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Korrektur zum Artikel Impfvereinbarung Sachsen - Satzungsleistungen

Mit der Bitte um Beachtung:  Im Artikel "Impfvereinbarung Sachsen - Satzungsleistungen", Rubrik Schutzimpfungen wurde versehentlich in der Printversion ein falsches Datum veröffentlicht. Richtig ist der 1. Januar 2018.

Korrektur: Impfvereinbarung Sachsen - Satzungsleistungen

 

Bereitschaftsdienst und Notfallversorgung: KBV kündigt Paradigmenwechsel an

Bereitschaftsdienst – Der Patient ist kein Notfall, aber er braucht eine ärztliche Behandlung. Und: Die Praxen sind geschlossen. Wohin soll er sich wenden? Die Antwort: An den ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen). Wer nicht weiß, wo er die richtige Hilfe findet, wählt die bundesweite Bereitschaftsdienstnummer 116117.

„Unsere Kolleginnen und Kollegen machen je nach regionaler Organisation des Bereitschaftsdienstes Hausbesuche, betreiben Notfallpraxen oder arbeiten in Bereitschaftsdienstzentren der KVen“, erklärte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), am Mittwoch in Berlin. Der Anlass dafür sind die bundesweiten Tage des Bereitschaftsdienstes mit vielen Aktionen der KVen. „Wir zeigen aber nicht nur, was die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte hier Enormes leisten. Wir haben auch Vorschläge, wie wir den Bereitschaftsdienst für die Zukunft ausbauen wollen“, ergänzte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende Dr. Stephan Hofmeister.

Viele Bürger wissen nicht, wohin sie sich wenden können, wenn sie zwar kein Notfall sind, aber trotzdem außerhalb der Praxisöffnungszeiten eine ärztliche Behandlung brauchen. Die Folge: Zu viele gehen in die Notfallambulanzen der Krankenhäuser, wo sie aber nicht hingehören. „Schon heute behandelt der ärztliche Bereitschaftsdienst zehn Millionen Patienten jedes Jahr. Schon heute wählen über sieben Millionen Anrufer die bundesweite Nummer 116117. In diesem Jahr werden wir uns der Marke von fast acht Millionen nähern. Es geschieht also schon jede Menge, aber wir haben uns gemeinsam mit den KVen noch viel vorgenommen. Anstatt zu klagen, wollen wir gestalten“, sagte KBV-Chef Gassen.

„Gemeinsam haben wir klare Vorstellungen entwickelt“, führte Dr. Hofmeister aus. „Dazu gehört, die Rufnummer 116117 rund um die Uhr zu schalten, um Bürger, die kurzfristige ärztliche Behandlung suchen, über das Telefon in die richtige Versorgungsebene zu leiten. Der zweite Paradigmenwechsel, den wir ins Auge fassen, ist die Konzentration von einer begrenzten Zahl von Portalpraxen an Kliniken, die gemeinsam von Vertragsärzten und Klinikärzten betrieben werden. So erst ergeben Portalpraxen einen Sinn: Ambulante Notfallversorgung findet dann ausschließlich dort statt“, sagte er. Beide Vorstände stellten klar, dass es nicht eine bundeseinheitliche Lösung gebe. Vielmehr wüssten die jeweiligen KVen am besten, wie die passenden Lösungen vor Ort aussehen könnten.

Zum Hintergrund

Zum Thema Bereitschaftsdienst wird eine Reihe von Medienaktionen sowohl bundesweit als auch regional umgesetzt. Die KBV hat ein Infopaket für Arztpraxen zusammengestellt. Dieses enthält die aktuelle Ausgabe des Patientenmagazins „Zimmer 1“ und ein Praxisposter zur bundesweit einheitlichen Bereitschaftsdienstnummer 116117. Gerade letzteres soll den Patienten im Wartezimmer vermitteln, zu welchem Anlass sie die 116117 und wann den Notruf 112 wählen.

Informationen zur Kampagne und zur 116117
www.ihre-aerzte.de
www.116117info.de 
                     

                                                     – Pressemitteilung der KBV vom 11. Oktober 2017 –

Arznei- und Heilmittel: Rahmenvorgaben für 2018 vereinbart

Einigung – KBV und GKV-Spitzenverband haben sich auf Rahmenvorgaben für Arznei- und Heilmittel für das kommende Jahr verständigt.

