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Lebhafter Meinungsaustausch und zahlreiche Anträge zur Vertreterversammlung

Bericht von der 70. Vertreterversammlung der KV Sachsen am 15. November 2017

Der Vorsitzende der Vertreterversammlung, Dr. Stefan Windau, begrüßte herzlich die 38 anwesenden Vertreter sowie den Präsidenten der Sächsischen Landesärztekammer, Erik Bodendieck, den Abteilungsleiter im Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz, Michael Bockting, und den Ehrenvorsitzenden der KV Sachsen, Dr. Hans-Jürgen Hommel. Er stellte die Beschlussfähigkeit fest. Die Vertreter bestätigten das Protokoll der 69. und die ergänzte Tagesordnung der aktuellen Vertreterversammlung (VV).

Berichte zur Lage

In seinem kurzen einführenden Bericht bewertete Dr. Windau den Stand der Koalitionsverhandlungen in Berlin. So lange noch kein Koalitionsvertag vorliege, kann es noch keine verbindliche Einschätzung geben. Entscheidend für die Ärzteschaft wird sein, wieviel Spielraum für die Selbstverwaltung am Ende bleibt. In der im Raum stehenden Regionalisierung des Morbiditäts-Risikostrukturausgleichs sieht er die Gefahr, dass auch aus Sachsen Geld abfließt. Das bestätigte auch der Vertreter der Aufsicht, Michael Bockting: Alle ländlichen Räume würden dabei Geld verlieren. Alle Vertreter stimmten dem Vorschlag Dr. Windaus zu, eine Klausurtagung der VV einzuberufen, wenn ein Koalitionsvertrag vorliegt. Dann solle die strategische Vorgehensweise der verfassten Ärzteschaft entsprechend den neuen politischen Rahmenbedingungen diskutiert werden.

Geschäftsbericht des Vorstandes

Unter Verweis auf seine Aussagen im Editorial der KVS-Mitteilungen 11 / 2017 spannte der Vorstandsvorsitzende, Dr. Klaus Heckemann, den Bogen zwischen den beiden Hauptthemen seines Vortrags: Er sei der festen Überzeugung, dass die Reformation der ideale Weg zur Überarbeitung der Bereitschaftsdienststrukturen ist und er halte die Evolution für das Maß der Dinge, wenn es um die Weiterentwicklung des Systems unserer Honorarverteilung geht.

Dr. Heckemann verwies eingangs noch einmal darauf, dass die Politik der Vertragsärzteschaft aufgetragen hat, der übermäßigen Inanspruchnahme der Notaufnahmen der Krankenhäuser durch die Einrichtung von Bereitschaftsdienstpraxen an Krankenhäusern entgegenzuwirken. Gelingt dies nicht, könnte sich die Politik ihrerseits veranlasst sehen, reagieren zu müssen. Dies würde die Handlungsspielräume der KV erheblich einschränken.

Entsprechend den Beschlüssen der 69. Vertreterversammlung versteht sich die Reform als ein „lernendes System“. Das heißt, es wird zuerst eine Pilotphase mit der Einrichtung von Bereitschaftsdienstpraxen in Pilotregionen geben. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse werden in die fortlaufende Weiterentwicklung bzw. Anpassung der Organisationsstruktur einfließen. Daneben wird der Vorstand in den Vertreterversammlungen und in den Regionalausschusssitzungen sowie gegenüber der Bereitschaftsdienstkommission und den Beratenden Fachausschüssen regelmäßig über den Fortgang der Reform Bericht erstatten. Hierüber soll gewährleistet werden, dass eine erforderliche zeitnahe Nachjustierung erfolgen kann.

Dr. Thomas Lipp brachte zwei Anträge ein. Im ersten verwies er darauf, dass die erforderlichen Finanzmittel für die komplett neu zu schaffenden Versorgungsstrukturen nicht aus dem Honorarvolumen zu Lasten der vertragsärztlichen Gesamtvergütung erfolgen dürfen. Die Krankenkassen müssten daher ihrer Verantwortung gerecht werden und die zusätzlichen Kosten für die Bereitstellung der erweiterten Versorgungsstrukturen vollständig und adäquat gegenfinanzieren. Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

Im zweiten Antrag thematisierte Dr. Lipp, dass die im Konzeptentwurf der Bereitschaftsdienstreform vorgeschlagenen Maßnahmen allein noch nicht verhindern, dass Patienten weiterhin unreflektiert Notaufnahmen an Kliniken – dann über den Zugang durch Portalpraxen – in Anspruch nehmen. Um weitere Kostensteigerungen und die Aufblähung des Bereitschaftsdienstes zu vermeiden sowie den Erfolg der Bereitschaftsdienstreform zu sichern, müssen parallel Steuerungsmaßnahmen ergänzt bzw. vorgeschaltet werden (Bereitschaftsdienstgebühr, Notfall-/Rettungsgebühr), die das Inanspruchnahmeverhalten der Patienten nachhaltig beeinflussen werden. Eine solche Steuerungsmaßnahme sei auch im Interesse der Versichertengemeinschaft, sowohl aus Gründen einer qualifizierten Versorgung dringlicher Fälle und echter Notfälle als auch mit Blick auf stabile Beitragssätze, also auch letztlich im Interesse der Krankenkassen, die diese Gebühr am Jahresende technisch problemlos und automatisiert einziehen sollen.

