Ausschreibung und Abgabe von Vertragsarztsitzen
Von der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen werden gemäß § 103 Abs. 4 SGB V folgende Vertragsarztsitze in den Planungsbereichen zur Übernahme durch einen Nachfolger ausgeschrieben:
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
*) Bei Ausschreibungen von Fachärzten für Allgemeinmedizin können sich auch Fachärzte für Innere Medizin bewerben, wenn sie als Hausarzt tätig sein wollen. Bei Ausschreibungen von Fachärzten für Innere Medizin (Hausärztlicher Versorgungsbereich) können sich auch Fachärzte für Allgemeinmedizin bewerben.
Nähere Informationen hinsichtlich des räumlichen Zuschnitts sowie der arztgruppenbezogenen Zuordnung zu den einzelnen Planungsbereichen bzw. Versorgungsebenen sind der Internetpräsenz der KV Sachsen zu entnehmen: www.kvsachsen.de > Mitglieder > Arbeiten als Arzt > Bedarfsplanung und saechsischer Bedarfsplan.
Wir weisen außerdem darauf hin,
- dass sich auch die in den Wartelisten eingetragenen Ärzte bei Interesse um den betreffenden Vertragsarztsitz bewerben müssen,
- dass diese Ausschreibungen ebenfalls im Ärzteblatt Sachsen veröffentlicht worden sind,
- dass bei einer Bewerbung die betreffende Registrierungs-Nummer (Reg.-Nr.) anzugeben ist.
Die ausgeschriebenen und abzugebenden Praxen finden Sie oben im Download des Artikels und hier.
- Sicherstellung/vs -
Ab Oktober 2017: Förderung von Praxisniederlassungen und -übernahmen erleichtert
Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Sachsen hat im Juli 2017 seine Förderung von Praxisniederlassungen und -übernahmen aus den bisherigen Erfahrungen in wesentlichen Punkten weiterentwickelt. Ärzte, die sich niederlassen, werden nun zu vereinfachten und verbesserten Bedingungen gefördert.
Bereits seit 2012 fördert der Landesausschuss Niederlassungen in kritischen Versorgungsregionen mit einem Investitionskostenzuschuss von bis zu 60.000 Euro und durch Garantie auf einen Mindestumsatz für maximal drei Jahre. Im Gegenzug verpflichten sich die Ärzte für mindestens fünf Jahre in der Region zu praktizieren und umfassend in der Patientenversorgung tätig zu werden.
Die vom Landesausschuss beschlossenen Maßnahmen konnten einen maßgeblichen Beitrag zur Stabilisierung der ärztlichen Versorgung leisten. In den letzten fünf Jahren gab es einen deutlichen Anstieg der in Anspruch genommenen Fördermittel von ca. 500.000 Euro in 2012 auf fast 2,9 Mio. Euro in 2016.
In Regionen, für die eine besonders kritische Versorgungssituation prognostiziert wird, stocken die gesetzlichen Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen den Förderbetrag auf 100.000 Euro auf.
Die neuen Konditionen hat der Landesausschuss im Juli 2017 für acht priorisierte Hausarztförderstellen in den Regionen Crimmitschau, Markneukirchen, Oelsnitz/Erzgebirge, Kirchberg, Rothenburg/OL, Niesky und Weißwasser ausgelobt.
Darüber hinaus stehen in Regionen mit drohender Unterversorgung 72 Förderstellen mit einer Förderpauschale von 60.000 Euro zur Gewinnung von Hausärzten zur Verfügung.
Neu ist auch, dass das Antrags- und Nachweisverfahren für die Auszahlung der Förderpauschale deutlich vereinfacht wurde.
Beim garantierten Mindestumsatz wurden ebenfalls Änderungen beschlossen, um dem Anspruch einer Anschubfinanzierung besser gerecht zu werden.
Weitere Informationen zu den aktuellen Förderbedingungen und -regionen sind zu finden unter:
www.kvsachsen.de > Aktuell > Förderung > Fördermassnahmen-Landesausschuss
Interessierte Ärzte können sich an die Ansprechpartner in den Bezirksgeschäftsstellen der KV Sachsen wenden:
- Chemnitz
Herr Tim Schmeiser - Telefon 0371 2789-407 - Dresden
Frau Karolin Tharang - Telefon 0351 8828-316 - Leipzig
Frau Tina Nitz - Telefon 0341 2432-158
– Presseerklärung des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen Sachsen vom 18. September 2017 –