsfassung eine Anlage 13, in der die Empfehlung zu Tabakentwöhnungsprogrammen umgesetzt wurde. Bitte beachten Sie, dass nicht jede Krankenkasse jedes Programm anbietet. Die Patienten müssen dies gegebenenfalls bei ihrer Kasse erfragen.

 

Tabakentwöhnungsprogramme

www.kvsachsen.de > Mitglieder > Verträge > DMP COPD

 

Vertragsdokumente

www.kvsachsen.de > Mitglieder > Verträge > Buchstabe D

                                                                           – Vertragspartner und Honorarverteilung/re –