Vorabprüfung der Quartalsabrechnung
Im Quartal 2017/2 wurde die „Vorabprüfung der Quartalsabrechnung“ von 1.762 Praxen und damit erneut von mehr Teilnehmern als zuvor genutzt (Vorquartal 2017/1: 1.282 Praxen). Dennoch möchten wir nachfolgend nochmals auf die Möglichkeiten und Vorteile dieser Anwendung im Mitgliederportal hinweisen.
Ziel der Vorabprüfung der Quartalsabrechnung ist es, Abrechnungsfehler, fehlende Leistungseintragungen sowie -begründungen frühzeitig zu erkennen, um diese vor Abgabe der Quartalsabrechnung korrigieren zu können. Im Rahmen der Vorabprüfung werden Ihre Daten mit dem – zum Zeitpunkt der Vorabprüfung – aktuellen Stand des Regelwerks geprüft. Dieses enthält Regeln zu EBM-Bestimmungen sowie regionalen und bundesweiten Verträgen.
Nach Abschluss der Vorabprüfung erhalten Sie Ergebnislisten, in denen Fehler und Hinweise zu Ihrer Abrechnung ausgegeben werden. Damit können und sollten Sie anschließend Korrekturen an Ihrer Abrechnung vornehmen.
Die Hinweise unterstützen Sie aber auch dabei, vermeidbare Fehler nicht in die Zukunft fortzuschreiben. So kann durch mögliche Korrekturen der Abrechnung verhindert werden, dass Leistungen bspw. aufgrund fehlender Leistungseintragungen oder Begründungen gestrichen werden und dadurch unnötige finanzielle Einbußen entstehen. Somit lautet unsere Empfehlung an Sie: Vor der Quartalsabrechnung Vorabprüfung nutzen!
Die Vorabprüfung der Quartalsabrechnung kann wiederholt genutzt werden. Aus diesem Grund bietet es sich an, die entsprechend korrigierten Daten vor Abgabe der Quartalsabrechnung erneut prüfen zu lassen. Die Möglichkeit der Durchführung der Vorabprüfung besteht für die Abrechnung des 3. Quartals 2017 bis zum 15. Oktober 2017, solange die Abrechnung noch nicht eingereicht wurde.
Nähere Informationen zur Vorabprüfung der Quartalsabrechnung finden Sie in den Bedienungshinweisen, die Erläuterungen zur Handhabung der Vorabprüfung enthalten. Außerdem steht Ihnen zusätzlich ein FAQ-Katalog zur Verfügung, in dem die KV Sachsen Antworten auf häufig gestellte Fragen auflistet.
Wir beabsichtigen, die Vorabprüfung der Quartalsabrechnung auszubauen und weiter zu verbessern. Auch dafür sowie für die Erweiterung des FAQ-Katalogs, ist Ihr Feedback gefragt. Anregungen und Hinweise zur Nutzung der Vorabprüfung können Sie sowohl über den entsprechenden Link nach Ausführung der Vorabprüfung als auch später bei der Einreichung Ihrer Quartalsabrechnung bequem mitteilen.
Die Daten zur Bereitstellung eines aktuellen Regelwerks sind insbesondere abhängig von KBV-Vorgaben und stehen somit erst ab Ende des Leistungsquartals zur Verfügung. Für das dritte Quartal 2017 ist die Freigabe der Vorabprüfung der Quartalsabrechnung daher ab dem 22. September 2017 vorgesehen.
Bedienungshinweise und FAQ-Katalog:
www.kvsachsen.de > Mitglieder > Abrechnung > Vorabprüfung der Quartalsabrechnung
– Abrechnung/eng-tue –
Vorabprüfung der Quartalsabrechnung auch durch das Praxispersonal möglich
Über den Mitarbeiterzugang ist es möglich, die Vorabprüfung der Quartalsabrechnung an das Praxispersonal zu delegieren. Dazu kann der Praxisinhaber das entsprechende Recht an Mitarbeiter vergeben. Die Freischaltung der Funktion kann direkt im Mitgliederportal mit einigen wenigen Klicks erfolgen.
Dazu rufen Sie auf der Startseite des Mitgliederportals den Link „Mitarbeiterzugang“ am linken Bildrand auf. Nun können Sie „Mitarbeiter hinzufügen“ sowie vorhandene Nutzer verwalten.
Zunächst vergeben Sie als Praxisinhaber einen Namen und ein Kennwort für den entsprechenden Praxismitarbeiter. Anschließend wählen Sie diejenigen Rechte aus, die Ihr Praxismitarbeiter erhalten soll. Setzen Sie nun ein Häkchen in das Feld „Einreichungen (Vorabprüfung)“ für den gewünschten Leistungsort und klicken Sie abschließend auf „Mitarbeiter speichern“. Die damit freigeschaltete Funktion kann ab sofort von Ihrem ausgewählten Praxispersonal genutzt werden.
Änderungen, wie bspw. die Vergabe zusätzlicher Rechte oder das Sperren des Zugangs, können Sie als Praxisinhaber jederzeit und mit sofortiger Wirkung vornehmen.
Siehe auch: Mitgliederportal > Startseite (rechter Bildrand): Dokumentation Mitgliederportal
– Abrechnung/eng-tue –
Tachometer zur Lasteinschätzung im Mitgliederportal
Im Rahmen des Feedbacks erreichte uns wiederholt die Bitte, dass Sie selbst – als Anwender der Vorabprüfung – zukünftig die Auslastung bezüglich der Nutzung der Vorabprüfung einschätzen können. Aus diesem Grund stellen wir Ihnen ab dem Abrechnungsquartal 2017/3 nachfolgenden Tachometer zur Verfügung, den Sie über den Link „Aktuelle Auslastung“ am linken oberen Bildrand aufrufen können. Je nach Lage der Tachonadel, welche die Nutzungsintensität widerspiegelt, erhalten Sie einen Hinweis bzw. eine Handlungsempfehlung.
Wir möchten Sie darüber hinaus gern darauf hinweisen, dass es aufgrund intensiver Nutzung gerade am Ende des Quartals zu Wartezeiten bei der Vorabprüfung kommen kann. Wir empfehlen daher, die Vorabprüfung einige Tage zuvor bzw. danach durchzuführen.
Die Bearbeitung läuft unabhängig von einer Anmeldung an der Anwendung. Sie können sich auch abmelden und die Ergebnisse zu einem späteren Zeitpunkt abrufen.
– Abrechnung/eng-tue –