Ausschreibung und Abgabe von Vertragsarztsitzen
Von der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen werden gemäß § 103 Abs. 4 SGB V folgende Vertragsarztsitze in den Planungsbereichen zur Übernahme durch einen Nachfolger ausgeschrieben:
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
*) Bei Ausschreibungen von Fachärzten für Allgemeinmedizin können sich auch Fachärzte für Innere Medizin bewerben, wenn sie als Hausarzt tätig sein wollen. Bei Ausschreibungen von Fachärzten für Innere Medizin (Hausärztlicher Versorgungsbereich) können sich auch Fachärzte für Allgemeinmedizin bewerben.
Nähere Informationen hinsichtlich des räumlichen Zuschnitts sowie der arztgruppenbezogenen Zuordnung zu den einzelnen Planungsbereichen bzw. Versorgungsebenen sind der Internetpräsenz der KV Sachsen zu entnehmen: www.kvsachsen.de > Mitglieder > Arbeiten als Arzt > Bedarfsplanung und saechsischer Bedarfsplan.
Wir weisen außerdem darauf hin,
- dass sich auch die in den Wartelisten eingetragenen Ärzte bei Interesse um den betreffenden Vertragsarztsitz bewerben müssen,
- dass diese Ausschreibungen ebenfalls im Ärzteblatt Sachsen veröffentlicht worden sind,
- dass bei einer Bewerbung die betreffende Registrierungs-Nummer (Reg.-Nr.) anzugeben ist.
Die ausgeschriebenen und abzugebenden Praxen finden Sie oben im Download des Artikels und hier.
- Sicherstellung/vs -
Förderung der Weiterbildung der ambulant tätigen Fachärzte
Förderung wird stark nachgefragt
Die Förderung der Weiterbildung für ambulante Abschnitte in fachärztlichen Gebieten startete gemäß der Bundesvereinbarung im Oktober vergangenen Jahres. Nach dem erfolgreichen Beginn hält der Zuspruch auch in 2017 weiter an. Derzeit sind noch sieben der sachsenweit rund 50 Förderstellen offen.
Anträge werden noch bis 15. Dezember 2017 angenommen, wobei die Vergabe in der Reihenfolge des Antragseingangs erfolgt. Beachten Sie deshalb bei Interesse die geringe Anzahl an verfügbaren Stellen!
Wichtig ist dabei, dass der beantragte ambulante Weiterbildungsabschnitt auch das Kalenderjahr 2017 betrifft.
Die Förderung beträgt bei einer Vollzeitstelle 4.800 € monatlich und ist vom Weiterbilder an den Arzt in Weiterbildung in voller Höhe weiterzureichen.
Für die folgenden Fachgebiete steht das offene Kontingent zur Verfügung:
- Fachärzte für Augenheilkunde
- Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin
- Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten
- Fachärzte für Neurologie sowie Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie
- Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie
Hinweise
Obwohl von der Sächsischen Landesärztekammer auch Abschnitte ab sechs Monaten anerkannt werden, ist in der Bundesvereinbarung geregelt, dass eine Förderung nur für eine Weiterbildungszeit von mindestens 12 Monaten gewährt wird.
Im Übrigen unterliegt die Förderung in den ausgewählten Fachgebieten der Voraussetzung, dass die beantragende Praxis überwiegend konservativ und nicht spezialisiert tätig ist.
Die KV Sachsen fördert zudem grundsätzlich Weiterbildungsabschnitte im ambulanten Bereich, sofern kein Anspruch auf eine Förderung nach der Bundesvereinbarung besteht. Da es sich hierbei um eine ausschließlich durch die KV Sachsen getragene Förderung handelt und demzufolge eine paritätische Finanzierung mit den Krankenkassen nicht gegeben ist, reduziert sich der Förderbetrag um die Hälfte auf 2.400 €
monatlich.
In diesem Zusammenhang gibt es weitere Neuigkeiten:
Die Vertreterversammlung der KV Sachsen hat in ihrer Sitzung im Mai 2017 die Durchführungsbestimmungen zur Förderung von Ärzten in Weiterbildung angepasst. Im Besonderen wurden die Fördervoraussetzungen im Fachgebiet Augenheilkunde überarbeitet.
Weitere Informationen:
www.kvsachsen.de > Mitglieder > Arbeiten als Arzt > Ärzte in Weiterbildung
– Sicherstellung/koh –