Seine Forderung nach einer solchen Gebühr hatte auch Dr. Heckemann – und nicht das erste Mal – in seinem Bericht erneut thematisiert. Dieser Antrag wurde ohne Gegenstimme mit einer Enthaltung angenommen.

Zur Bereitschaftsdienstreform wurde auch noch im weiteren Verlauf der VV diskutiert (siehe Seite 6).

Honorarentwicklung – regelmäßige Anpassung ohne Perfektionsanspruch

Im zweiten Teil seines Berichts referierte Dr. Heckemann zur Entwicklung des Gesamthonorars und ausgewählter Vergleichsgruppen. Er bezog dabei Anregungen und Fragen von Dr. Klaus Kleinertz und Dr. Thomas Göhler im Vorfeld der VV in seine Ausführungen ein. Dr. Heckemann thematisierte die Aufteilung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung seit 2014 und die Konsequenzen aus der Entscheidung des Landesschiedsamtes vom 16. Mai 2016. Dieses hatte nach einer Klage der Krankenkassen entschieden, dass der Teil der basiswirksamen MGV-Faktoren für 2013 von 2,81 Prozent unter Berücksichtigung der besonderen Morbidität und Beachtung der Demografie in Sachsen zu revidieren sei. Das führte zu einer Rückforderung von insgesamt rund 100 Millionen Euro, deren Refinanzierung sich im Rahmen der Honorarverteilung bis Mitte 2018 auswirken wird.

Aktualisierungen in Satzung, Wahlordnung und Geschäftsordnung

Die stellvertretende Vorstandsvorsitzende, Dr. Sylvia Krug, begründete die Änderungen der Satzung, der Wahlordnung und der Geschäftsordnung. Dabei führte die wegen Vorgaben durch das Selbstverwaltungsstärkungsgesetz notwendige Anpassung des Mitgliedschaftsstatus zu einer lebhaften Diskussion. Bisher wurde der Mitgliedsstatus angestellter Ärzte und Physiotherapeuten mit „halbtags“, also mit 20 Wochenstunden, charakterisiert. Der Gesetzgeber bindet die Mitgliedschaft in der KV nunmehr an mindestens zehn Wochenstunden.

Während die diesbezügliche Satzungsänderung mit nur einer Gegenstimme angenommen wurde, verwies die VV die sich daraus ergebende Änderung der Wahlordnung an den Vorstand. Zwar müsse geltendes Recht umgesetzt werden, jedoch sollten vor einer Beschlussfassung mögliche Alternativen für die Ausgestaltung der künftigen VV-Wahlen geprüft werden.

Die Änderung der Geschäftsordnung der Vertreterversammlung wurde einstimmig angenommen.

KV Sachsen unterstützt alle ambulanten Weiterbildungsabschnitte

Frau Dr. Krug betonte in ihrem Antrag, dass es erklärtes Ziel der KVS-Förderung sei, alle ambulanten Weiterbildungsabschnitte zu unterstützen, auch wenn diese von der Bundesvereinbarung nicht erfasst werden. Deshalb werden mit Wirkung ab 15. November 2017 die „Durchführungsbestimmungen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen zur Förderung von Ärzten in Weiterbildung“ neu gefasst. Auf der Vertreterversammlung vor einem Jahr gab es dazu schon einen Beschluss. Im Zuge dessen wurde auch die Mindestdauer für Weiterbildungsabschnitte von sechs Monaten bei der KVS-Förderung an die Mindestdauer von zwölf Monaten bei der fachärztlichen Weiterbildung gemäß § 3 der Bundesvereinbarung angeglichen. Allerdings resultierte daraus eine Diskrepanz zum originären Ziel der KVS-Förderung, alle ambulanten Weiterbildungsabschnitte zu fördern. Daher wurde nun die Mindestweiterbildungsdauer im Rahmen der KVS-Förderung wieder von zwölf auf sechs Monate verkürzt.

In einem weiterführenden Antrag von Dr. Martin Völker wurde der Vorstand beauftragt, in der 71. Vertreterversammlung einen Vorschlag zu unterbreiten, um das Risiko einer Rückzahlungsverpflichtung der weiterbildenden Vertragsärzte bzw. einer Nichtauszahlung von Fördermitteln zu mindern. Alle Vertreter stimmten diesem Antrag zu.

