Neuorganisation des Bereitschaftsdienstes und HVM-Änderungen – die Schwerpunkte der 68. Vertreterversammlung am 10. Mai
Die Mandatsträger der sächsischen Vertragsärzte und -psychotherapeuten trafen sich am 10. Mai in Dresden zur 68. Vertreterversammlung (VV) der KV Sachsen. Als Ehrengast begrüßte der VV-Vorsitzende Dr. Stefan Windau den Ehrenvorsitzenden der KV Sachsen, Dr. Hans-Jürgen Hommel. Im berufspolitischen Teil der Veranstaltung diskutierten die Vertreter vor allem die bevorstehende Reform des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes in Sachsen. Bei den Fachthemen beschloss das Auditorium u. a. Änderungen des Honorarverteilungsmaßstabes (HVM) sowie der Durchführungsbestimmungen zur Förderung von Ärzten in Weiterbildung.
Bericht des Vorsitzenden der Vertreterversammlung zur Lage
Dr. Stefan Windau beschäftigte sich in seinem Lagebericht insbesondere mit der bevorstehenden Bundestagswahl im September. Er analysierte die verschiedenen Parteiprogramme auf gesundheitspolitische Themen. Lesen Sie dazu seine Ausführungen im Editorial.
Geschäftsbericht des Vorstandsvorsitzenden
Seinen Geschäftsbericht eröffnete der Vorstandsvorsitzende der KV Sachsen, Dr. Klaus Heckemann, mit Worten von Konfuzius: „Der Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln: Erstens durch Nachdenken, das ist das Edelste; zweitens durch Nachahmen, das ist das Leichteste; und drittens durch Erfahrung, das ist das Bitterste.“ Als Beispiel für erfolgreiches intuitives und selbstbestimmtes Handeln nannte er die Einrichtung der Terminservicestelle in Sachsen – und betonte dabei die Vorreiterrolle der KV Sachsen: „Die äußerst reibungslose und vor allem kostengünstige Implementierung dieser Stelle sowie die Vermeidung von Mittelabflüssen an die Krankenhäuser waren das Ergebnis unseres gemeinsamen Nachdenkens und frühzeitigen Handelns“.
Das Herausstellen der Vorzüge selbständigen, strategischen Agierens gegenüber drittveranlasstem Reagieren nutzte Dr. Heckemann als Überleitung zu einem vertragsärztlichen Reizthema: der geplanten Neuorganisation des Bereitschaftsdienstes. Gewiss würden mit der gesetzlichen Aufgabenzuweisung zur Übernahme von Bereitschaftsdiensten einzigartige Verfügungen über die Lebenszeit der Ärzte getroffen. Doch sich von dieser Verpflichtung zu befreien – beispielsweise indem der Rettungsdienst oder generell die Krankenhäuser die Versorgung außerhalb der ambulanten Sprechzeiten übernehmen – stellt für den KV-Vorsitzenden keine Alternative dar: „Das wäre unvereinbar mit den originären Interessen der Vertragsärzteschaft. Und schließlich würden wir durch die Verantwortungsabgabe sowohl an Bedeutung als auch finanziellen Mitteln verlieren. Die Durchführung des Bereitschaftsdienstes ist also nicht eine Frage des Ob, sondern des Wie“, konstatiert Dr. Heckemann.
Auch im Mangel an ärztlichem Nachwuchs sieht der KV-Chef einen wesentlichen Grund für die erforderliche Neugestaltung der Dienstbereiche: Derzeit gibt es 95 allgemeine ärztliche Bereitschaftsdienstbereiche, die in Abhängigkeit der regionalen Gegebenheiten teilweise sehr kleinteilig und in einigen wenigen Fällen mit weniger als 20 Ärzten besetzt sind, sodass es hier über kurz oder lang unter Beibehaltung der bisherigen Struktur zu einer Erhöhung der Dienstfrequenz oder zu personellen Engpässen bei der Absicherung des Dienstes kommen wird. „Damit unsere Bereitschaftsdienststruktur zukunftsfähig bleibt bzw. wird, müssen wir hier gegensteuern. Denn die demografische Entwicklung der Bevölkerung wird überdies eine erhöhte Leistungsnachfrage auch im Bereitschaftsdienst mit sich bringen“, prognostiziert Dr. Heckemann.
