Bereitschaftsdienstreform in der KV Sachsen - Warum gerade jetzt?
„Der Bereitschaftsdienst ist ein vertragsärztliches Reizthema der besonderen Art“, so Dr. Klaus Heckemann anlässlich seines Berichtes an die Vertreterversammlung der KV Sachsen am 10. Mai 2017. Aber: Es gehört zum grundsätzlichen Auftrag jedes Vertragsarztes und damit der Kassenärztlichen Vereinigung im Rahmen des Sicherstellungsauftrages die ärztliche Versorgung zu den Zeiten, zu denen die Praxen geschlossen sind, sicherzustellen. Dies geschieht seit vielen Jahren durch unsere organisierten Bereitschaftsdienste.
Nun könnte man sagen: Soweit und so gut. Unsere Bereitschaftsdienstorganisation funktioniert. Warum denn bitte (schon wieder) eine Reform? Die Antwort ist ebenso vielschichtig wie einfach: Der Gesetzgeber hat die Rahmenbedingungen im SGB V in Verbindung mit dem Krankenhausstrukturgesetz zum 1. Januar 2016 geändert und den KVen die Aufgabe zugeschrieben, dass die Sicherstellung des Bereitschaftsdienstes durch Einrichtung von Bereitschaftsdienstpraxen „in oder an Krankenhäusern“ – umgangssprachlich „Portalpraxen“ – oder durch Einbindung der Notfallambulanzen der Krankenhäuser in den Bereitschaftsdienst zu regeln ist. Mit anderen Worten: Wir müssen uns als System bewegen, wollen wir nicht riskieren, dass der Gesetzgeber mit Hinweis auf „unsere Unfähigkeit“ die vollständige Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Notfallbehandlung verfügt. Von da an ist es nur ein kleiner Schritt bis zur kompletten Übernahme der Behandlung der ambulanten Versorgung.
Neben dieser Gesetzesänderung im Rahmen des Krankenhausstrukturgesetzes gibt es aber auch weitere Entwicklungen in den vergangenen Jahren, die es nahe legen, das Projekt Bereitschaftsdienstreform möglichst bald anzugehen. Beispielhaft sind zu nennen:
- heterogene Strukturen, insbesondere im Hinblick auf Dienstfrequenzen, kleinräumige Bereitschaftsdienstbereiche sowie sehr differenzierte Vermittlungsstrukturen und nur in wenigen Bereichen vorgehaltene Fahrdienste,
- demographischer Wandel sowohl bei den ärztlichen Mitgliedern der KV als auch bei der zu versorgenden Bevölkerung,
- fehlende Attraktivität der ländlichen Bereiche für eine Niederlassung, insbesondere vor dem Hintergrund der (zeitlichen) Belastungen durch Bereitschaftsdienstverpflichtungen, aber auch aufgrund der Nachwuchsprobleme im ärztlichen Bereich,
- wachsende Inanspruchnahme der Notfallambulanzen der Krankenhäuser und der damit verbundene Abfluss von Honorarmitteln zu Lasten der budgetierten Gesamtvergütung.
Der Vorstand der KV Sachsen hat in den letzten Monaten eine umfangreiche Analyse der aktuellen Situationen von der Verwaltung der KV Sachsen vornehmen lassen. Dazu gehörten auch intensive Vor-Ort-Gespräche in anderen KVen mit dem Ziel, für Sachsen das jeweils Beste zu übernehmen. Die Ergebnisse wurden im Rahmen einer Klausurtagung von Vorstand, Hauptausschuss, der Bereitschaftsdienstkommission der KV Sachsen und den Leitungen der Bezirksgeschäftsstellen am 17. März 2017 ausgewertet. Im Ergebnis dieser Diskussion ist der „Startschuss“ für eine umfassende Bereitschaftsdienstreform in der KV Sachsen gegeben worden mit folgenden wesentlichen Zielsetzungen:
- die Zahl der allgemeinärztlichen Bereitschaftsdienstbereiche ist nachhaltig zu reduzieren. Vor dem Hintergrund der zukünftigen Dienstbelastung soll grundsätzlich jeder Bereich mit mindestens 100 Vertragsärzten besetzt sein,
- in jedem zukünftigen Bereitschaftsdienstbereich soll mindestens eine Bereitschaftspraxis aufgebaut werden; soweit im einzelnen Bereich erforderlich können zusätzliche Bereitschaftspraxen mit bedarfsorientierten Öffnungszeiten eingerichtet werden, wobei jedoch auf die Wirtschaftlichkeit zu achten ist,
- soweit angezeigt, können fachärztliche Bereitschaftspraxen ergänzend bestehen,
- für alle Bereitschaftsdienstbereiche ist ein einheitlicher Fahrdienst (mit fachlich qualifiziertem Fahrer) aufzubauen, dessen Nutzung für im Dienst befindliche Ärzte verpflichtend ist,
- Die Vermittlung von Hausbesuchen (über die Rufnummer 116117) soll über eine landesweit zuständige Vermittlungsstelle, die in der Verantwortung der KV Sachsen steht, erfolgen, dabei ist auf die Wirtschaftlichkeit zu achten, dass nur die Patienten Hausbesuche erhalten, die ihn auch wirklich benötigen – unter dem Leitgedanken, jeden Patienten in die für ihn richtige Versorgungsebene zuzuordnen.
