Vergütungserhöhung zu Früherkennungsuntersuchungen ab 1. Juli 2017
Verträge zu den Früherkennungsuntersuchungen U10, U11 und J2 zwischen Knappschaft, KBV und
bvkj.Service GmbH – Vergütungserhöhung ab 1. Juli 2017
Die Verträge über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (U10, U11, J2) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin zwischen der Knappschaft, der KBV (handelnd als AG Vertragskoordinierung) und der bvkj.Service GmBH werden seit ihrem Inkrafttreten im Jahr 2010 auch in Sachsen umgesetzt. Die Ärzte erhielten für die Beratung, Aufklärung, Dokumentation und Durchführung der Vorsorgeuntersuchungen bisher eine Vergütung von 50,00 Euro.
Rückwirkend ab dem 1. Juli 2017 wird die Vergütung für die Vorsorgeuntersuchungen U10, U11 und J2 auf 53,00 Euro erhöht. Die Abrechnung erfolgt wie bisher über die Pseudo-GOP 81102 (U10), 81120 (U11) sowie 81121 (J2).
Die Vergütungserhöhung wird mit dem 3. Nachtrag zum Vertrag U10/U11 bzw. zum Vertrag J2 mit der Knappschaft umgesetzt. Die Vertragsdokumente können Sie auf der Internetpräsenz der KV Sachsen einsehen.
Vertragsdokumente unter
www.kvsachsen.de > Mitglieder > Verträge > Buchstabe „F“
– Vertragspartner und Honorarverteilung/kbu –
Beendigung des Betreuungsstrukturvertrages mit der TK zum 30. September 2017
Auf Forderung des Bundesversicherungsamtes kündigte die Techniker Krankenkasse (TK) den bestehenden Betreuungsstrukturvertrag zum 30. September 2017. Wir weisen darauf hin, dass die Leistungen nach diesem Vertrag ab dem 4. Quartal 2017 nicht mehr berechnungsfähig sind.
– Vertragspartner und Honorarverteilung/kbu –