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Laborärzte: Neue Festlegungen für die Quartalsberichte zum Stuhltest iFOBT

Zum 1. April 2017 wurde das Stuhltest-Verfahren iFOBT für gesetzlich Versicherte als Kassenleistung eingeführt.

Gemäß § 39 Abs. 5 der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie sind die Labore, welche die Tests durchführen, verpflichtet, die Ergebnisse in Quartalsberichten zu dokumentieren und mit der Quartalsabrechnung der KV Sachsen zu übermitteln. Die Berichte werden dann pseudoanonymisiert einer vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beauftragten Stelle zugesendet.

Interimslösung festgelegt

Eine endgültige Entscheidung über die auswertende Stelle ist von Seiten des G-BA noch nicht getroffen, diese wird voraussichtlich Ende 2018 erfolgen. Für den Übergangszeitraum wurde nun von Seiten des G-BA und der KBV ein einheitliches Vorgehen festgelegt, welches die Übermittlung der Quartalsberichte in dieser Zeit sicherstellt.

Wichtige Details zum Vorgehen

Die Dokumentation erfolgt in den Laborarztpraxen mit Hilfe eines von der KBV zur Verfügung gestellten einheitlichen Datenformulars im Excel-Format. Auf eine technisch aufwendigere Lösung im Übergangszeitraum wurde absichtlich verzichtet. Dieses Formular enthält die nach der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie verpflichtenden Dokumentationsangaben.

Die Laborarztpraxis muss je Betriebsstätte ein Datenformular ausfüllen und dieses zusammen mit der Quartalsabrechnung an die KV Sachsen übermitteln. Die betreffenden Labore erhalten von der KV Sachsen noch ein separates Infoschreiben.

Dokumentationspflicht ab 1. Quartal 2018

Die erste verpflichtende Datenlieferung an den G-BA soll bis Mai 2018 mit den Dokumentationsdaten vom 1. Quartal 2018 erfolgen. Die Quartalsberichte sind Voraussetzung für die Abrechnung des iFOBT Stuhltests.

 

Muster-Datenformular

www.kvsachsen.de > Mitglieder > Qualität > Genehmigungspflichtige Leistungen > Labor

                                                                                     – Qualitätssicherung/pur –

Botoxbehandlung bei Blasenfunktionsstörung

Zum 1. Januar 2018 wurde die Botoxbehandlung bei bestimmten Blasenfunktionsstörungen als neue Leistung in das gynäkologische und urologische Kapitel des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes aufgenommen.

Die neuen GOP im Überblick:

GOP 26316 bei Urologen/GOP 08312 bei Gynäkologen (Therapie)

  • GOP für die transurethrale Therapie mit Botulinumtoxin als Zuschlag zu den GOP 26310 und 26311 beziehungsweise 08311 (Zystoskopie)
  • Bewertung: 282 Punkte / rund 30 Euro; je vollendete zehn Minuten
  • Die Berechnung setzt eine Genehmigung der KV Sachsen voraus.
  • Der Zuschlag ist parallel zur Zystoskopie und je Sitzung höchstens fünfmal berechnungsfähig. Insgesamt kann die GOP fünfzehnmal im Krankheitsfall berechnet werden. Das entspricht unter Beachtung der Injektionsabstände in der Fachinformation zu Botox drei Behandlungen im Jahr.

GOP 26317 bei Urologen/GOP 08313 bei Gynäkologen (Nachbeobachtung)

  • GOP für die Beobachtung eines Patienten im Anschluss an die transurethrale Therapie mit Botulinumtoxin als Zuschlag zu den GOP 26316 beziehungsweise 08312
  • Bewertung: 143 Punkte / 15,24 Euro; einmal am Behandlungstag
  • Die Nachbeobachtung nach erfolgter Therapie mit Botulinumtoxin muss für mindestens 30 Minuten erfolgen und ist einmal am Behandlungstag berechnungsfähig.

