Ganzer Einsatz für die Patienten: „Wir arbeiten für Ihr Leben gern!“
Im Wahljahr 2017 legen die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und die KBV den Fokus auf die Leistungsfähigkeit der ambulanten Versorgung. Die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten betreuen ihre Patienten wohnortnah in über 100.000 Praxen. Und das bei steigender Nachfrage und längst nicht immer einfachen Rahmenbedingungen. Das klare Bekenntnis in Richtung Patienten lautet: „Wir arbeiten für Ihr Leben gern!“
„Wer auswandert aus Deutschland, möchte unsere Gesundheitsversorgung am liebsten mitnehmen. Denn die freie Wahl des behandelnden Arztes oder Psychotherapeuten, eine flächendeckende Versorgung mit ambulanten Praxen sowie ein umfassender Leistungskatalog für die Versicherten sind weltweit einmalig und stellen gesellschaftlich anerkannte Grundwerte dar,“ erklärte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV in Berlin. „Lange Zeit war es deshalb ein klarer Grundsatz der Politik, das Motto ‚Ambulant vor Stationär‘ zu verfolgen. Doch von diesem richtigen Weg ist sie abgekommen“, so Gassen weiter. Sein Vorstandskollege Dr. Stephan Hofmeister sagte: „Viele wissen nicht, unter welch schwierigen Rahmenbedingungen und mit wie viel Kreativität die KVen diese von allen hoch geschätzte ambulante Versorgung sicherstellen. Das werden wir erklären – und zwar bundesweit allen Bürgern.“
Anlass war die Vorstellung der neuen Plakatmotive der Reihe „Wir arbeiten für Ihr Leben gern!“ Auf sechs Motiven zeigen niedergelassene Hausärzte, Fachärzte und Psychotherapeuten, wo sie Versorgung leisten und möglich machen: „Sei es mitten im tief ländlichen Raum oder in der Großstadt und ihren Randgebieten. Die Kernbotschaft lautet: Wir sind dort, wo uns unsere Patientinnen und Patienten brauchen“, führte Dr. Thomas Kriedel, Mitglied des Vorstands der KBV, aus. Die Plakate sind bis Ende Mai in allen Landeshauptstädten sowie auf IC- bzw. ICE-Bahnhöfen zu sehen.
Die seit 2013 laufende gemeinsame Aktion der KBV und der KVen kennt mittlerweile jeder fünfte Bundesbürger. Eine gute Gelegenheit also, um politischer zu werden. „Dies geschieht nicht jammernd, sondern kreativ und voller Humor“, erklärte KBV-Chef Gassen.
Die Plakatierung stellt einen Teil einer ganzen Reihe von Maßnahmen dar, mit denen die Leistungsfähigkeit der Vertragsärzte und -psychotherapeuten in den Fokus gerückt wird. So findet vom 26. bis zum 30. Juni die „Woche der ambulanten Versorgung“ statt, mit zahlreichen regionalen Veranstaltungen der KVen sowie einem von der KBV organisierten Sicherstellungskongress. Dieser wird in Berlin am 27. und am 28. Juni stattfinden und unter anderem Diskussionsrunden bieten.
Alle Plakatmotive der Kampagne und weitere Informationen finden Sie auf: www.ihre-aerzte.de
Das Programm des Sicherstellungskongresses der KBV sowie die Möglichkeit zur Anmeldung gibt es hier:
www.kbv.de/html/sicherstellungskongress.php
– Presseinformation der KBV vom 19.05.17 –
Anteil der Notfallversorgung durch Krankenhäuser regelmäßig überschätzt
„Der Anteil der Krankenhäuser an der Notfallversorgung wird überschätzt. Ursache ist ein Vergleich von Äpfeln mit Birnen.“ sagte Dr. Dominik von Stillfried, Geschäftsführer des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi). Zur Versachlichung der Diskussion veröffentlichte das Institut im Nachgang zum Streitgespräch am 17. Mai 2017 zwischen dem stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Stephan Hofmeister, und dem Präsidenten der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Thomas Reumann, ein Zahlengerüst zur medizinischen Versorgung in Deutschland.
