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KV Sachsen rät beim Anschluss an die Telematikinfrastruktur zum Abwarten

Zur Zeit stehen noch keine zertifizierten Komponenten zur Verfügung. Der erste und bisher einzige zertifizierungsfähige Konnektor wird  voraussichtlich im Sepetember zur Auslieferung gelangen. Die Konnektoren von zwei weiteren Anbietern sind erst für Anfang 2018 avisiert. Deshalb sollten ambulant tätige Ärzte und Psychotherapeuten nicht vorschnell Verträge abschließen, sondern die Entwicklung beobachten und den Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) ins nächste Jahr verschieben.

Nach der aktuellen Rechtslage müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) ab Juli 2018 Honorarkürzungen vornehmen, wenn Praxen nicht an die TI angeschlossen sind. Bis zum 2. Quartal 2018 kann somit noch unkritisch beobachtet werden, was die Industrie an notwendigen Komponenten in vollständig zugelassenen Produktversionen anbietet.

Die KV Sachsen rechnet - wie auch andere KVen - mit einer Fristverlängerung. Die Gesellschafter der Gematik haben Bedenken angemeldet, ob die verbleibende Zeit von einem Jahr für den flächendeckenden Rollout ausreichen wird. Die KBV strebt an, dass nach der Bundestagswahl und
den Koalitionsverhandlungen eine nochmalige Verschiebung der Frist in das Jahr 2019 erfolgen wird.

Nichtdestotrotz gibt es eine Finanzierungsvereinbarung zwischen der KBV und dem GKV-Spitzenverband, so dass anschlusswillige Praxen ab dem 3. Quartal eine Förderung erhalten könnten.

Nach Rückmeldungen aus verschiedenen Praxen werden Vertragsärzte auf dieser Grundlage massiv gedrängt‚ „alles aus einer Hand“ zu kaufen und sofort Installationsaufträge zu erteilen. Wegen der zu erwartenden Verzögerungen und Störungen der Funktionsfähigkeit des Gesamtsystems ist hier Zurückhaltung angezeigt.

Die KV Sachsen bittet um Beachtung des folgenden Beitrages der KBV. Außerdem wird die KV Sachsen in den nächsten KVS-Mitteilungen und in ihrem Internetaufrtitt über die Entwicklung der TI-Anschlüsse informieren.

Aktuelle Informationen finden Sie unter:
www.kvsachsen.de > Mitglieder >  Telematikinfrastruktur

Telematikinfrastruktur: Online-Rollout

Information der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) für Ärzte und Psychotherapeuten zum Online-Rollout der Telematikinfrastruktur: Was ist beim Anschluss an die Telematikinfrastruktur zu beachten und  wie sieht der Zeitplan aus?

In Kürze wird die Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen ihren Betrieb aufnehmen. Sie soll perspektivisch alle Praxen, Medizinischen Versorgungszentren, Krankenhäuser, Apotheken und weitere Akteure elektronisch vernetzen.

Wir stellen Ihnen heute den aktuellen Sachstand vor und erläutern, was der Start der TI für Sie und Ihr Praxisteam bedeutet. Papierloser und sicherer Datenaustausch mit Kollegen, wichtige Befund- und Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK), Sprechstunde per Video - seit Jahren wird im Gesundheitswesen am Aufbau einer sektorenübergreifenden digitalen Infrastruktur gearbeitet. Jetzt steht sie kurz vor dem Start: Mit dem Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) - der ersten Online-Anwendung auf der eGK - soll der Online-Rollout ab Juli 2017 offiziell beginnen. Alle Praxen werden sich dazu nach und nach an die TI anschließen.

Höchste Sicherheitsanforderungen

Das Mega-Projekt geht auf einen gesetzlichen Auftrag zurück. Ein wesentliches Ziel ist es, die sektorenübergreifende Kommunikation zwischen Ärzten, Psychotherapeuten, Apothekern und anderen an der Versorgung der Patienten Beteiligten zu erleichtern. Medizinische Informationen, die für die Behandlung benötigt werden, sollen schneller verfügbar sein. Es ist unter anderem vorgesehen, den Medikationsplan sowie Notfalldaten auf der eGK zu speichern. Auch Online-Anwendungen, die Ärzte jetzt im Sicheren Netz der Kassenärztlichen Vereinigungen finden, können problemlos über die Telematikinfrastruktur genutzt werden.

Für alle diese Anwendungen gelten höchste Sicherheitsanforderungen. Deshalb werden zum Beispiel sämtliche technischen Komponenten wie Konnektoren und Kartenterminals vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert und von der gematik zugelassen. Die gematik - die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte - ist verantwortlich für den Aufbau und Betrieb des digitalen Netzwerkes. Sie wurde von den Spitzenverbänden des Gesundheitswesens, darunter dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Bundesärztekammer, gegründet.

Gesetzgeber gibt engen Zeitplan vor

Der Zeitplan ist extrem eng: Innerhalb nur eines Jahres, so schreibt es das E-Health-Gesetz vor, sollen alle Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten, sämtliche Krankenhaus-
ambulanzen sowie Zahnärzte an die TI angeschlossen sein und mit der ersten Online-Anwendung, dem Abgleich der Versichertendaten auf der eGK, beginnen. Praxen, die das Versichertenstammdatenmanagement ab 1. Juli 2018 nicht durchführen, drohen gesetzlich vorgeschriebene Honorarkürzungen. Ursprünglich waren für den TI-Anschluss zwei Jahre vorgesehen. Da die Industrie die Technik nicht rechtzeitig liefern konnte, wurde der Starttermin durch den Gesetzgeber vom 1. Juli 2016 auf den 1. Juli 2017 verschoben und damit der Zeitraum für die Anbindung der Praxen an die TI von zwei Jahren auf ein Jahr reduziert.