Die Verhandlungen über die Rahmenvorgaben Arznei- und Heilmittel für das Jahr 2018 sind abgeschlossen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) haben sich in beiden Versorgungsbe-reichen auf steigende Ausgabenvolumina verständigt.

Das Ausgabenvolumen bei Arzneimitteln erhöht sich um 3,2 Prozent beziehungsweise rund 1,2 Milliarden Euro. Verantwortlich für diese Steigerung sind vor allem Ausgaben für neuartige Arzneimittel gegen Krebs. Anders als früher werden viele dieser Therapien nun nicht mehr stationär, sondern zunehmend im ambulanten Sektor angeboten. Auch die neue Leistungspflicht der GKV für Therapien mit Cannabis führt zu höheren Ausgaben. Bei dieser Gesamtsumme handelt es sich aber nicht um eine abschließend definierte feste Größe. Der Grund: Weitere Anpassungsfaktoren wie Alter und Anzahl der Versicherten werden regional zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen verhandelt und können zu anderen Beträgen führen.

„Das Ergebnis ist akzeptabel. Wir schaffen damit gemeinsam eine Grundlage dafür, dass Patienten mit medizinisch sinnvollen Innovationen versorgt werden können“, betonte Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KBV. Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Johann-Magnus von Stackelberg, erklärte: „Die zusammen vereinbarten Ziele für verordnungsstarke Anwendungsgebiete geben niedergelassenen Ärzten im Praxisalltag eine gute Orientierung. So können sie beide vom Gesetzgeber geforderten Punkte erfüllen: Heil-und Arzneimittel nach medizinischen wie auch wirtschaftlichen Kriterien verordnen.“

Bei den Heilmitteln rechnen die KBV und der GKV-Spitzenverband im kommenden Jahr mit einer Steigerung des Ausgabenvolumens in Höhe von 3,9 Prozent, was circa 230 Millionen Euro entspricht. Hierbei ist die zum 1. Januar 2018 vorgesehene Einführung der Ernährungstherapie als neues Heilmittel berücksichtigt. Zudem gehen die Vereinbarungspartner davon aus, dass die Modellvorhaben zur sogenannten Blankoverordnung zu Mehrausgaben führen werden. Aufgrund einer fehlenden gesetzlichen Regelung ist bislang unklar, ob und wie diese aus dem vertragsärztlichen Ausgabenvolumen herausgerechnet werden. Darüber hinaus werden wie bei Arzneimitteln auch insbesondere die Faktoren Zahl und Alter regional festgelegt. Allein bei den Heilmitteln wird außerdem die Preisentwicklung in den regionalen Verhand-lungen bewertet.

                – Gemeinsame Presseinformation der KBV und GKV vom 13. Oktober 2017 –

Positionen der KBV zur Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung

In der medizinischen Versorgung hat die Digitalisierung früh Einzug gehalten; digitale Anwendungen und Medizinprodukte gehören seit Jahrzehnten in den ambulanten Praxen zum Standard. Die zentrale Herausforderung der kommenden Jahre ist die digitale Vernetzung der Akteure im Gesundheitswesen: Ärzte und Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Apotheken, Krankenkassen, nichtärztliche Gesundheitsberufe und nicht zuletzt die Patienten. Dabei sind Datensicherheit, Praktikabilität und Aufwand in Balance zu bringen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) steht für sichere digitale Verwaltungs- und Versorgungsprozesse für Ärzte und Patienten.

