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Pneumokokken-Impfung - Änderungen seit dem 19. Mai 2017

Zum 19. Mai 2017 sind Änderungen der Schutzimpfungs-Richtlinie zur Leistungspflicht, insbesondere zur Impfstoffauswahl in Kraft getreten.

Die Änderungen erfolgten aufgrund neuer Empfehlungen der STIKO (Ständigen Impfkommission). Der Gemeinsame Bundesausschuss hat sich den Empfehlungen der STIKO angeschlossen. Demnach werden nun sowohl für die Standardimpfung (Personen über 60 Jahre) als auch für die
Indikationsimpfung (Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer Grundkrankheit) Regelungen für die Wahl des jeweiligen Impfstoffs (PPSV23 oder PCV13) vorgegeben. Des Weiteren wird eine neue Abrechnungsziffer (89119R) für eine ggf. erforderliche Wiederholungsimpfung nach frühestens sechs Jahren bei Personen über 60 Jahren eingeführt. Die neuen Regelungen gelten für alle gesetzlichen Krankenkassen.

Weitere Details entnehmen Sie der Übersicht im oberen Bereich dieser Seite als PDF „Download des Artikels“.

Bitte beachten Sie die aktualisierte Gesamtübersicht Schutzimpfungen:
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                                                                                              – Verordnungs- und Prüfwesen/hb –