KVS-Mitteilungen

Richtigstellung zum Artikel „Auswertung Richtgrößenprüfung (RGP) 2008 – Teil 2“ in den KVS-Mitteilungen 5/2011
Im Heft 5/2011 der KVS-Mitteilungen heißt es in dem Artikel zur Auswertung der Richtgrößenprüfung 2008: „... Die Teilnahme am Vertrag zur integrierten Versorgung „OSTEOproaktiv“, der zwischen der AOK Sachsen, dem Bund der Osteologen und der hausärztlichen Vertragsgemeinschaft abgeschlossen wurde, verpflichtet explizit zu einer kostengünstigen Arzneimitteltherapie.“ Der Vorsitzende des Bundes der Osteologen Sachsen e.V., Herr Dipl.-Med. Alexander Defèr, bat daraufhin um Richtigstellung.
Richtig muss es heißen: „... Die Teilnahme am Vertrag zur integrierten Versorgung „OSTEOproaktiv“, der zwischen der AOK Sachsen, dem Bund der Osteologen und der hausärztlichen Vertragsgemeinschaft abgeschlossen wurde, verpflichtet
zu einer leitliniengerechten differenzierten Arzneimitteltherapie, die sich an dem jeweiligen Patientenerfordernis orientiert. Daneben sind explizit Aspekte der Wirtschaftlichkeit zu beachten.“ (OSTEOproaktiv, Anlage 12 – Arzneimittelkennzahlen)
Prüfungsstelle der Ärzte und
Krankenkassen Sachsen
Beate Junge
Leiterin der Prüfungsstelle
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