KVS-Mitteilungen

Ambulante Behandlung in stationären Pflegeeinrichtungen: Anfrage hinsichtlich bisher vorhandener Kooperationen/Zusammenarbeit mit stationären Pflegeeinrichtungen
In Verbindung mit den zum 01.07.2008 erfolgten Änderungen zum Pflege- Weiterentwicklungsgesetz wurde im SGB V der § 119b „Ambulante Behandlung in stationären Pflegeeinrichtungen“ eingefügt.
§ 119b:
„Stationäre Pflegeeinrichtungen können einzeln oder gemeinsam bei entsprechendem Bedarf unbeschadet des § 75 Abs. 1 Kooperationsverträge mit dafür geeigneten vertragsärztlichen Leistungserbringern schließen. Auf Antrag der Pflegeeinrichtung hat die Kassenärztliche Vereinigung zur Sicherstellung einer ausreichenden ärztlichen Versorgung von pflegebedürftigen Versicherten in der Pflegeeinrichtung Verträge nach Satz 1 anzustreben. Kommt ein Vertrag nach Satz 1 nicht innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach Zugang des Antrages der Pflegeeinrichtung zustande, ist die Pflegeeinrichtung vom Zulassungsausschuss zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung der pflegebedürftigen Versicherten in der Pflegeeinrichtung mit angestellten Ärzten, die in das Arztregister eingetragen sind und geriatrisch fortgebildet sein sollen, zu ermächtigen; soll die Versorgung der pflegebedürftigen Versicherten durch einen in mehreren Pflegeeinrichtungen angestellten Arzt erfolgen, ist der angestellte Arzt zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung der pflegebedürftigen Versicherten in den Pflegeeinrichtungen zu ermächtigen. Das Recht auf freie Arztwahl der Versicherten in der Pflegeeinrichtung bleibt unberührt. Der in der Pflegeeinrichtung tätige Arzt ist bei seinen ärztlichen Entscheidungen nicht an Weisungen von Nichtärzten gebunden. Er soll mit den übrigen Leistungserbringern eng zusammenarbeiten.“
In der Kommentierung wird u.a. betont, dass die Kooperationsverträge Vorrang vor einer Ermächtigung einer stationären Pflegeeinrichtung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung mit angestellten Ärzten haben sollen. Bestehende Kooperationen können fortgeführt werden. Als Leistungserbringer dieser Kooperationsverträge kommen dabei insbesondere niedergelassene Vertragsärzte sowie MVZ in Betracht.
Die KV hat nach Zugang des Antrages einer Pflegeeinrichtung innerhalb von 6 Monaten den Kooperationsvertrag anzustreben. Gelingt dies nicht, wäre vom Zulassungsausschuss die Institutsermächtigung für die stationäre Pflegeeinrichtung oder eine persönliche Ermächtigung für einen angestellten Arzt der Pflegeinrichtung auszusprechen.
Die KVS benötigt nunmehr eine „Iststandsanalyse“ über die bereits vorhandene Zusammenarbeit von Vertragsärzten mit stationären Pflegeeinrichtungen sowie einen Überblick über die an einer Zusammenarbeit interessierten Ärzte. Die KVS kann damit auf o. g. Anträge von Pflegeeinrichtungen reagieren und den Kontakt zu den betreffenden Ärzten herstellen bzw. interessierte Ärzte benennen.
Die KVS würde hier moderierend zwischen den Vertragsärzten und der Pflegeeinrichtung wirken, damit ein Kooperationsvertrag zustande kommt. Kooperierende Ärzte können sowohl Hausärzte als auch Fachärzte unter Beachtung der geltenden Fachgebietsgrenzen sein.
Zu beachten ist die Aussage in § 119b, dass vom Zulassungsausschuss eine Pflegeeinrichtung bzw. ein angestellter Arzt zu ermächtigen ist, wenn sich im niedergelassenen Bereich kein Arzt für eine Kooperation findet. Diese Ermächtigungen für die weiteren ambulanten Leistungserbringer werden dann nach den geltenden Grundsätzen aus der vertragsärztlichen Gesamtvergütung vergütet.
Die KV Sachsen nimmt den § 119b zum Anlass, um bei den niedergelassenen Ärzten und bei den MVZ anzufragen,
- inwieweit es bereits eine Zusammenarbeit mit einer stationären Pflegeeinrichtung gibt;
- inwieweit die Bereitschaft besteht, entsprechende Kooperationen mit stationären Pflegeeinrichtungen einzugehen.
Diesen KVS-Mitteilungen liegt ein Fragebogen bei, welchen Sie an Ihre Bezirksgeschäftsstelle zurücksenden können.
Wir würden uns freuen, wenn Sie uns bei der Umsetzung des § 119 b SGB V durch entsprechende Informationen unterstützen könnten.
Vielen Dank.
