KVS-Mitteilungen

Ausschreibung und Abgabe von Vertragsarztsitzen
Ausschreibung von Vertragsarztsitzen
Von der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen werden gemäß § 103 Abs. 4 SGB V in Gebieten, für die Zulassungs- beschränkungen angeordnet sind bzw. für Arztgruppen, bei welchen mit Bezug auf die aktuelle Bekanntmachung des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen entsprechend der Zahlenangabe Neuzulassungen sowie Praxisübergabeverfahren nach Maßgabe des § 103 Abs. 4 SGB V möglich sind, auf Antrag folgende Vertragsarztsitze der Planungsbereiche zur Übernahme durch einen Nachfolger ausgeschrieben:
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
*) Bei Ausschreibungen von Fachärzten für Allgemeinmedizin können sich auch Fachärzte für Innere Medizin bewerben, wenn sie als Hausarzt tätig sein wollen.
Bei Ausschreibungen von Fachärzten für Innere Medizin (Hausärztlicher Versorgungsbereich) können sich auch Fachärzte für Allgemeinmedizin bewerben.
Wir weisen außerdem darauf hin:
- dass sich auch die in den Wartelisten eingetragenen Ärzte bei Interesse um den betreffenden Vertragsarztsitz bewerben müssen,
- dass diese Ausschreibungen ebenfalls im Ärzteblatt Sachsen veröffentlicht worden sind,
- dass bei einer Bewerbung die betreffende Registrierungs-Nummer (Reg.-Nr.) anzugeben ist.
Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz
Freiberg
Facharzt für Innere Medizin/Rheumatologie
Reg.-Nr. 08/C056
verkürzte Bewerbungsfrist bis zum 24.11.2008
Facharzt für Allgemeinmedizin*)
Reg.-Nr. 08/C057
verkürzte Bewerbungsfrist bis zum 24.11.2008
Facharzt für Allgemeinmedizin*)
Reg.-Nr. 08/C058
Facharzt für Allgemeinmedizin*)
Vertragsarztsitze in einer Berufsausübungsgemeinschaft
Reg.-Nr. 08/C059
Reg.-Nr. 08/C060
Mittweida
Facharzt für Allgemeinmedizin*)
Reg.-Nr. 08/C061
Aue-Schwarzenberg
Facharzt für Kinder und Jugendmedizin
Reg.-Nr. 08/C062
verkürzte Bewerbungsfrist bis zum 24.11.2008
Facharzt für Allgemeinmedizin*)
Reg.-Nr. 08/C063
Schriftliche Bewerbungen sind bis zum 08.12.2008 an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz, Postfach 11 64, 09070 Chemnitz, Telefon: (0371) 27 89-406 oder 27 89-403 zu richten.
Bezirksgeschäftsstelle Dresden
Dresden-Stadt
Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Reg.-Nr. 08/D069
verkürzte Bewerbungsfrist bis zum 24.11.2008
Facharzt für Innere Medizin/ Hämatologie und Int. Onkologie
Vertragsarztsitz in Gemeinschaftspraxis
Reg.-Nr. 08/D070
verkürzte Bewerbungsfrist bis zum 24.11.2008
Bautzen
Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Reg.-Nr. 08/D071
verkürzte Bewerbungsfrist bis zum 24.11.2008
Riesa-Großenhain
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Reg.-Nr. 08/D072
Sächsische Schweiz
Facharzt für Allgemeinmedizin*)
Reg.-Nr. 08/D073
Schriftliche Bewerbungen sind bis zum 09.12.2008 an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, Bezirksgeschäftsstelle Dresden, Schützenhöhe 12, 01099 Dresden, Telefon: (0351) 88 28-310, zu richten.
Bezirksgeschäftsstelle Leipzig
Leipzig-Stadt
Facharzt für Allgemeinmedizin*)
Reg.-Nr. 08/L100
Facharzt für Allgemeinmedizin*)
Reg.-Nr. 08/L101
Praktischer Arzt*)
Reg.-Nr. 08/L102
Facharzt für Allgemeinmedizin*)
verkürzte Bewerbungsfrist bis zum 28.11.2008
Reg.-Nr. 08/107
Facharzt für Augenheilkunde
Vertragsarztsitz in Gemeinschaftspraxis
Reg.-Nr. 08/L103
Facharzt für Kinder und Jugendmedizin
Reg.-Nr. 08/L104
Leipziger Land
Facharzt für Augenheilkunde
Reg.-Nr. 08/L105
Muldentalkreis
Facharzt für HNO-Heilkunde
Reg.-Nr. 05/L106
Schriftliche Bewerbungen sind bis zum 12.12.2008 an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, Bezirksgeschäftsstelle Leipzig, Braunstraße 16, 04347 Leipzig, Telefon: (0341) 2 43 21 54, zu richten.
– Sicherstellung/now –
Planungsbereiche bleiben trotz Kreisgebietsreform bestehen
Gemäß § 2 Abs. 3 Bedarfsplanungs-Richtlinie ist räumliche Grundlage für die Ermittlungen zum allgemeinen und jeweiligen örtlichen Stand der vertragsärztlichen Versorgung sowie für die Feststellung von Über- oder Unterversorgung die kreisfreie Stadt, der Landkreis oder die Kreisregion in der Zuordnung des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung.
Die Planungsbereiche entsprechen somit den Kreisen bzw. kreisfreien Städten und hätten sich durch die sächsische Kreisgebietsreform zum 01.08.2008 in den meisten Fällen stark vergrößert.
Mit Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 18.09.2008 (in Kraft getreten rückwirkend zum 31.07.2008) wurde o. g. Regelung der Bedarfsplanungs-Richtlinie nunmehr dahingehend ergänzt, dass der Landesausschuss im Falle einer Gebietsreform mit 2/3 Mehrheit beschließen kann, dass die Planungsbereiche von der Regelung unberührt bleiben und in ihrer bisherigen Form fortbestehen.
Auf Grundlage dieses Beschlusses hat der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Sachsen in seiner Sitzung am 05.11.2008 für den Freistaat Sachsen folgendes beschlossen:
Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Sachsen beschließt gem.
§ 2 Abs. 3 Bedarfsplanungs-Richtlinie, dass rückwirkend zum 01.08.2008 die Planungsbereiche im Freistaat Sachsen in ihrer bisherigen Form fortbestehen.
– Sicherstellung/re –