KVS-Mitteilungen

Betreuungsstrukturverträge mit der TK und der DAK
Die KV Sachsen hat mit der Techniker Krankenkasse (TK) und der DAK-Gesundheit (DAK) jeweils einen Betreuungsstrukturvertrag mit Wirkung ab 1. April 2016 geschlossen.
Ziel ist die verbesserte Versorgung von Patienten mit gesteigertem Betreuungsbedarf. Ein besonderer Fokus fällt dabei auf die Intensivierung der persönlichen ärztlichen Beratung. Darüber hinaus sollen ein Sprechstunden- und Wartezeitenmanagement und/oder ein Koordinationsangebot umgesetzt werden. Das Angebot richtet sich an alle Patienten der TK bzw. DAK mit ausgewählten Krankheitsgruppen gemäß den jeweiligen Diagnoselisten.
Für die intensivierte Betreuung wird folgende Vergütung gezahlt (nur für gesicherte, endstellig kodierte und elektronisch dokumentierte Diagnosen gemäß Diagnoseliste):
Abr.Nr. | Beschreibung | Vergütung |
---|---|---|
99671 (DAK) |
| 3,00 € |
99671B (DAK) |
| 6,00 € |
99671C (DAK) |
| 3,00 € |
Die Abrechnungsnummern werden von der KV Sachsen zugesetzt. Voraussetzung ist jeweils mind. ein Arzt-Patienten-Kontakt der teilnehmenden Ärzte in der Praxis.Teilnehmen können Haus- und Fachärzte sowie Psychotherapeuten. Eine Teilnahme von Berufsausübungsgemeinschaften kann nur erfolgen, wenn alle Mitglieder einer Berufsausübungsgemeinschaft an diesem Modul teilnehmen. Gleiches gilt auch für Ärzte in überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaften, in Praxen mit angestellten Ärzten oder in MVZ.Die Teilnahmeerklärungen finden Sie als Beilage zu diesen KVS-Mitteilungen oder hier:
Bitte senden Sie diese ausgefüllt an Ihre Bezirksgeschäftsstelle. Die Teilnahme beginnt mit dem Quartal der Antragstellung (Posteingang bei der KV Sachsen).
Die Verträge einschließlich Diagnoselisten und Teilnahmeerklärung werden auf der Internetpräsenz der KV Sachsen (www.kvsachsen.de > Mitglieder > Verträge) bereitgestellt.
– Vertragspartner und Honorarverteilung/is –