Umfassende Diskussion um Honorarverteilungsmaßstab

Dr. Heckemann erläuterte die Änderungen zum Honorarverteilungsmaßstab (HVM), die aufgrund der vor vier Wochen beschlossenen Bereitschaftsdienstreform notwendig geworden waren. Dr. Klaus Hamm thematisierte die Vergütungsunterschiede, die durch die schrittweise Umstellung der Struktur in den „alten“ und „neuen“ Bereichen wirksam werden. Hier entgegnete Dr. Alexander Ziegert, dass 2019 logischerweise noch nicht alle in die neue Vergütungssystematik eingebunden sein können: „Wir müssen uns auf ein Übergangsszenario einstellen und eine unterschiedliche Vergütung in Kauf nehmen. So eine Übergangsphase kann man nicht perfekt gestalten“.

Dr. Heckemann informierte des Weiteren zur Benehmensherstellung mit den Kassen. Deren Argument, die Zahlung von Wegegeld und die Aufstockung der Vergütung auf ein Mindesthonorar führten zu einer Doppelbezahlung, wies Dr. Hamm im Rahmen der Diskussion zurück „Ich finde diese Stellungnahme nicht schlüssig. Es handelt sich hier nur um ein Mindesthonorar für jeden Einsatz plus eine Aufstockung über Honorarmittel.“ Auch Dr. Windau betonte, dass es sich nicht um eine Doppelbezahlung handelt.

Im Rahmen der Benehmensherstellung hatten sich die Krankenkassen kritisch zur Zahlung eines Garantiehonorars plus Entfernungszuschlag auf das Wegegeld geäußert. Ihr Gegenvorschlag lautete: „… nicht nur ein Garantie- sondern auch ein Maximalhonorar einzuführen. Mit dem Überschuss über dem Maximalhonorar könnte ein anderes Garantiehonorar festgesetzt werden, welches zu einer Angleichung zwischen Stadt und Land innerhalb des Grundbetrags Bereitschaftsdienst führen könnte.“

Der Änderungsantrag zur Anpassung des HVM wurde schließlich einstimmig angenommen.

Da die Leistungen der Herzschrittmacherkontrollen seit Jahren massiv unterbewertet und keine zusätzlichen Mittel der Krankenkassen zu erwarten sind, sollen diese – einem Antrag der Kardiologen entsprechend – in den Förderkatalog der KV Sachsen aufgenommen werden. Begründet wurde dieses Anliegen mit der rasanten technischen Weiterentwicklung von Herzschrittmachern und dem damit verbundenem höheren Aufwand bei Systemabfragen und Programmierung sowie den erhöhten Ansprüchen an die ärztlichen Kompetenzen. Dieser Antrag wurde mit zwei Gegenstimmen und sieben Enthaltungen angenommen.

Weitere Anträge zur Vergütung nicht im EBM abgebildeter kardiologischer Leistungen können nicht im Rahmen des HVM berücksichtigt werden und wurden deshalb an den Vorstand verwiesen.

Abrechnungsordnung – auch Online-Abrechnung erfordert Fristeinhaltung

Der Antrag zur Änderung der Abrechnungsordnung umfasste drei neue Vorschriften zu Abrechnungsmodalitäten der neuen Bereitschaftsdienstreform. Außerdem wurde eine Änderung der Vorschrift zur Gebührenerhebung bei verspäteter Abgabe der Abrechnungsunterlagen beantragt. Sie beinhaltet, dass bei nicht fristgerechter Abrechnung und Überziehung der Kulanzfrist von 14 Tagen ein Abzug in Höhe von vier Prozent vorgenommen wird. Hieraus entspann sich eine lebhafte Diskussion um die Länge der Kulanzfrist, wie genau Ausnahmefälle definiert werden und ob man auf die zusätzliche Gebühr verzichten könne. „Die vier Prozent sind bewusst als Maßnahme gewählt, denn es muss verhindert werden, dass man den Abrechnungsprozess erschwert“, erklärte Dr. Heckemann. „Aber wer sich in begründeten Ausnahmefällen an die Abrechnungsstelle wendet, insbesondere in Not- oder bei Unglücksfällen, kann dort einen erfüllbaren Termin abstimmen.“ Der Antrag wurde mit drei Gegenstimmen und einer Enthaltung angenommen.

Anschließend wurden neue Mitglieder für den Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Sachsen und den Erweiterten Landesausschusses einstimmig gewählt. Die Wahl war durch die Neubesetzung von Leitungsfunktionen in den Geschäftsstellen notwendig geworden.

