DMP-Änderungen seit 1. Juli 2017
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Anforderungen an die Behandlung im Rahmen des DMP Diabetes mellitus 2 überarbeitet. Aufgrund der aktuellen Leitlinien ergaben sich Anpassungen und Ergänzungen bezüglich der diagnostischen, therapeutischen und qualitätssichernden Maßnahmen im DMP-Vertrag. Wesentliche Änderungen betreffen die Versorgungsinhalte (Anlage 7) sowie die Qualitätssicherung und deren Zielwerte (Anlage 8). Des Weiteren wurden regionale Änderungen des Augenbonus sowohl für koordinierende Ärzte als auch Augenärzte vorgenommen. Als neue Schulung konnte MEDIAS ICT vereinbart werden. Die Änderungen im Detail:
Indikationsübergreifende Teilnahmeerklärung/Einwilligungserklärung (außer Brustkrebs)
Seit 1. Juli 2017 ist nur noch die neue indikationsübergreifende Teilnahme- und Einwilligungserklärung (TE/EWE) mit dem Formularschlüssel 070B gültig. Grund sind Änderungen der Patienteninformation. Die Datenstelle weist alte Formulare zurück.
Gleiche Übermittlungsfrist an DMP-Datenstelle (alle DMP)
Generell gilt nun eine Übermittlungsfrist von 52 Tagen nach Quartalsende. Das heißt: die Erstdokumentationen mit einem Erstelldatum ab 1. Juli 2017 müssen spätestens 52 Tage nach Quartalsende vollständig und plausibel in der Datenstelle vorliegen (adäquat zur Folgedokumentation). Wir empfehlen eine monatliche Übertragung an die Datenstelle. Vertraglich sind nur zehn Tage Übermittlungs-frist vereinbart. Dies soll dazu dienen, dass die Kassen kontinuierlich die Dokumentationsberichte im Rahmen des Fallmanagements bearbeiten können.
Eine regelmäßige, zeitnahe Übermittlung ermöglicht Ihnen auch besser, notwendige Korrekturen fristgerecht vornehmen zu können.
Übermittlungsweg an die DMP-Datenstelle (alle DMP)
Ab 1. Januar 2018 ist eine Übermittlung der DMP-Dokumentationsdaten ausschließlich per KV-Connect oder E-Mail an dmp-sachsen@dmpservices.de möglich. Datenträger (CD-ROM oder Disketten) werden dann nicht mehr angenommen.
Mit KV-Connect bietet das eDMP eine komfortable und schnelle Möglichkeit der Übertragung von Dokumentationen aus dem Praxissystem heraus. Ab dem 4. Quartal 2017 ist erstmalig dieser Übertragungsweg möglich, d. h., die DMP-Datenstelle kann die eDMP-Daten via KV-Connect empfangen. Wie Sie KV-Connect einrichten können, erfahren Sie auf unserer Internetpräsentation unter der Rubrik Aktuell > Online-Angebote > KV-Connect.
Diabetes mellitus Typ 2 – Augenbonus modifiziert (Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2)
Koordinierender Arzt: Die notwendige Vorstellung der DMP-Patienten zur Ophthalmologischen Netzhautuntersuchung innerhalb von zwölf Monaten wurde auf 24 Monate (acht Quartale) erweitert. Damit ergab sich eine Anpassung des jährlichen Augenbonus (je Versicherten 10,00 Euro) auf einen zweijährigen Rhythmus. Die Anbindung des Augenbonus an den Bonus zur kontinuierlichen Betreuung (DMP-Betreuungspausschale nach § 35) bleibt bestehen. In diesem Zusammenhang wurde der Zielwert auf mindestens 90,1 Prozent angehoben (zuvor 60 Prozent bzw. 70 Prozent). Das heißt, dass nahezu jeder DMP-Patient innerhalb von 24 Monaten (acht Quartalen) mindestens einmal zur Ophthalmologischen Netzhautuntersuchung überwiesen werden sollte. Das entspricht der Angabe im DMP-Dokumentationsbogen: „Ophthalmologische Netzhautuntersuchung = veranlasst“. Für die Ausschüttung des Bonus ist die Kenn-zeichnung im Dokumentationsbogen ausschlaggebend und wird zweijährig zum 30. Juni ermittelt. Der erste zwei-Jahres-Auswertungszeitraum beginnt am 1. Juli 2017 und endet am 30. Juni 2019.
Hinweis: Für die QS-Zielerreichung (mind. 90,0 Prozent) im Feedbackbericht wird hingegen die Angabe „Ophthalmologische Netzhautuntersuchung = durchgeführt“ ausgewertet, welche für den Augenbonus nicht ausschlaggebend ist.
Augenarzt: Alle Augenärzte können die vertragsspezifische DMP-Nummer 99319 (10,00 Euro beide Augen) für die Augenuntersuchung einmal innerhalb von acht Quartalen zur Abrechnung bringen. Ist die Untersuchung häufiger notwendig, so ist dies über die EBM-Ziffer 06333 (je 5,32 Euro) abzurechnen.
Augenarzt-Bonus: Wenn mindestens 90,1 Prozent aller in Sachsen eingeschriebenen Versicherten die augenärztliche Untersuchung in-nerhalb von 24 Monaten in Anspruch genommen haben, wird je untersuchten und abgerechneten DMP-Patienten ein Bonus in Höhe von 2,00 Euro nachvergütet. Die KV Sachsen ermittelt die Abrechnungsquote anhand der Abrechnungsnummer 99319 insgesamt für den KV-Bereich Sachsen für zwei Kalenderjahre zum Stichtag 30. Juni für die vorhergehenden 24 Monate (acht Quartale).
Weitere Informationen:
DMP-FAQ (alle DMP), Fragen- und Antwortenkatalog (FAQ-DMP)
www.kvsachsen.de > Mitglieder > DMP > FAQ
G-BA-Beschluss
https://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/2466/
Einrichtung KV-Connect
www.kvsachsen.de > Aktuell > Online-Angebote > KV-Connect
– Qualitätssicherung/dae –