Sie befinden sich hier: Startseite » Mitglieder » KVS-Mitteilungen » 2017 » 11/2017 » Vertragswesen
Arzneimittelinitiative
Datenschutzrecht
Abrechnung, Vorabpruefung
externe Verknuepfung zu Twitter

Korrektur zum Artikel Impfvereinbarung Sachsen - Satzungsleistungen

Mit der Bitte um Beachtung:  Im Artikel "Impfvereinbarung Sachsen - Satzungsleistungen", Rubrik Schutzimpfungen wurde versehentlich in der Printversion ein falsches Datum veröffentlicht. Richtig ist der 1. Januar 2018.

Korrektur: Impfvereinbarung Sachsen - Satzungsleistungen

 

Anpassung der Arzneimittelvereinbarung 2017 gemäß § 84 SGB V ab 1. Oktober 2017

Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen und die Landesverbände der Krankenkassen sowie der Verband der Ersatzkassen in Sachsen (LVSK) einigten sich in Form eines 2. Nachtrages zur Arzneimittelvereinbarung für das 4. Quartal 2017 auf folgende Neuerungen:

  • Die Anlage zur Arzneimittelvereinbarung wird im Ziel „Urologika“ durch die Substanz „Duloxetin“ in der Spalte „Zielsubstanzen“ er-gänzt und aus der Spalte „Substanzen, die nur eingeschränkt verordnet werden sollen“ gestrichen. Gleichzeitig werden die diesbezüglichen Zielwerte angepasst. Sie orientieren sich wie bisher am jeweiligen Fachgruppendurchschnitt und betragen ab dem vierten Quartal 2017 in der Prüfgruppe 100 (Gynäkologie und Geburtshilfe) 34,3 Prozent und in der Prüfgruppe 560 (Urolo-gie) 53,8 Prozent.
  • Des Weiteren wird die Substanz „Bimatoprost“ aus dem Ziel „Antiglaukomatosa“ in der Spalte „Zielsubstanz“ ergänzt und aus der Spalte „Substanzen, die nur eingeschränkt verordnet werden sollen“ gestrichen. Der diesbezüglich festgelegte Zielwert bleibt unverändert.

Den 2. Nachtrag zur Arzneimittelvereinbarung können Sie auf der Internetpräsenz der KV Sachsen einsehen.

Vertrag unter
www.kvsachsen.de > Mitglieder > Verträge > Buchstabe „A“

                                                                        – Vertragspartner und Honorarverteilung/fvr –

Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung mit der BKK-Vertragsarbeitsgemeinschaft Ost

Zum 31. Dezember 2017 beendet die Betriebskrankenkasse PricewaterhouseCoopers (VKNR 42405) ihre Teilnahme am o. g. Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung (HzV-Vertrag) nach § 73b SGB V.

Gegenüber dieser Krankenkasse können ab dem 1. Quartal 2018 keine Leistungen mehr nach o. g. HzV-Vertrag abgerechnet werden. Wir bitten Sie, dies für die Behandlung der am Vertrag teilnehmenden Versicherten zu berücksichtigen.

Eine aktuelle Übersicht der teilnehmenden Krankenkassen steht Ihnen auf der Internetpräsenz der KV Sachsen zur Verfügung.

Vertrag unter
www.kvsachsen.de > Mitglieder > Verträge > Buchstabe „H“
 
                                                              – Vertragspartner und Honorarverteilung/fvr –