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Ambulante Behandlungen nehmen zu, Belegungstage im Krankenhaus leicht ab

Die medizinische Versorgung wird immer ambulanter. Heute werden ärztliche Leistungen beim niedergelassenen Arzt erbracht, für die man früher ins Krankenhaus musste. Wie sich dieser Wandel vollzieht, untersuchte eine aktuell veröffentlichte Studie des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi).

Das Zi nahm über 4.200 Abrechnungsziffern unter die Lupe, die sowohl ambulant als auch stationär durchgeführt werden oder Leistungen betreffen, mit denen Einweisungen vermieden werden können. Zusätzlich wurden in der Studie Krankenhausfälle mit sogenannten ambulant-sensitiven Diagnosen untersucht. Gemeint sind hier Krankenhausfälle, die durch eine vorausschauende ambulante Behandlung grundsätzlich vermeidbar sind oder ebenso in einer niedergelassenen Arztpraxis hätten versorgt werden können. Der Effekt der ambulanten Versorgung wurde anhand der Veränderung der Belegungstage im Krankenhaus gemessen.

Das Ergebnis: Nach Berücksichtigung der demografischen Entwicklung stiegen die in Arztpraxen erbrachten Leistungen zwischen 2011 und 2013 um 2,6 Prozent, während im Krankenhausbereich die Belegungstage um 0,2 Prozent sanken.

„Die Studie liefert einen weiteren Hinweis auf die steigende Bedeutung der ambulanten Versorgung. Auch aus anderen Studien wissen wir, dass im Idealfall etwa 12 Prozent aller Krankenhausfälle auch ambulant durchgeführt werden könnten. Bezieht man die vermeidbaren Notfallaufnahmen im Krankenhaus mit ein, kommt man sogar auf 20 Prozent vermeidbare Krankenhausfälle“, erklärt Dr. Dominik von Stillfried, Geschäftsführer des Zi.

Bundesweit betrachtet, können Leistungsverschieungen vom Krankenhaus in den ambulanten Bereich festgestellt werden. Dabei gibt es aus regionaler Sicht dennoch erhebliche Unterschiede zwischen den Landkreisen. Laut Zi-Studie ist in einem Drittel aller Kreise der Trend hin zur ambulanten Versorgung deutlicher ausgeprägt, während in den restlichen Kreisen keine oder sogar gegenläufige Entwicklungen anzutreffen sind.

Das Zi konnte im Rahmen der Studie eine Reihe von abgerechneten Leistungen ausmachen, die zunehmend im ambulanten Bereich anzutreffen sind bzw. besonders geeignet sind, Krankenhauseinweisungen zu vermeiden. Dazu gehören unter anderem Dialysebehandlungen, der hausärztlich-geriatrische Betreuungskomplex, die Koloskopie, intraoculare und dermatochirurgische Eingriffe sowie humangenetische Leistungen. Als generell vermeidbare Krankenhausfälle gelten darüber hinaus z. B. Herzinsuffizienz, Pneumonie, COPD oder Rückenbeschwerden.

Weitere Informationen:
www.zi.de > Presse > Zi-Studie zum Wandel in der Versorgung …

Downloadbereich:
Aktuelle Zi-Studie „Verlagerungseffekte zwischen stationärem und ambulantem Sektor“
Zi-Studie zu vermeidbaren Krankenhausfällen

                                                                        – Presseinformation des Zi vom 26. Juli 2017 –

Aktualisiertes Serviceheft E-Health erschienen

Die KBV hat das Serviceheft „E-Health“ aus der Reihe PraxisWissen aktualisiert. Es enthält grundlegende Informationen für Ärzte und Psychotherapeuten zur Telematikinfrastruktur (TI) und deren Dienste sowie zu den gesetzlichen Vorgaben. Neu sind unter anderem Informationen zur Finanzierung des Praxisanschlusses.

