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Anpassung der Impfvereinbarungen Sachsen – Pflicht- und Satzungsleistungen für das Jahr 2018

Nach den aktuell geltenden Impfvereinbarungen Sachsen, Pflicht- und Satzungsleistungen, werden die Vergütungsbeträge, beginnend mit dem Jahr 2017, jährlich um die prozentuale Anpassung des Orientierungswertes nach § 87 Abs. 2e SGB V gemäß dem Beschluss des (Erweiterten) Bewertungsausschusses angepasst.

Es sind zu berücksichtigen:

  • Ausgangswert für die Anpassung des Orientierungswertes 2017: 10,5300 Cent
  • Festlegung des Orientierungswertes für das Jahr 2018 gemäß § 87 Abs. 2e SGB V: 10,6543 Cent

Daraus ergibt sich eine Steigerung des Orientierungswertes um 1,18 Prozent.
Die KV Sachsen hat auf dieser Grundlage die Impfvereinbarungen Sachsen, Pflicht- und Satzungsleistungen, die Anlagen 1 sowie A1 bis A5 betreffend, für den Vergütungszeitraum vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 wie im Download veröffentlicht angepasst.

Sie finden die tabellarische Übersicht der Anpassungen im oberen Bereich dieser Seite als PDF „Download des Artikels“.

Weitere Informationen

www.kvsachsen.de > Mitglieder > Verträge > Buchstabe „I“

                                                        – Vertragspartner und Honorarverteilung/mey –

Impfvereinbarung Sachsen – Satzungsleistungen

Korrektur des Datums im Artikel in Heft 11 / 2017 zur Anpassung der Anlage A3 – Satzungsleistungen der IKK classic: Die Änderungen treten am 1. Januar 2018 in Kraft.

Auf Grund einer Satzungsänderung der IKK classic zum 1. Januar 2018 entfallen die Schutzimpfungen „Influenza nasal“ und gegen Herpes zoster für Versicherte der IKK classic.

Durch den Wegfall der Schutzimpfungen „Influenza nasal“ und Herpes zoster wird der Leistungskatalog nach der Anlage A3 zur „Impfvereinbarung Sachsen – Satzungsleistungen“ dementsprechend angepasst. Damit sind die Leistungen nach den Abrechnungsnummern 89112S und 99793 ab dem 1. Januar 2018 für Versicherte der IKK classic nicht mehr berechnungsfähig.

Die aktualisierte Anlage A3 zur Impfvereinbarung, Satzungsleistungen, wird nach Abschluss des Unterschriftsverfahrens auf der Homepage der KV Sachsen veröffentlicht.

Vertrag unter
www.kvsachsen.de > Mitglieder > Verträge

                                                                          – Vertragspartner und Honorarverteilung/mey –

STIKO wird Empfehlung zur Influenza-Impfung bezüglich der Impfstoffpräferenz ändern

Die Ständige Impfkommission (STIKO) wies Ende November in einer Vorabinformation auf die bevorstehende Änderung ihrer Empfehlung zur Influenza-Impfung hin: Die Impfung gegen saisonale Influenza solle dann mit einem quadrivalenten Impfstoff durchgeführt werden.

Diese STIKO-Empfehlung gilt derzeit noch nicht. Zunächst muss die STIKO die entsprechende wissenschaftliche Begründung im Epidemiologischen Bulletin 02 / 2018 veröffentlichen. Darüber hinaus bleibt im Anschluss die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur möglichen Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) abzuwarten, was bis zu drei Monate dauern kann. Eine etwaige Neubewertung hinsichtlich der Leistungspflicht bzw. des Wirtschaftlichkeitsgebotes kann erst danach erfolgen.

Die bevorstehende STIKO-Empfehlung zum Einsatz quadrivalenter Impfstoffe begrüßt die KV Sachsen ausdrücklich. Leider nimmt eine mögliche Umsetzung in der SI-RL durch den G-BA eine gewisse Zeit in Anspruch. Daher muss zum gegenwärtigen Zeitpunkt weiterhin auf die von den Krankenkassen unter Federführung der AOK PLUS vereinbarten Rabattverträge und die bei Nichtbeachtung bestehende Gefahr von Regressanträgen durch die Krankenkassen hingewiesen werden.

Sofern in Einzelfällen medizinische Gründe gegen den Einsatz rabattierter Impfstoffe sprechen, ist der Einsatz eines nicht rabattierten Impfstoffs möglich. Für diesen Fall wird eine adäquate Dokumentation empfohlen.


Fazit: Eine mögliche Änderung der SI-RL, die als Pflichtleistung für alle Patienten mit gegebener Indikation quadrivalenten Impfstoff vorsieht, bleibt abzuwarten. Nach Einschätzung der KV Sachsen ist dies frühestens für die Influenza-Impfsaison 2018 / 2019 möglich.

Informationen
www.kvsachsen.de > Aktuelles

Aktuell
                                                                               – Verordnungs- und Prüfwesen/neu –