Aktueller Stand: TI ist für Rollout vorbereitet

Wie sieht nun der aktuelle Stand aus? Die Gesellschafter der gematik haben am 1. Juni 2017 die Freigabe für den Online-Betrieb erteilt. Die Architektur der Telematikinfrastruktur steht, alle nötigen Sicherheits- und Betriebskonzepte, sämtliche Spezifikationen für die Technik etc. liegen vor. KBV und GKV-Spitzenverband haben sich zudem auf eine Finanzierungsregelung für die technische Ausstattung der Praxen und den laufenden Betrieb geeinigt. Darin sind unter anderem Pauschalen für Konnektoren und Kartenterminals festgelegt, die die Krankenkassen bereitstellen.

Industrie muss jetzt Komponenten bereitstellen

Jetzt ist die Industrie am Zuge, ihre Produkte zur gematik-Zulassung einzureichen. Ihre Aufgabe ist es, Konnektoren für den Anschluss der Praxen an die TI und passende Kartenterminals bereitzustellen. Die gematik geht davon aus, dass die ersten zugelassenen Produkte ab Herbst 2017 auf dem Markt verfügbar sein werden. Erst dann können sie in den Praxen installiert und eingesetzt werden.

Dies alles erhöht den Zeitdruck enorm. Hinzu kommt, dass die Ausstattung allein der rund 165.000 Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten mit der neuen Technik eine große logistische Herausforderung darstellt und innerhalb von zwölf Monaten nur schwer zu schaffen sein dürfte. Die KBV ist deshalb bereits mit Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe im Gespräch. Sie will erreichen, dass der Zeitraum des Online-Rollouts wieder auf die ursprünglich vorgesehenen zwei Jahre festgesetzt wird und somit das VSDM erst ab Juli 2019 für alle Praxen Pflicht wird. Auch die Gesellschafterversammlung der gematik stellt in ihrem Beschluss zum Start der TI fest, dass die Frist von einem Jahr für den flächendeckenden Rollout nicht ausreicht.

Darauf sollten Sie achten:

Sie sollten genau abwägen, wann der richtige Zeitpunkt für den Anschluss Ihrer Praxis an die Telematikinfrastruktur ist. Nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben haben Sie bis zum 30. Juni 2018 Zeit. Die gematik geht davon aus, dass in den kommenden Monaten weitere Hersteller Geräte auf den Markt bringen werden. Damit hätten Sie eine größere Auswahl. Zudem ist zu erwarten, dass die Preise für die Konnektoren fallen werden. Das ist im Übrigen auch ein Grund, warum die Finanzierungspauschalen, die die Krankenkassen für die Konnektoren bereitstellen, pro Quartal um zehn Prozent sinken.

Unser Rat: Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Unterschreiben Sie möglichst keinen Vertrag, wenn die Firma Ihnen nicht zusichern kann, dass der Konnektor noch im selben Quartal in Ihrer Praxis installiert wird. Anderenfalls sollten Sie darauf drängen, dass Sie das Gerät zu dem Preis erhalten, der durch die Höhe der Finanzierungspauschale zum Zeitpunkt der Installation abgedeckt ist. Verbindliche Bestellungen mit langen Lieferzeiten können ansonsten problematisch sein.

Der Grund ist, dass sich die Höhe der Finanzierungspauschale nicht nach dem Zeitpunkt der Bestellung richtet, sondern nach der Inbetriebnahme. Genauer gesagt: Sämtliche Pauschalen und Zuschläge, die die Krankenkassen Ihnen für den Anschluss und den Betrieb der TI zahlen, erhalten Sie erst ab dem ersten VSDM — also, wenn Sie die erste elektronische Gesundheitskarte mit Ihrem neuen Kartenterminal eingelesen haben und dabei die Versichertendaten des Patienten auf der Chipkarte automatisch online geprüft wurden. Diese Regelung gilt auch für den Zuschuss zum elektronischen Heilberufsausweis.

Bei der Bestellung des Konnektors sollten Sie außerdem darauf achten, ob das Gerät bereits für die qualifizierte elektronische Signatur geeignet ist. Eventuell anfallende Kosten für ein späteres Update sind in der Finanzierungspauschale für den Konnektor, die Sie bekommen, enthalten.
Sollten sich die Preise nicht wie gewünscht entwickeln, werden KBV und GKV-Spitzenverband nachverhandeln. Denn der Gesetzgeber hat vorgegeben, dass die Krankenkassen die Erstausstattung der Praxen für den Anschluss an die TI vollständig finanzieren müssen.

In der Finanzierungsveinbarung ist im Übrigen auch eine TI-Startpauschale von 900 Euro vorgesehen. Diese erhalten Sie zusätzlich zu den Geldern für Konnektor und Kartenterminal. Bedenken Sie, dass in dieser Pauschale ein wesentlicher Anteil für den Zusatzaufwand Ihrer Praxen enthalten ist. Sie ist also nicht für die reine Installation durch einen IT-Dienstleister vorgesehen.

Über weitere Details werden wir Sie in den nächsten Wochen informieren. Mehr Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der gematik und der KBV. Erster Ansprechpartner sollte jedoch immer Ihr IT-Dienstleister sein. Dieser kann sehr gut beurteilen, wann für Sie und Ihre Praxis-IT ein guter Zeitpunkt für einen Anschluss an die Telematikinfrastruktur ist.

Weitere Informationen:
www.gematik.de
www.kbv.de/html/telematikinfrastruktur.php

                                                               – Information der KBV vom 8. Juni 2017 –