  1. Übergreifende E-Health-Strategie für die Versorgung
    Es bedarf einer anwendungsorientierten E-Health-Strategie mit konkreten Zielen, um das volle Potenzial der Digitalisierung für die ver-tragsärztliche Versorgung auszuschöpfen. Dabei stehen aus Sicht der KBV neben Ärzten und Psychotherapeuten auch Krankenkassen, nichtärztliche Gesundheitsberufe und Patienten sowie die Industrie im Fokus. Es ist Aufgabe der Politik, eine solche Strategie gemeinsam mit allen Akteuren, insbesondere der Selbstverwaltung, zu entwickeln.
  2. Sicherstellung mit innovativen digitalen Mitteln
    Medizinisch-technischer Fortschritt und demografischer Wandel führen zu einer zunehmenden Nachfrage nach vertragsärztlichen Leistungen. Sinnvoll eingesetzte E-Health-Lösungen helfen, diese Nachfrage zu decken. Sie automatisieren administrative Prozesse, unterstützen die Übernahme delegationsfähiger Aufgaben durch geeignetes Fachpersonal und räumen dem Patienten durch elektronische Assistenzsysteme mehr Souveränität ein. Durch Einsatz technischer Mittel können räumliche Distanzen überwunden und somit die flächendeckende ärztliche Versorgung verbessert werden. Damit die KBV und die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) solche digitalen Dienste und Anwendungen etablieren und den Sicherstellungsauftrag zukunftssicher erfüllen können, ist ein größerer gesetzlicher Spielraum erforderlich.
  3. Telematikinfrastruktur weiterentwickeln
    Die Telematikinfrastruktur soll die sektorenübergreifende sichere digitale Vernetzung und Kommunikation aller Akteure im Gesundheitswesen ermöglichen. Um als Datendrehscheibe des deutschen Gesundheitswesens zu funktionieren, müssen neben Ärzten und Psychotherapeuten, Krankenhäusern und anderen Gesundheitsberufen insbesondere die Patienten Zugang zur Telematikinfrastruktur erhalten.

    Nur so können Anwendungen wie der elektronische Medikationsplan und die elektronische Patientenakte für alle Nutzer – und damit der Versorgung – durchgehend zur Verfügung stehen. Um die Telematikinfrastruktur voranzubringen, ist es Aufgabe der Industrie, qualitativ hochwertige technische Komponenten zeitgerecht, interoperabel und zu angemessenen Preisen am Markt verfügbar zu machen. Andernfalls muss es der KBV möglich sein, eigene Produkte am Markt anzubieten oder deren Entwicklung zu beauftragen. Dies bedarf einer gesetzlichen Regelung.
  4. Vernetzung und Interoperabilität der Systeme
    In einer vernetzten und digitalisierten Welt ist Interoperabilität zwischen den beteiligten Akteuren unabdingbar, um einen nahtlosen In-formationsfluss sicherzustellen, einen innovativen Markt für Gesundheits-IT zu fördern und Bürokratie abzubauen. Mit der Gesetzgebung zu offenen und einheitlichen Schnittstellen in den IT-Systemen von Praxen hat die Politik den richtigen Weg eingeschlagen, der weiter verfolgt werden muss. Wir brauchen eine gesetzliche Grundlage dafür, dass die Selbstverwaltung Standards sowohl für die vertragsärztliche als auch für die sektorenübergreifende Versorgung verpflichtend vorgeben kann.
  5. Big Data für eine verbesserte Versorgung
    Gesundheitsforschung kann zur Verbesserung der Versorgungsqualität beitragen. In welchem Umfang Daten für eine verbesserte Versorgung genutzt werden, muss in einem gesamtgesellschaftlichen Dialog diskutiert und beraten werden. Die Grundvoraussetzung für die KBV ist, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt bzw. Psychotherapeut und Patient auch in einer digitalen Welt erhalten bleibt: Eine Datenweitergabe darf nur freiwillig und nur mit Zustimmung des Patienten erfolgen.
  6. Rolle des Arztes in der Digitalisierung
    Computergestützte Assistenzsysteme werden zukünftig die Möglichkeiten der Ärzte und Psychotherapeuten erweitern und die Versorgung der Patienten verbessern. Die digitale Unterstützung bei der Arzneimitteltherapiesicherheit ist dabei nur ein erstes konkretes Beispiel für sinnvolle Assistenzsysteme. Ein weiterer Aspekt der Digitalisierung ist, dass Patienten informierter in den Arzt-Patienten-Dialog eintreten.