Als weiteren Anlass zur Reform des Bereitschaftsdienstes thematisierte der Vorstandsvorsitzende die Maßgabe des Gesetzgebers zur Einrichtung von Bereitschaftspraxen (sogenannten Portalpraxen). Nach § 75 Abs. 1b Satz 2 SGB V sollen die KVen den Notdienst auch durch Kooperation und organisatorische Verknüpfung mit zugelassenen Krankenhäusern sicherstellen. Hierzu sollen sie entweder Notdienstpraxen in oder an Krankenhäusern einrichten oder Notfallambulanzen der Krankenhäuser unmittelbar in den Notdienst einbinden. Vor dem Hintergrund steigender Patientenzahlen in den Notaufnahmen ist in diesem Zusammenhang vor allem Herr Georg Baum, Chef der Deutschen Krankenhausgesellschaft, aktiv und postuliert über die Medien verschiedene Szenarien, bei denen das Mandat (und damit auch das Geld) für die Organisation der ambulanten Medizin doch auf die Krankenhäuser übergehen möge, um zukünftig besser zu funktionieren – für Dr. Heckemann als gefährlicher Versuch einer „feindlichen Aufgabenübernahme“ zu werten.
In Anlehnung an Erfahrungswerte anderer KVen (Bayern, Baden-Württemberg, Westfalen-Lippe sowie Thüringen) präsentierte Dr. Heckemann die abgeleiteten Prämissen für die Reform der sächsischen Bereitschaftsdienstorganisation:
- Reduktion der Dienstfrequenz (durch Bereichsanpassungen, gezieltere Vermittlung der Patienten auf die richtige Versorgungsebene sowie Einbeziehung von Poolärzten)
- Entlastung durch Bereitstellung eines qualifizierten Fahrdienstes (Abholung zu Hause)
- Einrichtung von Portalpraxen nur an geeigneten Krankenhäusern (variable, bedarfsabhängige Öffnungszeiten)
- Reduktion der Bereichsanzahl um ca. 2/3 (Orientierung an Altlandkreisstruktur in Sachsen vor Landkreisreform 2008; rund 100 Ärzte je Dienstbereich als Ziel)
- fachgerechte Triage über zentrale Vermittlungsstruktur
- Zeitplan: 2. Jahreshälfte 2018 Pilotphase; anschließend Evaluation; Rollout ab April 2019; spätestens Ende 2020 flächendeckende Gewährleistung des reformierten Regelbetriebs
Die detaillierte Projektkonzeption stellte Dr. Heckemann für die nächste VV im November 2017 in Aussicht und versicherte nochmals, dass die Reform des Bereitschaftsdienstes zwar eine Herausforderung für die diensthabenden Kolleginnen und Kollegen, die ärztliche Selbstverwaltung sowie die KV-Verwaltung bedeutet: „Ich habe aber keinerlei Zweifel, dass es uns gelingen wird, auch diese Aufgabe einer vernünftigen Lösung zuzuführen. Ich bin überzeugt, dass wir hierdurch einmal mehr unsere Leistungsfähigkeit unter Beweis stellen können. Lassen Sie uns gemeinsam dieses Projekt energisch angehen, damit uns die bittere Erfahrung, nicht mit der Zeit gegangen zu sein, erspart bleibt.“
Neben den Ausführungen zum kommenden Reformprojekt informierte der Vorstandsvorsitzende auch über die Geschehnisse seit der letzten Vertreterversammlung und hier insbesondere über den mit den Kassen getroffenen, erfreulichen Gesamtvergütungsabschluss für die Jahre 2016/2017: Im Bereich der MGV konnten für diesen Zeitraum zusätzliche Mittel in Höhe von 104,1 Mio. Euro ausgehandelt werden. Außerdem wurden noch weitere Fördermittel in Höhe von 2 Mio. Euro für 2016 sowie 4 Mio. Euro für das Jahr 2017 vereinbart.
