Neue Online-Anwendung eZAP: Patientenbefragung jetzt auch elektronisch
Damit Ärzte und Psychotherapeuten zukünftig noch einfacher Patientenbefragungen durchführen können, bietet die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) eine neue Online-Anwendung an. Dafür wurde der bereits auf der KBV-Internetseite kostenfrei zur Verfügung stehende „Fragebogen zur Zufriedenheit in der ambulanten Versorgung – Qualität aus Patientenperspektive“, kurz ZAP, weiterentwickelt.
Die neue Online-Anwendung „eZAP“ steht im Sicheren Netz der Kassenärztlichen Vereinigungen (SNK) bereit. Mit ihr können Praxen mit wenigen Klicks eine Patientenbefragung anlegen, den Befragungszeitraum wählen sowie den Fragebogen und ein Poster für das Wartezimmer ausdrucken. Das Poster macht auf die Patientenbefragung aufmerksam und enthält Erläuterungen zum Ablauf.
Ausfüllen online oder in Papierform möglich
Patienten, die die Fragen online beantworten möchten, finden auf dem Poster die Internetadresse https://befragung.kbv.de/ezappatient und einen praxisbezogenen Zugangscode für die Befragung. Füllen Patienten den Fragebogen online aus, beispielsweise über ihr Smartphone, werden die Daten ins Sichere Netz übertragen. Vorteil: Praxen müssen die Daten nicht mehr manuell in eine Excel-Tabelle eintragen und erhalten zudem am Ende der Befragung einen Ergebnisbericht mit Grafiken, die zum Beispiel auch auf die Praxis-Homepage gestellt werden können. Alternativ haben Patienten weiterhin die Möglichkeit, den Fragebogen in Papierform ausfüllen. In diesem Fall nutzt das Praxisteam eZAP, um unkompliziert die Daten einzupflegen.
Den Papierfragebogen gibt es in Deutsch und sechs weiteren Sprachen: Arabisch, Englisch, Französisch, Russisch, Spanisch und Türkisch. Die Online-Anwendung steht in deutsch und englisch zur Verfügung. Das Ausfüllen nimmt etwa fünf Minuten Zeit in Anspruch.
Teilnahme ist freiwillig und anonym
Praxen, die eZAP nutzen möchten, benötigen einen Anschluss an das Sichere Netz für Ärzte und Psychotherapeuten, zum Beispiel KV-SafeNet*. Bei der Durchführung der kostenlosen Online-Patientenbefragung unterstützt eine Kurzanleitung, die die einzelnen Schritte anschaulich erläutert. Diese kann ebenfalls im Sicheren Netz heruntergeladen werden. Die Teilnahme an eZAP ist freiwillig und anonym, die Auswertungen werden automatisiert erstellt. Die Daten werden ausschließlich bei der KBV und nur für diesen Zweck gespeichert und ausgewertet.
Patientenbefragungen sind Bestandteil von QM
Patientenbefragungen sind im Rahmen des Qualitätsmanagements (QM) sinnvoll, da die Praxen Anregungen für mögliche Verbesserungen erhalten. Und die Patienten erhalten das Signal, dass ihre Wünsche und Kritik ernstgenommen werden. Je nach Art und Umfang der Patientenkontakte können die Befragungen jährlich durchgeführt werden. Um Veränderungen messen und darstellen zu können, sollten systematische Befragungen mindestens alle drei Jahre erfolgen. In der Qualitätsmanagement-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses sind Patientenbefragungen verpflichtend vorgesehen.
eZAP: So geht‘s
Ärzte und Psychotherapeuten, die eZAP nutzen möchten, melden sich mit ihren SNK-Zugangsdaten im Portal ihrer KV oder dem Portal der KBV portal.kv-safenet.de an. Im Anschluss kann die Anwendung „eZAP-Praxis“ gestartet und eine neue Befragung angelegt werden. Eine Kurzanleitung erläutert die einzelnen Schritte.
KBV-Themenseite mit Hinweisen zur praktischen Umsetzung von Patientenbefragungen inkl. ZAP-Fragebogen in sieben Sprachen: www.kbv.de/html/6332.php
Praxisinformation Patientenbefragung mit Tipps und Hinweisen: www.kbv.de/html/praxisinformationen.php
Bitte beachten Sie, dass KV-SafeNet nicht mit der Firma SafeNet, Inc., USA in firmenmäßiger oder vertraglicher Verbindung steht.
– Information der KBV –
Intravitreale Medikamentenapplikation (IVM): Änderungen der Qualitätssicherungsvereinbarung zum 1. April 2017
Die Partner des Bundesmantelvertrages haben sich auf eine Überarbeitung und Aktualisierung der Qualitätssicherungsvereinbarung IVM verständigt.
Einerseits führte die geänderte Fachinformation zum Medikament Lucentis zu einer Anpassung der Bestimmungen im § 1 „Ziel und Inhalt“ der QS-Vereinbarung IVM. Damit dürfen Leistungen der intravitrealen Medikamenteneingabe nun generell bei Vorliegen einer chorioidalen Neovaskularisation (CNV) – ohne Einschränkung auf eine bestimmte Genese – im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung erbracht und über die einschlägigen Gebührenordnungspositionen im EBM abgerechnet werden. Bislang war dies nur möglich, wenn es sich bei der Indikation um eine CNV aufgrund einer pathologischen Myopie handelte (PM).
Darüber hinaus wurde der Zeitraum für die Dokumentationsprüfung um weitere zweieinhalb Jahre verlängert. Die Prüfungen sind nun zunächst bis zum 31. Dezember 2019 befristet.
Über eine mögliche Fortführung der Prüfungen ab 1. Januar 2020 werden die Partner des Bundesmantelvertrages spätestens bis zum 30. Juni 2019 Beratungen aufnehmen.
– Qualitätssicherung/hel –
Qualitätssicherungsvereinbarungen PDT und PTK: Dokumentationsprüfungen werden um weitere drei Jahre ausgesetzt
Die Qualitätssicherungsvereinbarungen nach § 135 Abs. 2 SGB V für die photodynamische Therapie (PDT) und phototherapeutische Keratektomie (PTK) wurden zum 1. April 2017 angepasst.
Demnach haben sich die Partner des Bundesmantelvertrages darauf verständigt, dass die Überprüfung der ärztlichen Dokumentation um weitere drei Jahre bis zum 31. Dezember 2019 ausgesetzt wird. Anschließend werden die Vertragspartner eine erneute Auswertung nach Genehmigungsinhabern und der Anzahl der von diesen abgerechneten Leistungen veranlassen, um über die Fortführung der Dokumentationsprüfungen und ggf. weiterer Maßnahmen zu entscheiden.
– Qualitätssicherung/hel –