Patienten bestätigen: Wir vertrauen unseren niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten
Eine aktuelle Versichertenbefragung der KBV beweist: Das Vertrauensverhältnis zu den niedergelassenen Haus- und Fachärzten ist sehr gut. Für die Gesamtstudie wurden vom 15. Mai 2017 bis zum 27. Juni 2017 in Deutschland 6.105 zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger im Alter zwischen 18 und 79 Jahren telefonisch befragt, darunter 252 aus Sachsen.
Insgesamt 92 Prozent der sächsischen Befragten haben das Vertrauensverhältnis zu ihren Ärzten mit „gut“ bis „sehr gut“ bewertet. Sehr gute Noten erhielt auch die Kommunikation der Niedergelassenen mit ihren Patienten. Insgesamt 95 Prozent der Befragten haben auf Basis der Ausführungen ihres zuletzt besuchten Arztes besser verstanden, mit welcher Krankheit sie konfrontiert sind. Fast alle konnten auch gut nachvollziehen, wie ihre Behandlung aussieht und was sie selbst dazu beitragen können.
Für 61 Prozent der befragten Sachsen gibt es dort, wo sie wohnen, genügend Hausärzte. Was die Versorgung mit Fachärzten vor Ort angeht, halten diese nur 35 Prozent für ausreichend. Allerdings resultiert aus der subjektiven Wahrnehmung eines Ärztemangels nicht automatisch ein Versorgungsengpass. Dass die Befragten persönlich schon einmal ein Problem hatten, einen geeigneten Facharzt zu finden, sagt immer nur eine Minderheit. Dennoch zeigte sich, dass jeweils 36 Prozent Probleme hatten, einen Orthopäden oder einen Augenarzt zu finden.
Vom ServiceTelefon Terminvermittlung der KV Sachsen, mit dem man innerhalb von vier Wochen einen dringenden Facharzttermin be-kommen kann, hatten schon über 70 Prozent der Befragten gehört, auch wenn ihn nur sechs Prozent in Anspruch genommen haben. Bereits im Vorfeld der gesetzlichen Notwendigkeit hatte die KV Sachsen als erste Kassenärztliche Vereinigung diese Terminservicestelle aufgebaut. „Und dies nicht aus vorauseilendem Gehorsam, sondern weil wir unseren Gestaltungsspielraum aktiv nutzen wollten, mit vertretbarem Aufwand und überschaubaren Kosten,“ so Dr. Klaus Heckemann, Vorstandsvorsitzender der KV Sachsen.
Des Weiteren wurden viele Fragen zu den persönlichen Terminvereinbarungen mit dem Hausarzt und mit Fachärzten gestellt. 34 Prozent der Befragten bekamen sofort beim Hausarzt einen Termin, 12 Prozent mussten bis zu einer Woche warten, 11 Prozent bis zu drei Wochen und 15 Prozent über drei Wochen.
Als Aufgabe nehmen sowohl die KBV als auch die KV Sachsen mit, dass die bundesweite Bereitschaftsdienstnummer 116117 bekannter gemacht werden muss. Zwar wählen bereits jährlich über sechs Millionen Bürger bundesweit diese Nummer, wenn sie außerhalb der Praxisöffnungszeiten ärztliche Hilfe brauchen. Und in Sachsen konnte immerhin ein Drittel der Befragten diese Nummer nennen. Aber es hat sich gezeigt, dass immer noch sehr viel Unsicherheit bei den Patienten herrscht, wohin sie sich wenden sollen. Deshalb gehen zu viele ins Krankenhaus oder in die Notfallambulanz, obwohl sie keine Notfälle sind.
Weitere Ergebnisse der Versichertenbefragung finden Sie auf der Internetpräsenz der KBV unter
www.kbv.de > Mediathek > Studien > Versichertenbefragungen
– Presseinformation der KBV vom 30. August 2017/Redaktion/sp –
Gassen: „Wir wollen Patienten helfen, die richtige Versorgung zu finden“
Notfallversorgung – Mit einer qualifizierten Ersteinschätzung kommen Patienten schneller an die richtige medizinische Hilfe, so eine neue Studie im Auftrag des Zi.
„30 Prozent aller Patienten gehen bei akuten Problemen direkt ins Krankenhaus, obwohl ihnen ein Arzt im Bereitschaftsdienst viel effektiver helfen könnte. Unnötige stationäre Behandlungen kosten das Gesundheitssystem jedes Jahr mehrere hundert Millionen Euro, die anderswo sinnvoll ausgegeben werden können. Wir wollen dieses Problem lösen und Patienten helfen, die richtige Versorgung zum richtigen Zeitpunkt zu finden“. Das hat Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), heute in Berlin erklärt.