Diskussion zu den Berichten
Das Ärzteparlament diskutierte intensiv zu den Lageberichten, speziell zur geplanten Neustrukturierung im Bereitschaftsdienst. Sowohl Dipl.-Med. Peter Raue als auch Dr. Cornelia Woitek und Dr. Jörg Hammer plädierten für eine eher dezentrale Lösung der Koordinierung und telefonischen Vermittlung der sächsischen Bereitschaftsdienste. Dr. Thomas Lipp regte eine Selbstbeteiligung des Patienten an, um die missbräuchliche Inanspruchnahme von Notaufnahmen und kassenärztlichem Bereitschaftsdienst einzudämmen und Patientenströme gezielter zu lenken. Die Vertreter einigten sich auf einen Formulierungsvorschlag von Dr. Windau, der die entsprechende Forderung nach einer Notfallgebühr an die Politik auf den Punkt brachte:
„Die Vertreterversammlung der KV Sachsen fordert die politischen Entscheidungsträger in Bund und Land auf, gesetzgeberische Maßnahmen zu ergreifen, die bewirken, dass die Versicherten bei Inanspruchnahme des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes und des Notfalldienstes der Krankenhäuser in angemessener Weise an den Kosten beteiligt werden.“
Honorarverteilungsmaßstab (HVM)
Die Vertreter befassten sich mit den von Dr. Heckemann vorgestellten HVM-Änderungen, die v. a. folgende Sachverhalte betreffen und teils intensiv diskutiert wurden:
- Festlegung einer allgemeinen Mindestquote in Höhe von 50 % bei quotierten Leistungen, ausgenommen der RLV-/QZV-Bereich
- gemeinsame Vergütungsregelung für ärztlichen Bereitschaftsdienst und Notfallbehandlung, Erweiterung der Geltung der Strukturvorhaltepauschale auch für beauftragte Bereitschaftsdienstgruppen
- Anpassung bei der Honorierung der humangenetischen Beurteilungen durch Einführung einer Mindestquote in Höhe von 90 %
- Anpassung bei der Honorierung der Pauschalen für die fachärztliche Grundversorgung (PFG)
- Umstellung der Strukturpauschale im Bereitschaftsdienst auf eine allgemeine Förderung des Bereitschaftsdienstes
- Differenzierung der Förderung von Praxisnetzen je nach erfüllten Qualitätskriterien
- Neubestimmung der Mittel in den Vergleichsgruppen Nervenärzte, Neurologen und Psychiater auf Basis des Vorjahresquartals
Im Ergebnis der Diskussion zur Finanzierung der PFG schlug Dr. Heckemann eine angepasste Regelung vor, für die Honorierung dieser Leistung eine Mindestquote in Höhe von 90 % (vorher 100 %) einzuführen, was mit einer deutlichen Mehrheit bestätigt wurde – ebenso der Hauptantrag mit den o. g. Neuregelungen. Den Änderungsantrag des KV-Chefs zur Honorierung der Psychosomatik nahmen die Standesvertreter bei 38 Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen an:
- Wegfall der QZV aus der Psychosomatik
- die Vergütung der GOP 35100 und 35110 aus einem Vorwegabzug in den Vergleichsgruppen erfolgt fallzahlabhängig innerhalb eines arztindividuellen Psychosomatik-Budgets
- Zum Abschluss der umfangreichen Diskussion zu den HVM-Änderungen ging der Vorstandsvorsitzende der KV Sachsen noch auf Äußerungen der Krankenkassen im Rahmen der Benehmensherstellung ein.
- Durchführungsbestimmungen zur Förderung von Ärzten in Weiterbildung
Bei der von der stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden, Dr. Sylvia Krug, beantragten Änderung der „Durchführungsbestimmungen der KV Sachsen zur Förderung von Ärzten in Weiterbildung“ handelte es sich um eine punktuelle Modifikation: Der bislang strengere Maßstab in Sachsen (Förderung nur für ausschließlich konservativ tätige Augenheilkunde-Praxen) soll an die eigentliche Basisregelung (Bundesvereinbarung zur Förderung ambulanter Weiterbildungsabschnitte: Förderung für überwiegend konservativ tätige Augenheilkunde-Praxen) angepasst werden. Die Standesvertreter beschlossen die Änderungen der Durchführungsbestimmungen einstimmig gemäß eingebrachtem Antrag.
Weitere Themen
Auf Antrag von Dr. Klaus Kleinertz befasste sich die VV auch mit dem Problem des stagnierenden bzw. leicht rückläufigen Gesamthonorars der Kardiologen (bedingt durch die stetige Zunahme der Vorwegabzüge). Einstimmig beschloss das Ärzteparlament, den Vorstand der KV Sachsen zu beauftragen, zu der Problematik detailliertere Zahlen vorzulegen und Gegenmaßnahmen zu prüfen.
Des Weiteren schlug Dr. Lipp als Mitglied des Disziplinarausschusses (BGST Leipzig) vor, dass auffällige Kollegen frühzeitig durch einen Texthinweis bzw. eine Markierung in den Abrechnungsstatistiken von der KV-Verwaltung aufmerksam gemacht werden, sodass es idealerweise gar nicht erst zu umfangreichen Prüfungen bis zu teilweise 16 Quartalen kommen muss. Dem Antrag schlossen sich die anwesenden Ärztevertreter an.
Darüber hinaus wurden zwei Nachwahlen notwendig: Der Wahlvorschlag für Dr. Andreas Teubner als neues Mitglied der Bereitschaftsdienstkommission aus dem Bereich der Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz wurde von der Vertreterversammlung einstimmig angenommen. Auch bei der Nachwahl eines Mitgliedes für den Beratenden Fachausschuss der angestellten Ärzte sprachen sich die Vertreter einstimmig für die vorgeschlagene Dr. Katrin Pietzarka aus.
Der Versammlungsleiter Dr. Windau beendete die Beratungen in Dresden mit dem Dank an alle Beteiligten und wies auf die nächste Vertreterversammlung am 15. November 2017 hin.
– Öffentlichkeitsarbeit/cb –