Das Heft bietet auf 24 Seiten einen kompakten Überblick zu Themen wie eArztbrief, Medikationsplan, Telekonsile und Videosprechstunden. Außerdem enthalten sind Tipps zur Umsetzung, kurze Checklisten, Hinweise auf weitere Informationen und Unterstützungsangebote. Zusätzliche Informationen zur Finanzierung der Erstausstattung und der laufenden Betriebskosten der Komponenten, welche die Praxen für die Anbindung an die TI benötigen, sind übersichtlich und verständlich dargelegt.

Broschüre kostenfrei bestellbar unter
versand@kbv.de

Download unter
www.kbv.de  > Mediathek > Publikationen > PraxisWissen > E-Health

Weitere Informationen und FAQ-Liste
www.kbv.de  > Service > Praxis-IT
   

                                                                                     – Redaktion/pf/Information der KBV –

Landesärztekammer sichert hohes Niveau der Weiterbildung

Im vergangenen Jahr beendeten insgesamt 609 Ärzte (2015: 615) erfolgreich ihre Weiterbildung zum Facharzt oder eine Schwerpunktweiterbildung mit einer bestandenen Prüfung in der Sächsischen Landesärztekammer (SLÄK). Der Präsident, Erik Bodendieck, sagte dazu: „Ich freue mich, dass wir so viele und sehr gut weitergebildete neue Fachärzte für die Patientenversorgung zur Verfügung haben.“
57 Prozent dieser Mediziner sind Ärztinnen. Am häufigsten erfolgte eine Weiterbildung zum Facharzt für Innere Medizin (102), für Anästhesiologie (55), für Allgemeinmedizin (51), für Kinder- und Jugendmedizin (47), für Orthopädie und Unfallchirurgie (31), für Frauenheilkunde und Geburtshilfe (28) sowie zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie (33). Nur 5,1 Prozent haben eine Facharzt- oder Schwerpunktprüfung nicht bestanden.

Darüber hinaus erwarben im Jahr 2015 insgesamt 379 Ärzte erfolgreich medizinische Zusatzbezeichnungen. Am häufigsten Notfallmedizin (102), Intensivmedizin (30) und Palliativmedizin (38).

Für die ärztliche Weiterbildung in Sachsen ist die Sächsische Landesärztekammer verantwortlich. Die ärztliche Weiterbildung beinhaltet das Erlernen ärztlicher Fähigkeiten und Fertigkeiten nach erfolgreich absolviertem Medizinstudium und erteilter Approbation. Insgesamt existieren 33 medizinische Gebiete und eine Unterteilung in 51 Facharztbezeichnungen.

Während der Weiterbildungszeit ist die Sächsische Landesärztekammer Ansprechpartner und enger Berater für Ärzte. Sie organisiert die abschließenden Prüfungen, führt sie durch und stellt nach erfolgreich absolvierter Prüfung die Anerkennungsurkunden aus.

Basis der ärztlichen Weiterbildung ist die sächsische Weiterbildungsordnung. Sie regelt Inhalte und Mindestzeiten der Weiterbildung und sichert auf diese Weise die Qualität ärztlicher Berufsausübung.
Neue ärztliche Spezialisierungen durch den medizinischen Fortschritt werden zeitnah in die Weiterbildungsordnung aufgenommen. Zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf kann eine Weiterbildung auch in Teilzeit absolviert werden.

Die Weiterbildung zum Facharzt und in den Schwerpunkten sowie in der Regel auch in den Zusatz-Weiterbildungen muss bei einem von der Sächsischen Landesärztekammer zur Weiterbildung befugten Arzt in einer zugelassenen Weiterbildungsstätte erfolgen. Im Jahr 2015 wurden insgesamt 463 Befugnisse für Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen sowie Weiterbildungsbefugnisse für Zusatz-Weiterbildungen erteilt.

