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Vorabprüfung der Quartalsabrechnung

Wie bereits in den Quartalen zuvor, hat sich im Quartal 3/2017 die Teilnehmerzahl der Praxen, welche die „Vorabprüfung der Quartalsabrechnung“ genutzt haben, erneut erhöht.
Wir möchten uns auf diesem Weg über das Feedback zur Vorabprüfung bedanken und bitten Sie, uns auch weiterhin Anregungen und Hinweise zur Nutzung mitzuteilen. Das Feedback ist grundsätzlich anonym. Sofern Sie kontaktiert werden möchten, geben Sie bitte die Kontaktdaten an.

Um noch weitere Mitglieder für die Nutzung der Vorabprüfung zu gewinnen, möchten wir nachfolgend nochmals auf die Möglichkeiten und Vorteile dieser Anwendung im Mitgliederportal hinweisen.

Ziel der Vorabprüfung der Quartalsabrechnung ist es, Abrechnungsfehler, fehlende Leistungseintragungen sowie -begründungen frühzeitig zu erkennen, um diese vor Abgabe der Quartalsabrechnung korrigieren zu können. Im Rahmen der Vorabprüfung werden Ihre Daten mit dem – zum Zeitpunkt der Vorabprüfung – aktuellen Stand des Regelwerks geprüft. Dieses enthält Regeln zu EBM-Bestimmungen sowie regionalen und bundesweiten Verträgen. Nach Abschluss der Vorabprüfung erhalten Sie Ergebnislisten, in denen Fehler und Hinweise zu Ihrer Abrechnung ausgegeben werden. Damit können Sie anschließend Korrekturen an Ihrer Abrechnung vornehmen.

Die Hinweise unterstützen Sie dabei, vermeidbare Fehler nicht in die Zukunft fortzuschreiben. So kann durch mögliche Korrekturen der Abrechnung verhindert werden, dass Leistungen beispielsweise aufgrund fehlender Leistungseintragungen oder Begründungen gestrichen werden und dadurch unnötige finanzielle Einbußen entstehen. Somit lautet unsere Empfehlung an Sie:

Vor der Quartalsabrechnung Vorabprüfung nutzen!

Die Vorabprüfung der Quartalsabrechnung kann zur Kontrolle der Korrekturen wiederholt genutzt werden. Die Möglichkeit der Durchführung der Vorabprüfung besteht bis zum 15. Januar 2018, solange die Abrechnung noch nicht eingereicht wurde. Es wird nur die zur Bearbeitung eingereichte Abrechnung im System gespeichert.

Wir möchten Sie darüber hinaus darauf hinweisen, dass es aufgrund intensiver Nutzung gerade am Ende des Quartals zu Wartezeiten bei der Vorabprüfung kommen kann. Wir empfehlen daher, die Vorabprüfung einige Tage zuvor bzw. danach durchzuführen.
Die Bearbeitung läuft unabhängig von einer Anmeldung an der Anwendung. Sie können sich auch

abmelden und die Ergebnisse zu einem späteren Zeitpunkt abrufen.
Nähere Informationen zur Vorabprüfung der Quartalsabrechnung finden Sie in den Bedienungshinweisen, die Erläuterungen zur Handhabung der Vorabprüfung enthalten. Außerdem steht Ihnen zusätzlich ein FAQ-Katalog zur Verfügung, in dem die KV Sachsen Antworten auf häufig gestellte Fragen auflistet.

Wir beabsichtigen, die Vorabprüfung der Quartalsabrechnung auszubauen und weiter zu verbessern. Auch dafür sowie für die Erweiterung des FAQ-Katalogs ist Ihr Feedback gefragt. Anregungen und Hinweise zur Nutzung der Vorabprüfung können Sie sowohl über den entsprechenden Link nach Ausführung der Vorabprüfung als auch später bei der Einreichung Ihrer Quartalsabrechnung bequem mitteilen.

Für das vierte Quartal 2017 ist die Freigabe der Vorabprüfung der Quartalsabrechnung ab dem 22. Dezember 2017 geplant.

Bedienungshinweise und FAQ-Katalog
www.kvsachsen.de > Mitglieder > Abrechnung > Vorabprüfung der Quartalsabrechnung

                                                                                 – Abrechnung/eng-silb –

Abschlags- und Restzahlungen – Termine 2018

Sie finden die tabellarische Übersicht der Abschlags- und Restzahlungen im oberen Bereich dieser Seite als PDF „Download des Artikels“.

Bei den angegebenen Terminen handelt es sich jeweils um den spätesten Wertstellungstermin zu Lasten der Bankkonten der KV Sachsen. Die Gutschriften auf Ihren Bankkonten sind abhängig von der Banklaufzeit, die in der Regel einen Arbeitstag beträgt.

Die Neuberechnung der Abschlagszahlungen für 2018 erfolgt Ende Januar 2018, die erstmalige Zahlung für Januar 2018 am 15. Februar 2018.

Werden der zuständigen Bezirksgeschäftsstelle der KV Sachsen besondere Umstände bekannt (z. B. wesentliche Veränderungen der Honorarentwicklung des Vertragsarztes gegenüber dem letzten Geschäftsjahr), kann die Bezirksgeschäftsstelle die ermittelte Abschlagszahlung erhöhen, vermindern bzw. die Zahlung aussetzen oder einstellen.

Informationen
www.kvsachsen.de > Mitglieder > Honorar > Honorar- und Abschlagszahlung

                                                                                                        – Buchhaltung/hei –

Quartalsabrechnung nur noch online oder per Post

Ab dem 1. Januar 2018 (Quartalsabrechnung IV/2017) entfallen die bisher üblichen Annahmetermine zur persönlichen Abgabe der Quartalsabrechnung.

Die Einreichung der Quartalsabrechnung ist gemäß dem vom Vorstand der KV Sachsen getroffenen Beschluss vorzugsweise über den Weg der Online-Abgabe bzw. über den postalischen Weg bei Datenträgerabrechnung vorzunehmen. Bei Einreichung der Datenträgerabrechnung auf postalischem Weg sind für den Datenträgerversand geeignete Briefumschläge zu nutzen.

Bitte haben Sie für diese Maßnahme Verständnis. Bei so geringer Zahl der Inanspruchnahme der persönlichen Abgabe ist ein Vorhalten von Personal nicht sinnvoll.

Die Quartalsabrechnung und alle notwendigen Abrechnungsunterlagen sind bis zum 15. Kalendertag des dem Leistungsquartal folgenden Monats bei der zuständigen Bezirksgeschäftsstelle der KV Sachsen einzureichen.

Hinweise für Notärzte

Für die Einreichung der Abrechnungsunterlagen gilt gemäß der gültigen Verwaltungsvereinbarung, dass diese bis zum 20. Kalendertag nach Quartalsende per Post (Posteingangsstempel) in der Bezirksgeschäftsstelle Leipzig zu erfolgen hat.
In diesem Zusammenhang und vor dem Hintergrund eines durchgehend positiven Feedbacks der Kolleginnen und Kollegen, welche bereits die Online-Abrechnung über das Notarztportal durchführen, möchten wir Sie bitten, die zukünftige Teilnahme an der Online-Abrechnung zu prüfen.

Informationen
www.kvsachsen.de > Mitglieder > Abrechung > Onlineabrechnung

                                                                                            – Abrechnung/eng-silb –