Der Vorstand der KV Sachsen ist sich bewusst, dass eine solche Reform nicht sofort bei allen Vertragsärzten auf ungeteilte Zustimmung stoßen wird. Vor dem Hintergrund der Aktivitäten der Deutschen Krankenhausgesellschaft, die seit Monaten mit dem Hinweis auf die Unzulänglichkeiten der ambulanten Notfallversorgung durch die niedergelassenen Ärzte den Gesetzgeber zum Eingreifen in ihrem Sinne und damit zu einer Finanzierung der Notfallaufnahmen der Krankenhäuser aus dem Honorartopf der KV drängt, sieht er sich im Hinblick auf die Zukunftssicherung der ambulanten Versorgung gefordert, diese Reform durchzuführen: „Es ist fünf vor zwölf!“
Das Erreichen der vom Gesetzgeber avisierten Ziele ist im Rahmen der Einrichtung von Bereitschaftspraxen an Krankenhäusern auch sehr stark abhängig vom konkreten Handeln der Patienten. Hier stellt sich die Frage nach geeigneten Steuerungsmöglichkeiten und Anreizsystemen. Die KV Sachsen setzt sich seit Längerem für eine finanzielle Beteiligung, d. h. (Wieder-)Einführung geeigneter Zuzahlungsregelungen ein.
Mit den umfangreichen Arbeiten zur Bereitschaftsdienstreform ist zwischenzeitlich eine Projektgruppe vom Vorstand der KV Sachen eingesetzt worden, in die die Bezirksgeschäftsstellen umfangreich eingebunden sind. Die Projektgruppe ist beauftragt, die erforderlichen Entscheidungen, die durch die satzungszuständigen Gremien zu treffen sind, vorzubereiten. Ziel ist es, der Vertreterversammlung der KV Sachsen im November 2017 ein Gesamtkonzept zur Beschlussfassung vorzulegen und danach unmittelbar mit der Umsetzung zu beginnen. Erste Pilot-Bereitschaftspraxen sollen Mitte 2018 in Betrieb gehen, bevor dann nach Evaluierung der Ergebnisse im Laufe des Jahres 2019 der Rollout auf ganz Sachsen beginnen soll.
Im Rahmen des Gesamtkonzeptes ist es nicht nur notwendig, die Kassenärztliche Bereitschaftsdienstordnung zukunftsfähig zu machen. Auch die Frage der Honorierung der Ärzte und die Finanzierung der neuen Strukturelemente Bereitschaftspraxis, Fahrdienst und Vermittlung sind zu klären. Der Vorstand wird sich selbstverständlich dafür einsetzten, dass die Krankenkassen in Sachsen eine möglichst umfangreiche finanzielle Beteiligung an der neuen Gesamtstruktur leisten.
Darüber hinaus bedarf es einer dreiseitigen Vereinbarung zwischen den Krankenkassen in Sachsen, der Krankenhausgesellschaft Sachsen und der KV Sachsen gemäß § 115 SGB V, in der wesentliche Rahmenbedingungen zur Etablierung von Bereitschaftspraxen zwingend zu regeln sind.
Über die Entwicklung des Projektes wird in entsprechenden Mitteilungen zu gegebener Zeit informiert. Damit es jedoch eine Reform wird, die von allen Vertragsärzten in Sachsen mitgetragen werden kann, werden in Veranstaltungen wie „KV vor Ort“ die Bezirksgeschäftsstellen und der Vorstand der KV Sachsen jeweils „Rede und Antwort“ stehen. Dort können ihre Vorschläge jederzeit eingebracht werden; natürlich auch schriftlich.
Das Projekt ist inhaltlich und zeitlich sehr ambitioniert und wohl, wie es oft heißt, alternativlos, will die niedergelassene Ärzteschaft nicht einen Teil ihres Sicherstellungsauftrages und erhebliche Honorarmittel verlieren.
Den Status quo der allgemeinen Hausbesuchsbereiche finden Sie oben im Download des Artikels.
– Struktureinheit Bereitschaftsdienst/ge –