DMP-Erstdokumentationen verfristen schneller
Ab 1. Juli 2017 gilt keine verlängerte Übermittlungsfrist mehr für DMP-Erstdokumentationen. Das heißt: Erstdokumentationen mit einem Erstelldatum ab Juli 2017 müssen spätestens 52 Tage nach Quartalsende vollständig und plausibel in der Datenstelle vorliegen. Somit besteht für beide Dokumentationsarten (Erst- und Folgedokumentation) die gleiche Frist zur Einreichung bei der DMP-Datenstelle.
Wir empfehlen Ihnen, die DMP-Dokumentationen mindestens monatlich an die Datenstelle per E-Mail zu übermitteln, um mögliche Fehler frühzeitig erkennen und korrigieren zu können. Zudem verringert eine digitale Übermittlung die Störanfälligkeit der Datenlesbarkeit.
Aktuelle Verfristungstermine:
- 21. Februar 2017: Erstdokumentation III/2016
Folgedokumentation IV/2016 - 22. Mai 2017: Erstdokumentation IV/2016
Folgedokumentation I/2017 - 21. August 2017: Erstdokumentation I/2017
Folgedokumentation II/2017 - 21. November 2017: Erstdokumentation II/2017
Folgedokumentation III/2017
www.kvsachsen.de > Mitglieder > DMP
– Qualitätssicherung/dae –
Recherche zum DMP-Teilnahmestatus
Im Heft 9/2016 informierten wir über die Möglichkeit, den DMP-Teilnahmestatus von Versicherten im Mitgliederportal der KV Sachsen zu recherchieren.
Derzeit sind eingeschriebene Versicherte nur von folgenden Kassen im Mitgliederportal abrufbar:
- AOK PLUS
- IKK classic
- Knappschaft
Leider haben die im Septemberheft genannten Krankenkassen BARMER, BIG, KKH und LKK keine Zustimmung zur Recherche im Mitgliederportal erteilt.
– Qualitätssicherung/dae –