Bereitschaftsdienstreform – Informationen und Diskussion

Dr. Hamm informierte von der Sitzung des Regionalausschusses Chemnitz. Hier wurden von den Mitgliedern Kommunikationsprobleme zur Bereitschaftsdienstreform im Vogtland und Erzgebirge thematisiert. Es wurde von Unkenntnis, Unverständnis und Verweigerung gesprochen. Dr. Windau verwies auf die zahlreichen Veröffentlichungen in den öffentlichen und KV-eigenen Print- und Onlinemedien der letzten Monate, den ausführlichen Bericht in den KVS-Mitteilungen 11 / 2017 und zahlreiche persönliche Gespräche der Vertreter und des Vorstands vor Ort in den Regionen. Er sieht nicht nur die Körperschaft in der Pflicht zu informieren, sondern auch die Kolleginnen und Kollegen, sich aktiv zu informieren.

Dr. Lipp berichtete von Kollegen, die das Gefühl haben, ihnen sei etwas übergestülpt worden. Er möchte kommunizieren, dass die Vertreterversammlung den Rahmen beschlossen hat, der in den Pilotpraxen getestet, anschließend ausgewertet und nach den Erfahrungen angepasst wird.

Dr. Windau verlas noch einmal den zentralen Beschluss der 69. VV. Er hatte diesen später einstimmig angenommenen Antrag am 18. Oktober initiiert. Der Beschluss beinhaltet, dass der gesamte Prozess der Bereitschaftsdienstreform im Sinne des lernenden Systems nicht nur evaluiert, sondern zu jeder Vertreterversammlung zu diesem Thema vom Vorstand berichtet wird, die relevanten Selbstverwaltungsgremien während des gesamten Prozesses fortlaufend in die Information und in die Gestaltung des Prozesses einbezogen werden und die Vertreterversammlung letztlich in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung immer die Möglichkeit haben muss und hat, zusammen mit dem Vorstand die Umsetzung der Reform zu modifizieren.

Dr. Heckemann verwies auf die möglichen Konsequenzen durch Ersatzvornahmen des Gesetzgebers, falls die Selbstverwaltung die Reform nicht durchführt. Die Vertreter wollen sich nun verstärkt vor Ort in ihren Regionen der Diskussion mit den Kollegen stellen und zu Inhalten, Gesetzesvorgaben und praktischen Lösungen aufklären.

Haushalt und Rechnungsabschluss

Im nichtöffentlichen Teil trug der Vorsitzende des Finanzausschuss, Dr. Hagen Bruder, zunächst die Jahresrechnung 2016 vor. Die Vertreter stimmten dem entsprechenden Antrag und damit der Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016 einstimmig zu. Anschließend stellte er die Festlegungen für den Haushalt 2018 vor. Diese wurden ohne Gegenstimmen angenommen. Die Anträge zur Bildung und Verwendung der Bereitschaftsdienstrücklage sowie die Verwendung der EDV-Rücklage wurden ebenfalls einstimmig bestätigt.

Für das Haushaltsjahr 2018 werden die Verwaltungskostensätze, beginnend mit der Abrechnung des Quartals IV / 2017, wie folgt festgesetzt:

  • Online-Abrechner: 2,7 Prozent
  • Datenträger-Abrechner: 3,0 Prozent
  • Manuell-Abrechner: 5,0 Prozent

Ab dem II. Abrechnungsquartal 2018 werden für die neue Form der Online-Proaktiv-Abrechner 2,5 Prozent angesetzt. Damit haben Ärzte zukünftig die Möglichkeit, nach Durchführung der Vorabprüfung und entsprechender Korrektur, einer eingeschränkten manuellen Abrechungsprüfung zuzustimmen. Hintergrund dieser Regelung ist der geringere Verwaltungsaufwand bei fehlerarmen Abrechnungen.

Die Vertreter stimmten dem Antrag bei drei Enthaltungen mehrheitlich zu.

Die Vorsitzende des Regionalausschusses Dresden, Dr. Grit Richter-Huhn, beantragte und begründete die notwendige Erhöhung der Sonderkostenumlage für den organisierten Bereitschaftsdienst im Bereich Dippoldiswalde. Alle Vertreter stimmten dem zu.

Frau Dr. Krug beantragte Änderungen der Entschädigungsregelung für Organmitglieder der KV Sachsen, der Vergütungsregelung für Bezirksgeschäftsstellenleiter sowie der Reisekosten- und Sitzungsgeldregelungen für ehrenamtlich tätige Ärzte und Psychotherapeuten (Kommissionen, Ausschüsse) und sonstige Entschädigungen der KV Sachsen. Alle diese Anträge wurden ohne Gegenstimmen angenommen.

Abschließend dankte Dr. Windau für die Vorbereitung der Veranstaltung, die Beiträge und die Diskussionen.

                                                                                     – Öffentlichkeitsarbeit/im/sp –