Neuordnung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes
Bericht von der außerordentlichen 69. Vertreterversammlung der KV Sachsen am 18. Oktober 2017
Der Vorsitzende der Vertreterversammlung Dr. Stefan Windau begrüßte herzlich die 38 anwesenden Vertreter sowie Andrea Keßler und Babette Seiter vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz, den Ehrenvorsitzenden der KV Sachsen, Dr. Hans-Jürgen Hommel, und den Hauptgeschäftsführer der Sächsischen Landesärztekammer, Dr. Michael Schulte Westenberg. Er stellte die Beschlussfähigkeit fest. Die Vertreter bestätigten das Protokoll der 68. VV und die Tagesordnung der aktuellen Vertreterversammlung (VV).
Vorgaben und Gestaltungsmöglichkeiten
Einführend verwies Dr. Windau auf den Handlungsbedarf, der aufgrund aktueller Vorgaben der Politik im Versorgungsstärkungsgesetz und dem Krankenhausstrukturgesetz entstanden ist. Es blieben Gestaltungsmöglichkeiten für die ärztliche Selbstverwaltung, die es zu nutzen gilt: „Besser wir gestalten, als dass wir gestaltet werden. Deshalb ist es Ziel der Vertreterversammlung, heute mit Grundzügen den Rahmen für ein lernendes System zu beschließen, den das KV-Parlament künftig nach Evaluationen bei Bedarf modifizieren kann.“
Zielaspekte und Regelungsmöglichkeiten
Der Vorstandsvorsitzende der KV Sachsen, Dr. Klaus Heckemann, beschrieb in seinem Referat zunächst die Ausgangssituation. Neben den gesetzlichen Vorgaben verwies er auf die teilweise immer noch kleinteiligen Bereitschaftsdienststrukturen mit unterschiedlichen fachlichen Angeboten, den demografischen Wandel und die Überlastung der Notaufnahmen.
Daraus leitete der Vorstandsvorsitzende mit Blick auf den Sicherstellungsauftrag die Zielaspekte einer Bereitschaftsdienst-Reform (BD-Reform) als gesamthaften Ansatz ab:
- Reduzierung der Zahl der Bereitschaftsdienstbereiche
- Errichtung von Bereitschaftspraxen im erforderlichen Umfang
- Neuausrichtung der Vermittlungsstrukturen und des Fahrdienstes
- Absicherung einer noch vertretbaren Dienstfrequenz
- Erhaltung der Attraktivität der Arztsitze für den Nachwuchs
- Akzeptanz des Bereitschaftsdienstes
- Effizienz des Einsatzes von knappen Ressourcen
Das vorgeschlagene Gesamtkonzept für die BD-Reform beinhaltet 11 z. T. ineinandergreifende Regelungselemente:
Neuordnung der BD-Bereiche
- Zusammenfassung der bisherigen 95 allgemeinen Hausbesuchs-Bereiche zu 23 neuen Bereitschaftsdienst-Bereichen mit jeweils mindestens ca. 100 Ärzten
Standorte der allgemeinärztlichen und fachärztlichen BD-Praxen
- je BD-Bereich mindestens eine Hauptbereitschaftspraxis, zusätzlich bis zu elf Bereitschaftspraxen mit eingeschränkten Öffnungszei-ten
- Einrichtung fachärztlicher Bereitschaftsdienste bzw. Bereitschaftspraxen für HNO, Augenheilkunde, Chirurgie und Kinderheilkunde in ausgewählten Bereichen
Pilotregionen in den drei KV-Bezirken
- Vorschlag als Pilotregionen: Annaberg / MEK, Görlitz-Niesky und Delitzsch
- Modifizierung der Regelungen auf der Basis der Erfahrungen
Vermittlung der Hausbesuche zentral durch die KV
• schrittweises Einrichten einer BD-Vermittlungszentrale „in Regie“ der KV Sachsen
Zentraler Fahrdienst
- sachsenweit im Hausbesuch zentraler Fahrdienst
- strukturierte fachliche Anforderungen an den Fahrer (medizinische Grundqualifikation)
- entsprechende Ausstattung der Fahrzeuge, intelligentes Routing
- in großen Bereichen bei Bedarf mehrere Fahrzeuge
Dienstplanung
- Vorrang der regionalen Dienstplanung durch Ärzte, hilfsweise durch die jeweiligen Bezirksgeschäftsstellen der KV Sachsen
- Entschädigung des Aufwands der ärztlichen Dienstplangestalter und ärztlichen Leiter
- angemessene Honorierung der weitreichenden Verantwortungen und komplexen Aufgaben
Honorierung der ärztlichen Leistungen im BD mit Garantiehonorar-Ansatz
- auf der Grundlage der Sächsischen Gebührenordnung
- nach Erreichen des Garantiehonorars von 50,00 Euro pro Stunde Vergütung der tatsächlichen Leistung nach EBM abzüglich einer Be-triebskostenumlage
- Einführung des Wegezeitenmodells
- aufgrund der vergrößerten BD-Bereiche Honorierungszuschlag für längere Fahrtstrecken über 15 km Radius
Öffentlichkeitarbeit
- Kommunikation der Behandlungsangebote im BD und Erreichbarkeit der 116117
- zielgruppenbezogene unterschiedliche Maßnahmen (z. B. Print, Internet, App)
Finanzierung
- Heranziehen aller Mitglieder der KV Sachsen zur Finanzierung des BD
- Finanzierung grundsätzlich mit Kombination aus honorarbasierter und kopfbasierter Umlage
- modifizierte Umlage für Psychologische Psychotherapeuten
- Transparenz durch klar getrennte Kostendarstellung der BD-Aufwendungen
Dr. Heckemann berichtete von den Erfahrungen der Bereitschaftspraxen in Bayern, die teilweise seit zwei Jahren arbeiten. In dieser Zeit sind in den BD-Zeiten die Nachfragen in den Notaufnahmen der Krankenhäuser deutlich gesunken. Das zeigt die Möglichkeit, den Missbrauch des Angebots der Notaufnahmen aus Bequemlichkeit und wegen des erwarteten Vollkomforts an Untersuchungen mit den Bereitschaftspraxen verringern zu können. Er wiederholte an dieser Stelle auch seine Forderung nach Einführung einer Notfallgebühr zur Patienten-Steuerung. Diese sei notwendig, um die Gebote der medizinischen Dringlichkeit und der gesetzlich geforderten Wirtschaftlichkeit erfüllen zu können.
