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Wechsel von Praxis-IT-Systemen soll leichter werden

Praxissoftware. Niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten sollen Praxis-IT-Systeme in Zukunft leichter wechseln können und bei der Anbindung von Zusatzmodulen wie dem Medikationsmodul flexibler werden. Der Deutsche Bundestag hat dazu in dritter Lesung eine Änderung des Paragrafen 291d SGB V verabschiedet.

Berlin, 14. Juni 2017 – „Wir haben uns immer für eine Interoperabilität zwischen den Praxisverwaltungs-Systemen eingesetzt. Durch offene und einheitlich definierte Schnittstellen ist es möglich, dass Softwareänderungen, die beispielsweise durch gesetzliche Änderungen erforderlich sind, in allen Systemen in gleicher Art und Weise erfolgen. Dadurch sind die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten nicht einseitig an einen Anbieter gebunden. Ich begrüße es sehr, dass der Gesetzgeber diesen wichtigen Schritt gegangen ist“, erklärte Dr. Thomas Kriedel, Mitglied des Vorstands der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Die Neufassung des Paragraphen 291 d findet sich im „Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten“.

Das Gesetz geht voraussichtlich noch vor der Sommerpause in den Bundesrat. Die Hersteller werden darin verpflichtet, binnen zwei Jahren „offene und standardisierte“ Schnittstellen für die Archivierung von Patientendaten und für den Systemwechsel zu schaffen. Die Frist läuft, sobald eine entsprechende Schnittstelle von der Selbstverwaltung empfohlen wird. Das Bundesgesundheitsministerium behält sich das Recht vor, auch andere Schnittstellen per Rechtsverordnung festzulegen.

                                                                      – Presseinformation der KBV vom 14.06.17 –

A–B-C-Kennzeichnung verhindert Abfluss des Honorars

„Seit dem 25. Januar 2016 sind alle KVen gesetzlich verpflichtet, Terminvermittlungsstellen zu betreiben. Die KV Sachsen hatte bereits im Vorfeld eine solche Stelle installiert und die Vermittlung an eine ärztliche Dringlichkeitseinschätzung gebunden. Flankierend wurde  das A-B-C-Modell zur Überweisungssteuerung entwickelt:

Danach sind in Sachsen alle Überweisungsaussteller an den fachärztlichen Versorgungsbereich verpflichtet, die medizinische Dringlichkeit mittels A oder B oder C zu kennzeichnen:

  • A: Behandlung sofort, Vermittlung sollte direkt durch den Hausarzt/überweisenden Arzt erfolgen
  • B: Behandlungsbedarf innerhalb von vier Wochen – Bagatellerkrankung oder verschiebbare Routineuntersuchung liegt nicht vor
  • C: Kein Behandlungsbedarf innerhalb von vier Wochen – Bagatellerkrankung oder verschiebbare Routineuntersuchung liegt vor

Bitte tragen Sie im Feld „Auftrag“ vorangestellt „A“ oder „B“ oder „C“ ein.

  • Dieses sächsische Modell stärkt die Rolle des Hausarztes, der in der Regel die Überweisung ausstellt und die Dringlichkeit festlegt.
  • Flankiert wird die Terminvermittlung von dem seit 1. Oktober 2014 wirkenden Förderungsmodell Neupatienten, das den Facharzt für die Übernahme von Patienten motivieren soll.

Der Aufwand wird darüber hinaus abgegolten durch:

  • zusätzliche Mittel für die Vorhaltepauschale im Hausarztbereich und
  • zusätzliche Mittel für Vergütungsvolumina aller Ärzte im Facharztbereich, die nicht in die Neupatientenregelung eingebunden sind.

Eine funktionierende Überweisungssteuerung sowie ein funktionierendes Neupatientenmodell verhindern den Abfluss von Honorarmitteln in den stationären Bereich und sorgen dafür, dass die Terminvermittlungsstelle mit geringem Verwaltungsaufwand betrieben werden kann.

Weitere Informationen:
www.kvsachsen.de  > Mitglieder > Terminvermittlung  > Neupatientenvermittlung

                                                                                                                     – ÖA/im –

Netzwerktreffen „Ärzte für Sachsen“

Das 9. Netzwerktreffen „Ärzte für Sachsen“ findet am 13. September 2017, in Oschatz statt. Zwei der aktuell meistdiskutierten Themen bei der Sicherung der medizinischen Versorgung im Freistaat Sachsen stehen auch im Zentrum dieses Netzwerktreffens „Ärzte für Sachsen“: „Digitalisierung im Gesundheitswesen“ und „Förderung der Facharztweiterbildung im Verbund“.

Am 13. September 2017 kommen die Partner im Netzwerk, Vertreter der wichtigsten gesundheitspolitischen Institutionen, Bürgermeister, Klinikchefs und interessierte Bürger zusammen, um gemeinsam über die aktuellen Entwicklungen bei der ärztlichen Versorgung in Sachsen zu sprechen.
Veranstaltungsort ist in diesem Jahr der Tagungssaal inmitten des O-Schatz-Parks im nordsächsischen Oschatz. Von 14:00 bis 18:00 Uhr sind alle am Thema Interessierten eingeladen, an der Jahres-Tagung von „Ärzte für Sachsen“ teilzunehmen.

Anmeldung: E-Mail: info@aerzte-fuer-sachsen.de, Tel.: 0351 8267-136

Programm zur Veranstaltung: www.aerzte-fuer-sachsen.de

                                                                – Information der Sächsischen Landesärztekammer –