„Anhand der Abrechnungsdaten von Ärzten und Krankenhäusern aus dem Jahr 2015 wollen wir erklären, in welchem Zusammenhang häufig zitierte Zahlen zur medizinischen Versorgung und zur Notfallversorgung stehen.“ sagte von Stillfried dazu. „Wenn Krankenhausvertreter von den rund 20 Millionen Notfällen sprechen, die jährlich in Krankenhäusern behandelt werden, sind die in den Notaufnahmen ambulant behandelten und die über Notaufnahmen stationär aufgenommenen Fälle in dieser Zahl zusammengefasst.“ erläuterte von Stillfried. Diese würden aber aus unterschiedlichen Budgets bezahlt. Nur die in den Notaufnahmen ambulant behandelten Fälle könnten Krankenhäuser im Rahmen des Bereitschaftsdienstes mit den Kassenärztlichen Vereinigungen abrechnen. Im Bereitschaftsdienst wurden von Ärzten und Krankenhäusern in 2015 insgesamt rund 19 Millionen Fälle behandelt. „Aus den Abrechnungsdaten der Krankenhäuser in Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein wissen wir, dass rund 40 % aller 8,5 Millionen ambulanten Behandlungsfälle in den Notaufnahmen der Krankenhäuser zu den Praxisöffnungszeiten entstehen, in denen Vertragsärzte in der Regelversorgung tätig sind und daher keinen Bereitschaftsdienst leisten.“, so von Stillfried. Während der Praxisöffnungszeiten hätten die vertragsärztlichen Praxen rund 10 Millionen ambulante Notfälle abgerechnet. Demnach würden rund zwei Drittel aller Notfallbehandlungen durch Vertragsärzte geleistet. „Außerhalb der Praxisöffnungszeiten, also im Bereitschaftsdienst, haben Vertragsärzte 10,5 Millionen Fälle behandelt, Krankenhaus-Notaufnahmen hingegen nur 5 Millionen Fälle. Vergleicht man die Behandlungsleistung nach gleichen Maßstäben, werden also rund zwei Drittel aller ambulant behandelten Notfälle durch Vertragsärzte behandelt.“, schlussfolgerte von Stillfried.
Die Behauptung, dass die Krankenhäuser den Löwenanteil der Notfallversorgung leisteten, gehört nach Ansicht des Zi-Chefs ins Reich der Mythen. Auch sonst wird die Rolle der Krankenhäuser wegen der hohen Kosten der stationär behandelten Fälle aus Sicht des Zi oftmals überschätzt. Betrachte man alle Behandlungsfälle in der medizinischen Versorgung, hätten die Krankenhäuser einen Anteil von 3 % an der medizinischen Versorgung in Deutschland.
– Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland vom 17.05.2017 –
Auszeichnung für Dr. med. Johannes Dietrich
Anlässlich des 27. Sächsischen Ärztetages 2017 wurde auch Herr Dr. med. Johannes Dietrich für sein ehrenamtliches Engagement um die sächsische Ärzteschaft am 16. Juni 2017 mit der Hermann-Eberhard-Friedrich-Richter-Medaille ausgezeichnet.
Herr Dr. Dietrich war von 1991 bis 2015 als Facharzt für Allgemeinmedizin in seiner Einzelpraxis in Mühlau niedergelassen. Neben der ärztlichen Tätigkeit war seine Lehrtätigkeit an der Medizinischen Fachschule und der Medizinischen Fakultät Leipzig ein wichtiger Aspekt seiner täglichen Arbeit. Als Gründungsmitglied der Sächsischen Gesellschaft für Allgemeinmedizin und als Präsident von 2002 bis 2013 waren ihm die Vermittlung von der Wissenschaftlichkeit des Fachgebietes und die praxisnahe Fortbildung wichtige Anliegen. Mit seinem Sachverstand und seinem kollegialen und respektvollen Wirken war und ist er vor allem für junge Kollegen ein Vorbild.
Außerdem war Herr Dr. Dietrich unter anderem als Mitglied der Akademie für Allgemeinmedizin bei der Bundesärztekammer, im Ausschuss der Sächsischen Akademie für ärztliche Fort-und Weiterbildung, im Sächsischen Berufsbildungsausschuss für Medizinische Fachangestellte sowie als Gutachter und Mitglied in der Sächsischen Landesärztekammer tätig.
Der Vorstand und die Redaktion der KV Sachsen beglückwünschen Herrn Dr. Dietrich und danken ihm für die langjährige engagierte Arbeit.
– ÖA –