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Vergütungsmodell zur besseren Erreichbarkeit von Arztpraxen

Nach intensiven Verhandlungen konnte nun auch eine Regelung zur Zahlung von Zuschlägen für eine bessere Erreichbarkeit der ärztlichen Praxen für die Patienten mit den Krankenkassen konsentiert werden. Hierfür wurde im Rahmen der Gesamtvergütungen für die Jahre 2017 und 2018 ein zusätzlicher Betrag von jeweils ca. 3,6 Millionen Euro verhandelt. Das dazugehörige Vergütungsmodell kommt ab dem 1. Juli 2017 zum Tragen. Damit werden Strukturen und Aufwendungen von Praxen gestützt, die die Erreichbarkeit für ihre Patienten verbessern.

Teilnahmeberechtigt an diesem Modell sind grundsätzlich alle Arztpraxen, ausgenommen hiervon sind lediglich Praxen mit ausschließlich:

  • Psychologischen Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Ärzten für Psychotherapeutische Medizin und Fachärzten für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Vertragsärzten,
  • Fachärzten für Humangenetik,
  • Fachärzten für Pathologie bzw. Neuropathologie und
  • Fachwissenschaftlern der Medizin, die überwiegend zytologische Untersuchungen auf dem Gebiet der gynäkologischen Zytologie erbringen,
  • Fachärzten für Laboratoriumsmedizin, Biochemie, Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie bzw. Immunologie, Transfusionsmedizin sowie Fachwissenschaftlern der Medizin (z. B. Klinische Chemie und Labordiagnostik etc.) und
  • ermächtigten Ärzten, Psychotherapeuten und Einrichtungen sowie Notfallaufnahmen.

Die Teilnahme erfolgt freiwillig auf Basis einer Teilnahmeerklärung, welche diesem Heft beigelegt ist. Die Teilnahme bei Berufsausübungsgemeinschaften kann nur gemeinsam erfolgen.

Mit der Erklärung ihrer Teilnahme verpflichtet sich die Praxis, am Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und am Mittwoch und Freitag von 8 bis 13 Uhr entweder telefonisch erreichbar zu sein oder mittels Bandansage bzw. Anrufbeantworter eine qualifizierte Auskunft zu erteilen. Die Praxis sichert die Einhaltung dieser Strukturen der Erreichbarkeit zu.

Für den zusätzlichen Organisationsaufwand erhält die Praxis je Quartal eine Aufwandspauschale. Die Aufwandspauschale wird nach Praxisgröße sowie nach obligaten und fakultativen Maßnahmen differenziert. Kriterien für die Praxisgröße sind die Fälle mit Arzt-Patienten-Kontakt im Vergleich zur Vergleichsgruppe.

Für fachübergreifende Berufsausübungsgemeinschaften ergibt sich der Anteil der Praxis als Mittelwert der dazugehörigen Vergleichsgruppen. Nach der Praxisgröße werden für den obligaten Aufwand drei Cluster gebildet:

  • Fallzahl bis 50 Prozent der Vergleichsgruppe: 250 Euro
  • Fallzahl über 50 Prozent bis 150 Prozent der Vergleichsgruppe: 500 Euro
  • Fallzahl über 150 Prozent der Vergleichsgruppe: 750 Euro

Für die fakultativen Maßnahmen erhöht sich die Aufwandspauschale um jeweils 50 Euro.

Beispiele

Diese Texte sind nur Vorschläge und keine verbindlichen Vorgaben. Allerdings müssen die verwendeten Ansagen inhaltlich diese Aussagen komplett enthalten.