Er bezog sich dabei auf wissenschaftliche Erkenntnisse, die das Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesund-heitswesen (aQua) im Auftrag des Zentralinstituts für die Kassenärztliche Versorgung (Zi) gesammelt hat. Das aQua-Gutachten enthält ein Konzept für die Notfallversorgung, mit dem Patienten gezielter in die für sie geeignete Versorgungsform gelangen.
„Das Gutachten des aQua zeigt, wie wichtig es ist, dass der ärztliche Bereitschaftsdienst, die Notaufnahmen am Krankenhaus und der Ret-tungsdienst mehr miteinander kooperieren. Wo immer möglich, sollte der Versicherte bereits am Telefon eine Erstberatung bekommen“, sagte Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KBV. Er fügte hinzu: „Wir brauchen allerdings eine gesetzliche Grundlage dafür, dass wir den Bereitschaftsdienst rund um die Uhr anbieten können.“ So könne man sicherstellen, dass die 116117 und die Bereitschaftspraxen zu jeder Zeit für Patienten erreichbar sind, damit sie nicht mehr ohne eine Ersteinschätzung ins Krankenhaus gehen müssen.
Das Gutachten schlägt außerdem vor, dass Patienten, die von sich aus in die Notaufnahme kommen, ebenfalls mit dem standardisierten Ersteinschätzungsverfahren beurteilt werden. Dies erfolgt durch qualifizierte Mitarbeiter von Bereitschaftspraxen oder Pflegekräfte des Krankenhauses. Ein gemeinsamer Empfangstresen beider Einrichtungen wird hierzu empfohlen. Leichter Erkrankte würden dann direkt in die ambulante Versorgung geleitet, und dem Krankenhauspersonal blieben dadurch mehr Kapazitäten, sich um wirklich schwere Fälle zu kümmern. „Diese Ersteinschätzung ermöglicht eine bessere Koordinierung der Behandlung und kürzere Wartezeiten für Patienten“, so Gassen. Allerdings zeige das Gutachten auch, dass die bestehenden Ersteinschätzungsverfahren hierfür noch weiterentwickelt und evaluiert werden müssen. Der KBV-Chef zeigt sich offen für Verhandlungen: „Wir sind bereit, diese Maßnahmen in Kooperation mit den Krankenhäusern und den Rettungsleitstellen umzusetzen“, kündigte er an.
– Pressemitteilung der KBV vom 6. September 2017 –
Appell zur Einigkeit: Ausstieg aus der Budgetierung ist gemeinsame Aufgabe
Mit Blick auf die anstehenden Herausforderungen in der ambulanten Versorgung appelliert der Bundesvorsitzende des Verbandes der niedergelassenen Ärzte Deutschlands an die Einigkeit aller Praxisärzte.
„Die ambulante Versorgung unserer Patienten kann nur gemeinsam gelingen. Daher ist es widersinnig, wenn sich eine Arztgruppe gegenüber allen anderen als unverzichtbar erklärt und für sich reklamiert, allein qualifiziert und legitimiert zu sein, im Mittelpunkt der Versorgung zu stehen“, stellt der Bundesvorsitzende des NAV-Virchow-Bundes, Dr. Dirk Heinrich, fest. Daher müsse der erste Schritt einer neuen Bundesregierung sein, den Einstieg in den Ausstieg aus der Budgetierung zu beschließen: „Hierzu müssen zunächst alle Leistungen der Grundversorgung entbudgetiert werden. Dies muss für Leistungen der Hausärzte wie der Fachärzte gleichermaßen gelten“, fordert Dr. Heinrich.
Das entsprechende gemeinsame Signal von Kassenärztlicher Bundesvereinigung und den in der Allianz deutscher Ärzteverbände zusammengeschlossenen Berufsverbänden von Haus- und Fachärzten sei dabei ein erstes wichtiges Zeichen in Richtung Politik gewesen. Es ver-deutliche, dass die Praxisärzte über alle Fachgruppen hinweg die Versorgung vor Ort mitgestalten wollen.
„Die Fachärzte für Allgemeinmedizin sind und bleiben ebenso wie die hausärztlichen Internisten erster Ansprechpartner für den Patienten und Koordinator multimorbider Menschen. Aber beispielsweise auch die Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin als ‚Hausärzte der Kinder‘ oder die Gynäkologen als ‚Hausärzte der Frauen‘ leisten heute bereits Grundversorgung. Wenn nun eine Arztgruppe allein um das größte Stück vom Kuchen kämpft, anstatt gemeinsam dafür zu sorgen, dass die Torte größer wird, ist das für mich zu kleines Karo. Es wird den anstehenden Aufgaben, wie beispielsweise der Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung, der weiteren Ambulantisierung und Spezialisierung sowie den Herausforderungen durch die Digitalisierung, auch nicht gerecht“, erklärt der Bundesvorsitzende des NAV-Virchow-Bundes, der Haus- und Fachärzte gleichermaßen vertritt.