Rahmen festlegen, evaluieren, modifizieren
Ein roter Faden zog sich durch die umfangreiche und vielschichtige Diskussion des komplexen Themas: Die Politik hat den gesetzlichen Rahmen festgelegt und den KVen einen Gestaltungsspielraum gelassen. Wenn es der niedergelassenen Ärzteschaft nicht gelingen sollte, diesen praktikabel zu nutzen, wird es von der Politik selbst geregelt. Deshalb sah auch Frau Keßler vom SMS die Notwendigkeit, diese Reform jetzt zum Erfolg zu bringen.
In der Diskussion wurde mehrfach betont, dass die Entwicklung beobachtet werden muss und der heute zu beschließende Rahmen entsprechend ausgestaltet und evaluiert wird. Dr. Marco Hensel bat die Dienstfrequenzen für eine mögliche Evaluierung der Bereiche zu beobachten. Dr. Windau betonte, dass die Pilotregionen auch dafür genutzt werden. Mit Dr. Hagen Bruder und Dr. Joachim Pilz formulierten sie einen Antrag, in dem sie für die notwendige Transparenz regelmäßige Berichte des Vorstandes an die VV fordern. Dieser wurde einstimmig angenommen.
Dr. Thomas Lipp thematisierte u. a. die Schwierigkeit, qualifiziertes Personal für die Bereitschaftspraxen zu gewinnen. Dr. Klaus Hamm appellierte abschließend trotz dieser Schwierigkeiten selbst Vernünftiges anzubieten, bevor andere nicht akzeptierbare Lösungen präsentieren.
Anträge und Beschlüsse
Der Antrag von Dipl.-Med. Thomas Damm zur Einführung eines zusätzlichen Wegezeitmodells für die Fahrt zu den Bereitschaftspraxen wurde mehrheitlich abgelehnt.
Mit der Zustimmung zur Bereitschaftsdienstreform durch die Vertreterversammlung wurde auf Initiative von Dr. Windau der Vorstand beauftragt, regelmäßig in jeder Vertreterversammlung und den jeweiligen Regionalausschüssen über den Stand der Umsetzung der Reform, über aufgetretene Probleme sowie über erforderliche Änderungen zum Reformkonzept zu informieren sowie die Satzungsgremien (Bereitschaftsdienstkommission, Finanzausschuss, Beratende Fachausschüsse) einzubeziehen. Beginnend mit der Pilotphase sind außerdem ein permanentes Monitoring sowie eine Evaluierung durchzuführen und darüber zu informieren.
Der Hauptantrag zur „Neuordnung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes und seiner Strukturen in der KV Sachsen“ wurde abschließend einstimmig angenommen.
Neufassung der Bereitschaftsdienst-Ordnung (BDO)
Wegen der beschlossenen Neuordnung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes wurde eine Neufassung der Bereitschaftsdienstordnung notwendig. Dipl.-Med. Peter Raue stellte die Änderungen vor und begründete sie. Die Vertreter nahmen den Vorschlag einstimmig an. Die neue BDO tritt zum 1. Januar 2018 in Kraft.
Schlussworte
Dr. Heckemann dankte für den Vertrauensvorschuss. Er sieht seine Aufgabe jetzt darin, eine wesentliche Mitfinanzierung der Krankenkassen für das verbesserte Angebot für deren Versicherten zu verhandeln.
Dr. Windau fasste mit dem Dank für die konstruktiven Diskussionen die Grundzüge der Herangehensweise zusammen und lud zur 70. Ver-treterversammlung am 15. November 2017 ein.
– ÖA/im –