Sie befinden sich hier: Startseite » Mitglieder » KVS-Mitteilungen » 2017 » 07-08/2017 » Veranlasste Leistunge

Empfehlung von Präventionsleistungen – jetzt auf neuem Formular möglich

Ab 1. Juli 2017 besteht die Möglichkeit, Präventionsempfehlungen auf einem dafür neu eingeführten Formular (Muster 36) auszustellen. Die ärztlichen Empfehlungen sind in den Bereichen Bewegungsgewohnheiten, Ernährung, Stressmanagement und Suchtmittelkonsum möglich. Zusätzlich gibt es ein Freifeldtext „Sonstiges“. Dort sind nähere Angaben zu nicht aufgeführten Handlungsfeldern möglich.

Ein ausgestelltes Muster 36 ist lediglich eine Empfehlung (keine Verordnung im Sinne einer veranlassten Leistung), mit der der Patient die entsprechende Leistung bei seiner Krankenkasse beantragen kann. Die Krankenkassen haben die ärztliche Präventionsempfehlung bei ihrer Leistungsentscheidung zu berücksichtigen.

Das Formular kann ab sofort, wie alle anderen Bescheinigungen, über die Vordruck Leitverlag GmbH bezogen werden. Ab 1. Juli 2017 wird es auch in den Praxisverwaltungssystemen hinterlegt sein.

Hintergrund:

Die Einführung des neuen Formulars geht auf einen Beschluss des Gemeinamen Bundesausschusses vom 21. Juli 2016 zurück, mit dem ein gesetzlicher Auftrag aus dem Präventionsgesetz umgesetzt wird. Die vier genannten Bereiche für Präventionsempfehlungen entsprechen in ihrer Formulierung den Handlungsfeldern im „Leitfaden Prävention“ des GKV-Spitzenverbandes, für die der Verband die Kriterien für eine zertifizierte Leistung festgelegt hat. Das Feld „Sonstiges“ zeigt, dass die Aufzählung der Bereiche nicht abschließend ist.

Ziel ist es, ein stärkeres Augenmerk auf individuelle Belastungen und auf Risikofaktoren für das Entstehen von Krankheiten zu legen. Somit besteht die Möglichkeit, Präventionsempfehlungen auszustellen, um Versicherte mit gesundheitsbezogenen Risiken zur Inanspruchnahme von primärpräventiven Angeboten zu motivieren.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Verordnungs- und Prüfwesen Ihrer Bezirksgeschäftsstelle sowie der Abteilung Service und Dienstleistungen gern zur Verfügung.

                                                                             – Verordnungs- und Prüfwesen/mau –