„Ich hoffe sehr, dass wir ärztlichen Funktionsträger in den Verbänden nun auf eine gemeinsame Linie zurückkehren, weil uns die Grabenkämpfe der Vergangenheit nicht mehr weiterbringen. Das muss sich in den Köpfen vieler altgedienter ärztlicher Funktionsträger erst noch ändern. Ich bin hierzu jedoch sehr zuversichtlich, weil diese neue Gemeinsamkeit bei den jungen Kolleginnen und Kollegen vor Ort längst schon in gemeinsamer Versorgungsverantwortung praktiziert wird“, so Dr. Heinrich.
Weitere Informationen:
www.nav-virchowbund.de
– Pressemitteilung des NAV-Virchow-Bundes vom 13. September 2017
Chronische Herzinsuffizienz - neue Nationale VersorgungsLeitlinien veröffentlicht
Ab sofort steht die 2. Auflage der Nationalen VersorgungsLeitlinie (NVL) „Chronische Herzinsuffizienz“ zum kostenlosen Download zur Verfügung.
Die Kapitel „Medikamentöse Therapie“, „Invasive Therapie“ sowie „Versorgungskoordination“ wurden komplett überarbeitet. Im Fokus standen dabei unter anderem das neue Medikament Sacubitril/Valsartan, die Implantation von Schrittmachern und Defibrillatoren sowie strukturierte Versorgungsprogramme. Um die behandelnden Ärzte in der Beratung der Patienten zu unterstützen, enthält die NVL zusätzlich Patientenmaterialien für spezifische Entscheidungs- oder Informationssituationen.
Das Programm für Nationale VersorgungsLeitlinien steht unter der Trägerschaft von Bundesärztekammer, Kassenärztlicher Bundesvereini-gung und der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften. Mit der Durchführung wurde das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin beauftragt.
Das NVL-Programm zielt auf die Entwicklung und Implementierung versorgungsbereichsübergreifender Leitlinien zu ausgesuchten Erkrankungen hoher Prävalenz unter Berücksichtigung der Methoden der evidenzbasierten Medizin. Insbesondere sind Nationale Versor-gungsLeitlinien inhaltliche Grundlage für die Ausgestaltung von Konzepten der strukturierten und integrierten Versorgung.
Auf der Internetpräsenz werden verschiedene Dokumente für Ärzte und Patienten zum Download bereitgestellt. Dazu gehören beispiels-weise die NVL Chronische Herzinsuffizienz, der Leitlinienreport NVL Chronische Herzinsuffizienz sowie Informationen, welche die Fragen der Patienten nach den Risiken bestimmter Medikamente, nach den Vor- und Nachteilen des Einsatzes eines ICD, eines CRT-Schrittmachers oder zum Batteriewechsel des ICD beantworten.
Kostenloser Download unter:
www.leitlinien.de > Versorgungsleitlinien > Herzinsuffizienz
– Presseinformation des Ärztlichen Zentrums für Qualität in der Medizin (ÄZQ) vom 1. September 2017 –
Verbesserte Haftung und Vergütung für ärztliche Tätigkeiten im Auftrag der Polizei
Um Ärzten die Bereitschaft zu erleichtern, für die Polizei tätig zu werden, wurden die Rahmenbedingungen für die ärztlichen Tätigkeiten vereinfacht.
Zur Feststellung von Alkohol, Drogen oder anderer chemischer Substanzen im Blut ist die Polizei auf die Unterstützung durch Ärzte angewiesen. Diese Untersuchungen sind notwendig, um Beweise bei Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten zu sichern und sie dienen auch als Entscheidungsgrundlage für den Richter zum Beispiel bei Trunkenheitsfahrten. Auch zur gesundheitlichen Beurteilung von Personen, die sich in Polizeigewahrsam befinden sowie zur Leichenschau wird ärztliche Kompetenz benötigt.
Dafür gelten seit 1. September 2017 bessere Rahmenbedingungen. So haftet im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Arztes der Freistaat Sachsen gegenüber Dritten im Rahmen der Amtshaftung. Gegebenenfalls können Unfall- oder Sachschäden von der Versicherung übernommen werden. Die Vergütung wurde vereinfacht und neu geregelt. Die Abrechnung erfolgt künftig aufgrund von Leistungskomplexen. Dafür stehen unkomplizierte Liquidationsvordrucke zur Verfügung. Im Zusammenwirken von Polizei, KV Sachsen, Sächsischer Landesärztekammer und Krankenhausgesellschaft Sachsen wurden Muster-Kooperationsvereinbarungen erarbeitet. Zusätzlich sind individuelle Absprachen möglich.
Informationen und Ansprechpartner der Polizeidirektionen im Flyer unter:
www.kvsachsen.de > Aktuell > Verbesserte Haftung und Vergütung für die ärztlichen Tätigkeiten im Auftrag der Polizei
www.smi.sachsen.de
– Abrechnung/wa –