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Vertrag über die Diagnostik und Behandlung von Begleiterkrankungen des Diabetes mellitus

Beitritt der KKH

Ab dem 1. Juli 2017 können auch Versicherte der KKH an dem o. g. Vertrag teilnehmen. Für bereits teilnehmende Ärzte ergeben sich hieraus keine Änderungen. Demzufolge bleiben die Abrechnungsziffern gleich.

Die Teilnahmeerklärung für die Vertragsärzte ist sowohl bei der DAK-Gesundheit als auch bei der KKH identisch. Lediglich die Teilnahmeerklärungen für die Versicherten sowie die Versicherteninformation variieren. Hier muss entsprechend die Teilnahmeerklärung in Abhängigkeit der jeweiligen

Zugehörigkeit des Versicherten in Bezug auf die Krankenkasse gewählt werden.

Die neue Teilnahmeerklärung für die Versicherten der KKH bzw. die Versicherteninformation sind auf der Homepage der KV Sachsen veröffentlicht unter :
www.kvsachsen.de  > Mitglieder  > Verträge  > Vertrag über die frühzeitige Diagnostik und Behandlung von Begleiterkrankungen des Diabetes mellitus

                                                                                                – Vertragsabteilung/ph  –

Änderungen im Formularbereich ab 1. Juli/1. Oktober 2017

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband haben sich über verschiedene Neuerungen im Formularbereich geeinigt.

Dazu gehören die Einführung eines neuen Formulars für die Präventionsempfehlung (Muster 36), Anpassungen bei den Stichtagsregelungen für Vordruckversionen sowie Änderungen in den Vordruckerläuterungen, insbesondere für das Arzneimittelrezept. Darüber hinaus haben sich die Partner des Bundesmantelvertrages darauf verständigt, zum 1. Oktober 2017 ein neu gefasstes Formular zur „Verordnung häuslicher Krankenpflege“ (Muster 12) einzuführen. Zudem entfallen ab dem 1. Juli 2017 die Muster 80 und 81 aufgrund der Vereinfachung des Verfahrens von im europäischen Ausland versicherten Patienten.

Einführung eines neuen Formulars für die Präventionsempfehlung (Muster 36)

Zum 1. Juli 2017 wird das Formular „Empfehlung zur verhaltensbezogenen Primärprävention gem. § 20 Abs. 5 SGB V“ eingeführt. Anhand dieses neuen Musters 36 können niedergelassene Ärzte Präventionsleistungen empfehlen und die Patienten die Empfehlung bei ihrer Krankenkasse einreichen. Die Einführung des neuen Formulars geht auf einen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 21. Juli 2016 zurück, mit dem ein gesetzlicher Auftrag aus dem Präventionsgesetz umgesetzt wird. Das Formular kann ab der 25. Kalenderwoche 2017 über die Vordruck Leitverlag GmbH bezogen werden.

Als Ersatz für das Muster 81 wird in Anlage 20 BMV-Ä ein neues Patientenformular, „Patientenerklärung Europäische Krankenversicherung“, eingeführt

Das neue Patientenformular ist künftig nicht mehr Teil der Anlage 2/2a BMV-Ä, sondern ist durch entsprechende Regelungen in der Anlage 20 BMV-Ä direkt in den Praxisverwaltungssystemen der Vertragsärzte hinterlegt.

Geänderter Vordruck zur Verordnung häuslicher Krankenpflege (Muster 12)

Ab dem 1. Oktober 2017 gibt es einen geänderten und vereinfachten Vordruck „Verordnung häuslicher Krankenpflege“, auf dem Vertragsärzte Maßnahmen der häuslichen Krankenpflege und der Unterstützungspflege (neue Leistung der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung nach § 37 Abs. 1a SGB V i. d. F. Krankenhausstrukturgesetz - KHSG vom 10. Dezember 2015, Art. 6) verordnen können. Zu beachten ist, dass es sich dabei um eine Stichtagsregelung handelt. Das heißt, bisher verwendete Formulare dürfen ab dem 1. Oktober 2017 nicht mehr verwendet werden.

Die KV Sachsen wird über das Nähere zur Umsetzung dieser Regelung zu einem späteren Zeitpunkt informieren.

Neue Stichtagsregelungen für Vordruckversionen

Die Partner des Bundesmantelvertrages haben sich darauf verständigt, dass nur noch bestimmte Vordruckversionen gültig sind (abweichend zu Nr. 1.1.1 Satz 2 der Anlage 2 BMV-Ä). Danach dürfen die folgenden Muster nur noch ab dem wie folgt aufgeführten Versionsstand verwendet werden:

  • Muster 8 ab Version 7.2004,
  • Muster 15 ab Version 4.2002,
  • Muster 16 ab Version 4.2004,
  • Muster 20 ab Version 4.2004,
  • Muster 25 ab Version 7/2003 und
  • Muster 40 ab Version 4.2006.

Ältere Versionen verlieren ab dem 1. Juli 2017 ihre Gültigkeit.

Die Aufnahme dieser Stichtagsregelungen in die Vordruckvereinbarung zum BMV-Ä wurde erforderlich, da nach aktuellem Stand auch Vorgängerversionen genutzt werden durften, auf denen nicht alle vordruckrelevanten Informationen eingetragen werden können.

Näheres zu den o. g. Änderungen ist der „44. Änderung der Vereinbarung über Vordrucke für die vertragsärztliche Versorgung vom 1. April 1995“ (Anlage 2 BMV-Ä) zu entnehmen (vgl.  Deutsches Ärzteblatt, Jg. 114 , Heft 22-23, 5. Juni 2017).

                                                                – Vertragspartner und Honorarverteilung/mey  –

Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung gem. § 73b SGB V mit der Knappschaft

Aufgrund aufsichtsrechtlicher Vorgaben des Bundesversicherungsamtes wird der o. g. Vertrag mit der Knappschaft ab dem 3. Quartal 2017 wie folgt angepasst:

  • Für teilnehmende Ärzte entfällt ab dem 1. Juli 2017 die Übermittlung der Verordnungsliste nach Durchführung des Medikationschecks an die Knappschaft.
  • Der Hinweis zur Übermittlung der Verordnungsliste an die Knappschaft in der Einwilligungserklärung zum Medikationscheck entfällt ebenfalls ab dem 1. Juli 2017.
  • Die  Teilnahmeerklärung der Versicherten  zur  Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung wird um eine zweiwöchige Widerrufsfrist ergänzt. Wir weisen darauf hin, dass die neue Teilnahmeerklärung für Versicherte erst ab dem 1. Oktober 2017 ausgegeben wird und bis dahin das bisherige Formular verwendet werden kann. Unabhängig davon behalten die  Teilnahmeerklärungen für bereits eingeschriebene Versicherte weiterhin Gültigkeit.


Die überarbeiteten Vertragsdokumente, mit Ausnahme der Einwilligungserklärung zum Medikationscheck und der Teilnahmeerklärung der Versicherten, finden Sie unter:

www.kvsachsen.de > Mitglieder > Verträge > Buchstabe „H“

                                                                                – Vertragspartner Honorarverteilung/bu –