                                                                         – Presseinformation der SLÄK vom 28. Juli 2017 –

Informationen der KV Sachsen zur Weiterbildung
www.kvsachsen.de > Mitglieder > Arbeiten als Arzt > Ärzte in Weiterbildung

Hilfe für Ärzte im Diagnose- und Abrechnungsalltag

Zi stellt neue Webseite www.kodierhilfe.de  ins Internet

Die neue Webseite des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) gibt den Ärzten bei der Diagnosenkodierung mit der ICD-10-GM eine alltagstaugliche Hilfe an die Hand. Das bewusst klar gehaltene Design der kostenfreien Webseite ist frei von Werbung und lässt sich sowohl am PC als auch an mobilen Endgeräten, wie Tablets oder Smartphones, leicht bedienen. Die Suche erfolgt intuitiv über die Eingabe eines Suchbegriffs oder durch Navigation entlang der Struktur der ICD-10-GM.

Abgerundet wird das Angebot durch fachliche Erläuterungen zu den jeweiligen Kodierungen, die vom Zi oder dem DIMDI (Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information) stammen. Die Kriterien und Hinweise des Zi wurden in langjähriger Arbeit und unter Beteiligung von Ärzten der verschiedenen Fachgebiete erarbeitet. Inzwischen wurden ca. 90 Prozent aller ICD-10-Kodes bearbeitet. „Nach unserer Kenntnis gibt es keine andere Kodierhilfe, die so tiefgehend und detailliert den Kode der ICD-10-GM darstellt und den Benutzer auf Besonderheiten im Einzelfall aufmerksam macht“, sagt Dr. Dominik von Stillfried, Geschäftsführer des Zi.

Weitere Informationen:
www.kodierhilfe.de 
Herr Robert Deg, rdeg@zi.de, Telefon 030 4005-2449

                                                                          – Presseinformation des Zi vom 4. Juli 2017 –

Mobiler Service der KBV: Ärzte können den ICD-10 in die Tasche stecken

Die KBV hat ihre mobile App KBV2GO! für Ärzte und Psychotherapeuten überarbeitet: Neue Inhalte und eine für Tablets optimierte Anzeige erleichtern den Praxisalltag.

Die App KBV2GO! der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) ist jetzt noch benutzerfreundlicher für Ärzte und Psychotherapeuten. Mit dem neuesten Update ist das mobile Angebot um weitere Nachschlagewerke wie den ICD-10-Katalog sowie um Qualitätsmanagement-Informationen erweitert worden. Darüber hinaus läuft KBV2GO! nun auch auf Tablet-PCs mit optimierter Darstellung.

„Mit unserer App wollen wir ein sinnvolles und praktikables Hilfsmittel für Ärzte anbieten. Dies ist uns mit dem jüngsten Update für KBV2GO! gelungen“, sagt Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV. Mit dem Angebot der KBV kann man sich den aktuellen ICD-10-Katalog als navigierbare Baumstruktur anzeigen lassen und findet sich im Dschungel der Kodes dank einer Volltextsuche mit haus- und facharztspezifischen Filtermöglichkeiten und einer Favoritenfunktion noch schneller zurecht. Auch Notizen zu einzelnen Kodes sind nun möglich.

Zum Thema Qualitätsmanagement (QM) bleiben KBV2GO!-Nutzer ebenfalls bestens informiert: In der neuen Version sind einzelne QM-Themen in Form von kurzen Fragestellungen übersichtlich und verständlich dargestellt. „Das Thema Qualitätsmanagement wird damit für die Kolleginnen und Kollegen viel leichter zugänglich. Wer die wichtigsten Informationen auf einen Blick hat, setzt sich auch eher im Praxisalltag mit Qualitätsfragen auseinander“, erklärt Gassen.

Seit August 2014 können niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten die KBV in Form der App immer bei sich tragen. Die App ermöglicht Zugriff auf die wöchentlich erscheinenden PraxisNachrichten und auf die Videos der KBV. Zudem steht den Benutzern der Einheitliche Bewertungsmaßstab inklusive Anhang II (Verzeichnis der ambulanten und belegärztlichen Operationen nach OPS codiert) als mobiles Nachschlagewerk zur Verfügung. KBV2GO! wurde mittlerweile fast 30.000-mal heruntergeladen.

                                                     – Presseinformation der KBV vom 3. August 2017 –