    Ärzte und Psychotherapeuten erleben in der Praxis, dass sich der Bedarf an Gesprächen und Beratungen ändert und zugenommen hat. Die Expertise eines Arztes oder Psychotherapeuten wird nicht durch Informationen aus dem Internet oder durch künstliche Intelligenz zu ersetzen sein.

    Ärztliches und psychotherapeutisches Handeln muss menschlich bleiben. Die KBV setzt sich dafür ein, durch E-Health-Lösungen den Ärzten und Psychotherapeuten eine Fokussierung auf ihre Kernexpertise zu ermöglichen. Durch die frei werdenden Ressourcen bleibt dem Arzt mehr Zeit für den einzelnen Patienten.
  7. Orientierung im Markt digitaler Gesundheits-Apps
    Praxen und Patienten brauchen Orientierung im stetig wachsenden Markt digitaler Anwendungen, zum Beispiel bei Gesundheits-Apps. Es muss eine Auswahl an sinnvollen IT-Anwendungen getroffen werden, die in die vertragsärztliche Versorgung integriert werden sollen. Zulassungskriterien sind Nutzen, Datenschutz und -sicherheit sowie Benutzerfreundlichkeit.

    Die Aufgabe übernimmt eine unabhängige Institution unter verbindlicher Mitwirkung der Selbstverwaltung, um zeitnahe Zulassungen in einem dynamischen Markt zu gewährleisten. Die Zulassung stellt die Grundlage für eine Anwendung durch den Arzt oder Psychotherapeut und die Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenkasse dar. Hierfür ist eine gesetzliche Regelung notwendig.
  8. Telemedizinische Leistungen weiterentwickeln
    Die KBV begrüßt die Implementierung einer elektronischen Patientenakte. Diese kann die Effizienz und Qualität der Versorgung durch verbesserte Kommunikation steigern. Eindeutige Regeln für den Umgang mit der Patientenakte müssen unter führender Beteiligung der Ärzteschaft vereinbart werden. Dazu sind einheitliche Rahmenbedingungen erforderlich, die die Politik vorgeben sollte.

    Das Potenzial audiovisueller Kommunikationsmöglichkeiten muss stärker für die vertragsärztliche Versorgung genutzt werden können. Eine assistierte Videosprechstunde, die nichtärztliche Praxisassistenten (NäPA) einbindet, kann einen wesentlichen Beitrag zur flächendeckenden Versorgung auf dem Land leisten. Auch zur Entlastung der Notfall- und Bereitschaftsdienste bietet sich die Videosprechstunde als erste Anlaufstelle für Patienten an. Hierzu bedarf es einer Anpassung des Fernbehandlungsverbots.
  9. Voraussetzungen für Digitalisierung in der vertragsärztlichen Versorgung
    Mit der Digitalisierung nimmt die Breite an Informationen zu, die Menge der zugänglichen Befunde steigt. Dadurch erhöht sich der zeitliche und fachliche Aufwand für Ärzte und Psychotherapeuten. Auch die Aufklärung und Beratung der Patienten nimmt mehr Zeit in Anspruch. Dieser Aufwand muss kompensiert werden.

    Digitale Innovationen und die Digitalisierung von bestehenden Prozessen in der Gesundheitsversorgung müssen grundsätzlich sicher (Da-tenschutz und Datensicherheit) und nutzbringend (Verringerung der Bürokratie in der Praxis und/oder Verbesserung der Versorgung) sein.
  10. Zusammenwirken der Akteure der Digitalisierung
    Sinnvolle digitale Anwendungen für die vertragsärztliche Versorgung können nur Nutzer, Wissenschaft und Industrie gemeinsam entwickeln. Die ärztliche Kompetenz spielt hierbei eine entscheidende Rolle. Technische Entwicklungen für das Gesundheitswesen müssen sich an den Bedürfnissen und Kompetenzen von Ärzten, Psychotherapeuten und Patienten orientieren und einen Beitrag zur Versorgung leisten.