 

GOP 40161 bei Urologen und Gynäkologen (Kostenpauschale)

  • Kostenpauschale bei Durchführung einer transurethralen Therapie mit Botulinumtoxin für die beim Eingriff eingesetzte(n) zystoskopische(n) Injektionsnadel(n), -kanüle(n) oder -katheter
  • Bewertung: 45,00 Euro

Die transurethrale Therapie mit Botulinumtoxin ist genehmigungspflichtig. Gegenüber der KV Sachsen ist die Teilnahme an einer von der Landesärztekammer anerkannten Fortbildung zur Therapie von Blasenfunktionsstörungen im Umfang von insgesamt mindestens acht CME-Punkten nachzuweisen. Diesen Nachweis gilt es für Genehmigungsinhaber dann jährlich zu führen.

Vergütung erfolgt extrabudgetär

Die Leistungen der fünf neuen GOP – sowie der bestehenden GOP 08311, 26310 und 26311 (Zystoskopien), die in derselben Sitzung mit den neuen GOP 08312 oder 26316 (neue Zuschläge) durchgeführt werden – werden außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung vergütet.

Für die extrabudgetäre Vergütung der Zystoskopien nach den GOP 08311, 26310 und 26311 ist die bundeseinheitliche Kennzeichnung bei Versicherten, bei denen gleichzeitig eine transurethrale Therapie mit Botulinumtoxin durchgeführt wird, mit dem Buchstaben „T“ erforderlich.
Kosten für das Arzneimittel

Die Kosten für die Beschaffung des Arzneimittels Botox® trägt die Krankenkasse des gesetzlich versicherten Patienten. Dazu stellt der Arzt dem Patienten ein Rezept aus, das in der Apotheke eingelöst werden kann. Alternativ beschafft der Arzt das Arzneimittel und erhält die Kosten erstattet.

 

Genehmigungsantrag

www.kvsachsen.de > Mitglieder > Qualität > Genehmigungspflichtige Leistungen > Ambulantes Operieren

                                                                                                   – Qualitätssicherung/gro –

Qualitätszirkelarbeit

Die Anerkennungen aus dem Bereich Qualitätszirkel beweisen: Qualitätszirkel sind im ambulanten Bereich weiterhin fester Bestandteil der Fortbildung von Ärzten und Psychotherapeuten. Im Jahr 2017 haben sich in den KVS-Mitteilungen insgesamt 13 neue Qualitätszirkel vorgestellt, in denen oft interdisziplinär, auch hausärztlich oder psycho­therapeutisch Ärzte und/oder Psychotherapeuten zur Qualitätssicherung, -förderung und zum fachlichen Austausch zusammenarbeiten.

Im Quartal IV/2017 durch die KV Sachsen neu anerkannte Qualitätszirkel finden Sie oben im Download des Artikels und hier.

 

Moderatorentreffen für Qualitätszirkel in Dresden am 25. April 2018

Im Rahmen eines Moderatorentreffens laden die KV Sachsen und die Qualitätszirkelmoderatoren in diesem Jahr interessierte Moderatoren zu einem Treffen und Erfahrungsaustausch ein.

In Workshops zu verschiedenen Themen möchten die Tutoren den interdisziplinären Austausch fördern, ggf. neue Impulse setzen und Hilfsmittel für die Moderatoren zur Verfügung stellen.

Workshopauswahl:

  • Multimedikation
  • Aktivierungstechniken und Herausforderungen für den Moderator
  • Digitale Sicherheit in Arztpraxen und für die Qualitäts­zirkelarbeit

Im Anschluss an die Workshops werden die Ergebnisse der Gruppen im Plenum vorgestellt und es kann ein Austausch zu den Themen zwischen allen Teilnehmern erfolgen.

 

Online-Anmeldeformular

www.kvsachsen.de > Aktuell > Veranstaltungen > Kategorie Qualitätsmanagement

 

KBV-Service für Qualitätszirkel

www.kbv.de > Service > Service für die Praxis
> Qualität > Qualitätszirkel

                                                                                                 – Qualitätssicherung/mue –