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Impfen – ärztliche Pflicht oder gesetzliche Verpflichtung?

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

den Jahresbeginn möchte ich nutzen, um Sie wieder für eine Problematik zu sensibilisieren, die mir am Herzen liegt.

  • Impfen ist eine Verpflichtung für jeden, um sich selbst, aber auch andere zu schützen.
  • Ungeimpfte sind ein potentielles Risiko für Menschen, die keinen Impfschutz oder noch keinen ausreichenden Impfschutz haben.
  • Die Verweigerung von Impfungen oder das Nichtimpfen kann man als fahrlässiges Verschulden mit der Folge von vermeidbaren Gesundheitsrisiken ansehen.

Wir Ärzte tragen bei der Umsetzung der Impfempfehlung eine große Verantwortung. Etwa 85 bis 90 Prozent aller Impfungen werden durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte verabreicht; das spricht für eine hohe Identifikation von uns niedergelassenen Ärzten mit dem Anliegen des Impfwesens.

Die Durchimpfungsrate der Bevölkerung ist aber immer noch unzureichend, besonders bei ausgewählten Krankheitsbildern wie Masern, die einer hohen Durchimpfungsrate bedürfen. Allerdings erfolgen Impfungen in Deutschland nach wie vor auf freiwilliger Basis – eine generelle Impfpflicht wird es in absehbarer Zeit in der Bundesrepublik – leider – nicht geben.

Rahmenbedingungen festgelegt
Auf Bundesebene werden die Rahmenbedingungen durch die Gesetzgebung festgelegt, z. B. im Infektionsschutzgesetz, Sozialgesetzbuch und Arzneimittelgesetz. Umzusetzen sind diese Vorgaben auf Landesebene durch die Akteure: Ärzteschaft, Landesärztekammer, Kassenärztliche Vereinigung und Krankenkassen.

Als Beispiel möchte ich an die Diskussion vor und während der Grippeimpfsaison im Herbst 2017 nach Wegfall der Rabattverträge erinnern: Hier wurde deutlich, dass es wieder möglich werden muss, dass wir Ärzte bei der Auswahl der zur Verfügung stehenden Impfstoffe letztendlich stärker den medizinischen Sachverstand und die Prinzipien der ärztlichen Therapiefreiheit entfalten können – unter Beachtung der Kostenträger und des Wirtschaftlichkeitsgebots.

Als sächsische Ärzteschaft können wir auf die aktuellen, wissenschaftlichen und kompetenten Empfehlungen der SIKO zurückgreifen. Im vergangenen Jahr wurden durch die SIKO die Empfehlungen zur MMR-, HPV-, Influenza- und Hepatitis B-Impfung aktualisiert. Wir haben in Sachsen eine Landesimpfkommission, deren Empfehlungen denen der STIKO oft um mehrere Jahre vorauseilen. Mit dem sich daraus ergebenden Konflikt zwischen einerseits öffentlich empfohlenen und andererseits von der GKV zu bezahlenden Impfungen werden wir deshalb noch viele Jahre leben müssen.

Wo liegen die nächsten Schwerpunkte?
Schwerpunkt bleibt weiterhin die Umsetzung des Nationalen Impfprogramms zur Steigerung der Durchimpfungsrate bei Masern bis zum Schulalter. Eine weitere Zielstellung sehe ich bei der Verbesserung der Durchimpfungsrate der HPV-Impfung, liegt doch die Rate bei 12- bis 17-jährigen Mädchen bei nur 45 Prozent. Eine Verbesserung der Durchimpfungsrate bei Jugendlichen ist nur zu erreichen. wenn auch die Jungen gegen die Infektion durch Humane Papillomviren geimpft werden. Dies wird seit 2013 auch von der SIKO empfohlen, ist jedoch keine GKV-Leistung. Neben der besseren Aufklärung für Eltern und Jugendliche halte ich regionale oder zentrale Einladungsverfahren für geeignet, die Jugendlichen zu erreichen.

Für uns sollte es weiterhin eine Verpflichtung sein, ständig auf die Impfbereitschaft unserer Patientinnen und Patienten einzuwirken.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen ein erfolgreiches neues Jahr und uns allen gute Impfquoten.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Ihre Barbara Teichmann