Während der Sprechzeiten:
Bei nicht nur im Ausnahmefall hohem Aufkommen an Anrufen, welches nicht abgesichert werden kann, setzen Praxen bei Bedarf eine Bandansage ein. Diese schaltet im Falle einer freien Leitung nach frühestens fünf Klingeltönen bzw. für den Fall, dass alle Leitungen belegt sind, sofort eine Bandansage nach folgendem Muster:

„Sie sind mit der Praxis … verbunden. Leider können wir Ihren Anruf nicht sofort annehmen. Sollten Sie lediglich einen Termin vereinbaren wollen, rufen Sie bitte in der Zeit von … bis … an. Sollten Sie jedoch ein akutes gesundheitliches Problem haben, rufen Sie bitte in einigen Minuten noch einmal an.“

Anrufbeantworter wochentags außerhalb der Sprechzeiten:
„Sie sind mit der Praxis … verbunden. Leider können wir Ihren Anruf nicht annehmen, da Sie außerhalb unserer Sprechzeiten anrufen. Unsere Sprechzeiten sind: … Sollten Sie lediglich einen Termin vereinbaren wollen, rufen Sie bitte in der Zeit von … bis … an. Unsere Vertretung übernimmt die Praxis - Name, Telefonnummer.“

Anrufbeantworter während der Bereitschaftsdienstzeiten:
„Sie sind mit der Praxis … verbunden. Leider können wir Ihren Anruf nicht annehmen, da Sie außerhalb unserer Sprechzeiten anrufen. Unsere Sprechzeiten sind: … Sollten Sie lediglich einen Termin vereinbaren wollen, rufen Sie bitte in der Zeit von … bis … an. Bis morgen/Montag früh 7 Uhr steht der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der Rufnummer 116 117 zur Verfügung.“

Anrufbeantworter bei längerer Abwesenheit:
„Sie sind mit der Praxis … verbunden. Leider können wir Ihren Anruf nicht annehmen, da die Praxis bis … geschlossen ist. Unsere Vertretung übernimmt die Praxis - Name und Telefonnummer. Am Montag, Dienstag und Donnerstag von 19 bis 7 Uhr, am Mittwoch von 14 bis 7 Uhr und von Freitag 14 Uhr bis Montag 7 Uhr steht der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der Rufnummer
116 117 zur Verfügung.“

                                                                                      – Abrechnung/Vertragsabteilung/ditt –

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Innovative Lösungsansätze beim Sicherstellungskongress in Berlin

Sicherstellungskongress in Berlin: Die KBV und die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) präsentierten innovative Lösungsansätze für die Gesundheitsversogung von morgen.

„Die Kassenärztlichen Vereinigungen organisieren kreativ alleine oder gemeinsam mit Partnern die ambulante und wohnortnahe Versorgung – und zwar auch dort, wo sich viele Institutionen bereits zurückgezogen haben“, betonte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), am 28. Juni 2017 in Berlin im Rahmen des Sicherstellungskongresses.

Die KVen zeigten Beispiele, lieferten Fakten und wiesen auf Besonderheiten ihrer jeweiligen regionalen Situation hin. „Es gibt nicht die eine allgemeine Lösung. Am besten wissen die KVen vor Ort, wie Versorgung funktioniert“, erklärte der KBV-Chef.

Zu den Höhepunkten gehörten Podiumsdiskussionen mit führenden Akteuren der Gesundheitspolitik. So diskutierte Dr. Gassen mit Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe über das zukunftsweisende Versorgungskonzept KBV 2020, dessen wesentliche Aspekte kürzlich in einem Acht-Punkte-Programm zusammengefasst wurden. Parallel zu den Diskussionsrunden und Fachseminaren wurde der Sicherstellungskongress zu einer Leistungsschau des KV-Systems: 30 Ausstellungen zeigten erfolgreich laufende Modellprojekte der KVen und anderer Akteure des Gesundheitswesens, mit denen die Versorgung besser verzahnt und gebündelt wird.

Die KV Sachsen war mit den Projekten „Studieren in Europa – Zukunft in Sachsen“ und der Arzneimittelinitiative Sachsen – Thüringen „ARMIN“ vertreten.

Weitere Informationen:


                                                                 - Presseinformation KBV/Öffentlichkeitsarbeit/im -

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