KVS-Mitteilungen

Änderung der Blankoformularbedruckung ab 1. Januar 2009
Formatänderung bei folgenden Mustern:
13/E Heilmittelverordnung – Physikalische Therapie/Podologische Therapie
18/E Heilmittelverordnung – Ergotherapie
Im Heft 9/2008 informierten wir Sie über die Formatänderung beider Vordruckmuster, die ab dem Quartal IV/2008 eine optionale Bedruckung
der Muster 13/E (Heilmittelverordnung – Physikalische Therapie/Podologische Therapie) und 18/E (Heilmittelverordnung – Ergotherapie) entweder im DIN-A4 oder im DIN-A5 Format vorsah.
Inzwischen liegen von der KBV Informationen vor, dass im Zuge der Unterzeichnung der 11. Änderungsvereinbarung zur Blankoformularbedruckung die Vordrucke ab dem 1. Januar 2009 wieder jeweils auf ein DIN-A5 Blatt (Vorder- und Rückseite) zu drucken sind. Bis 31. Dezember 2008 können die Vordrucke weiter optional (DIN-A4 oder DIN-A5-Format) gedruckt werden. Danach sind DIN-A4 Ausdrucke nicht mehr zulässig.
– Verordnungs- und Prüfwesen/mau–
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