    Bei einem zunehmenden Einsatz von Technik in der Medizin und im Gesundheitssektor steigt die Bedeutung der Rolle des Arztes – insbesondere bei der Entwicklung dieser Anwendungen in Kooperation mit der Industrie. Um gesetzliche Verpflichtungen im Rahmen der Digitalisierung erfüllen zu können, muss die Industrie die erforderlichen Produkte schnell und kostengünstig zur Verfügung stellen. Die gemeinsame Selbstverwaltung legt die Vergütung fest.
  11. Digitale Kompetenzen fördern
    Der Umgang mit digitalen Diensten und Anwendungen erfordert besondere Kompetenz von allen Akteuren: Dazu ist ein grundlegendes Verständnis und ein verantwortungsvoller Umgang mit digitalen Prozessen und sensiblen Gesundheitsdaten notwendig. Das Internet bietet eine Flut von Informationen, zum Teil auf fachlich hohem Niveau.

    Hier muss es dem Patienten möglich sein, seriöse von unseriösen Quellen zu unterscheiden. Es ist erforderlich, die Kompetenzen von Ärzten, Psychotherapeuten und Praxispersonal sowie Patienten im Umgang mit digitalen Angeboten zu stärken. Nur so wird es möglich sein, die Digitalisierung in der vertragsärztlichen Versorgung sicher und effektiv voranzutreiben und zum Nutzen der Patienten einzusetzen.


Informationen
www.kvsachsen.de > Aktuell > Online-Angebote

                                 – Pressemitteilung der KBV vom 22. September 2017 –

Praxisinfo erläutert Details zum Versichertenstammdatenmanagement

Die Prüfung der Versichertendaten auf der elektronischen Gesundheitskarte erfolgt künftig in den Praxen. Was Ärzte und Psychotherapeuten zum Versichertenstammdatenmanagement wissen sollten, hat die KBV in einer Praxisinformation zusammengefasst.

Das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) ist die erste Online-Anwendung auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK), die der Gesetzgeber vorschreibt. Dabei werden in der Praxis die Versichertendaten auf der eGK überprüft und bei Bedarf aktualisiert. Dies erfolgt automatisch beim Einlesen der Karte. Für den Datenabgleich ist ein Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) erforderlich.

Wie der Online-Datenabgleich genau funktioniert, ab wann er Pflicht wird und was dabei zu beachten ist, wird in der Praxisinformation erläutert.

Gesetzgeber will Termin verschieben

Mit der Anbindung an die Telematikinfrastruktur ist das VSDM nicht nur möglich, sondern auch Pflicht: Ärzte und Psychotherapeuten müssen das VSDM bei jedem ersten Arzt-Patienten-Kontakt im Quartal durchführen und dies mit den Abrechnungsunterlagen nachweisen – nach jetzigem Stand spätestens ab Juli 2018. Anderenfalls drohen laut Gesetz Honorarkürzungen.
Aufgrund der Verzögerungen, die bei der Ausstattung der Praxis mit der nötigen Technik für den Anschluss an die TI aufgetreten sind, plant der Gesetzgeber, den Termin auf den 1. Januar 2019 zu verschieben. Dadurch erhalten Praxen mehr Zeit für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur. Die Entscheidung dazu soll im November fallen.

Diese technische Ausstattung benötigen Praxen für die Nutzung der Telematikinfrastruktur
Um die Telematikinfrastruktur (TI) nutzen zu können, benötigen Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten verschiedene Komponenten und Dienste. Alle müssen von der gematik für den Einsatz in der TI zugelassen sein.

Ärzte und Psychotherapeuten wenden sich vor der Bestellung von Komponenten am besten zunächst an ihren PVS-Hersteller beziehungsweise ihren Systembetreuer, da für den Anschluss an die TI auch das PVS angepasst werden muss. Die gematik wird auf ihrer Internetseite veröffentlichen, welche Komponenten zugelassen sind.

Informationen und Downloads
www.kbv.de

  • Themenseite Telematik und Praxisinfos
  • Versichertenstammdatenmanagement – Was Praxen für den Datenabgleich auf der eGK wissen sollten
  • Telematikinfrastruktur – Aktuelle Hinweise zur Anbindung der Praxen an das Gesundheitsnetz
  • Telematikinfrastruktur – Wissenswertes zur Ausstattung und Finanzierung


Informationen der KV Sachsen
www.kvsachsen.de > Aktuell > Online-Angebote

                                                        – Information der KBV vom 12.Oktober 2017 –