– Sicherstellung/wo –
Ausschreibung und Abgabe von Vertragsarztsitzen
Ausschreibung von Vertragsarztsitzen
Von der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen werden gemäß § 103 Abs. 4 SGB V in Gebieten, für die Zulassungs- beschränkungen angeordnet sind bzw. für Arztgruppen, bei welchen mit Bezug auf die aktuelle Bekanntmachung des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen entsprechend der Zahlenangabe Neuzulassungen sowie Praxisübergabeverfahren nach Maßgabe des § 103 Abs. 4 SGB V möglich sind, auf Antrag folgende Vertragsarztsitze der Planungsbereiche zur Übernahme durch einen Nachfolger ausgeschrieben:
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
*) Bei Ausschreibungen von Fachärzten für Allgemeinmedizin können sich auch Fachärzte für Innere Medizin bewerben, wenn sie als Hausarzt tätig sein wollen.
Bei Ausschreibungen von Fachärzten für Innere Medizin (Hausärztlicher Versorgungsbereich) können sich auch Fachärzte für Allgemeinmedizin bewerben.
Wir weisen außerdem darauf hin:
- dass sich auch die in den Wartelisten eingetragenen Ärzte bei Interesse um den betreffenden Vertragsarztsitz bewerben müssen,
- dass diese Ausschreibungen ebenfalls im Ärzteblatt Sachsen veröffentlicht worden sind,
- dass bei einer Bewerbung die betreffende Registrierungs-Nummer (Reg.-Nr.) anzugeben ist.
Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz
Mittweida
Facharzt für Radiologie
(Vertragsarztsitz in einer Berufsausübungsgemeinschaft)
Reg.-Nr. 08/C047
verkürzte Bewerbungsfrist bis zum 24.10.2008
Zwickau-Stadt
Facharzt für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
Reg.-Nr. 08/C048
verkürzte Bewerbungsfrist bis zum 24.10.2008
Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten
Reg.-Nr. 08/C049
Plauen-Stadt/ Vogtlandkreis
Facharzt für Innere Medizin - hausärztlich*)
Reg.-Nr. 08/C050
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Reg.-Nr. 08/C051
Freiberg
Facharzt für Allgemeinmedizin*)
Reg.-Nr. 08/C052
Aue-Schwarzenberg
Facharzt für Allgemeinmedizin*)
Reg.-Nr. 08/C053
Döbeln
Facharzt für Augenheilkunde
Reg.-Nr. 08/C054
Chemnitz-Stadt
Facharzt für Allgemeinmedizin*)
Reg.-Nr. 08/C055
Schriftliche Bewerbungen sind bis zum 10.11.2008 an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz, Postfach 11 64, 09070 Chemnitz,
Telefon: (0371) 27 89-406 oder 27 89-403 zu richten.
Bezirksgeschäftsstelle Dresden
Dresden-Stadt
Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Reg.-Nr. 08/D058
verkürzte Bewerbungsfrist bis zum 24.10.2008
Facharzt für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
Reg.-Nr. 08/D059
verkürzte Bewerbungsfrist bis zum 24.10.2008
Facharzt für Innere Medizin/Gastroenterologie
Reg.-Nr. 08/D060
verkürzte Bewerbungsfrist bis zum 24.10.2008
Görlitz-Stadt/ Niederschlesischer Oberlausitzkreis
Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten
Reg.-Nr. 08/D061
Bautzen
Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten
Reg.-Nr. 08/D062
Löbau-Zittau
Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Reg.-Nr. 08/D063
verkürzte Bewerbungsfrist bis zum 24.10.2008
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Reg.-Nr. 08/D064
Meißen
Facharzt für Innere Medizin -hausärztlich*)
(Vertragsarztsitz in einer Gemeinschaftspraxis)
Reg.-Nr. 08/D065
verkürzte Bewerbungsfrist bis zum 24.10.2008
Facharzt für Innere Medizin -hausärztlich*)
(Vertragsarztsitz in einer Gemeinschaftspraxis)
Reg.-Nr. 08/D066
verkürzte Bewerbungsfrist bis zum 24.10.2008
Riesa-Großenhain
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Reg.-Nr. 08/D067
verkürzte Bewerbungsfrist bis zum 24.10.2008
Sächsische Schweiz
Facharzt für Allgemeinmedizin*)
Reg.-Nr. 08/D068
verkürzte Bewerbungsfrist bis zum 24.10.2008
Schriftliche Bewerbungen sind bis zum 07.11.2008 an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, Bezirksgeschäftsstelle Dresden, Schützenhöhe 12, 01099 Dresden,
Telefon: (0351) 8828-310, zu richten.
Bezirksgeschäftsstelle Leipzig
Leipzig-Stadt
Facharzt für Allgemeinmedizin*)
Reg.-Nr. 08/L093
Facharzt für Allgemeinmedizin*)
Reg.-Nr. 08/L094
Facharzt für Augenheilkunde
Reg.-Nr. 08/L095
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Reg.-Nr. 08/L096
Facharzt für Frauenheilkunde
und Geburtshilfe
Reg.-Nr. 08/L097
Facharzt für Innere Medizin
-fachärztlich
Reg.-Nr. 08/L098
Leipziger Land
Facharzt für Allgemeinmedizin*)
Reg.-Nr. 08/L099
verkürzte Bewerbungsfrist bis zum 28.10.2008
Schriftliche Bewerbungen sind bis zum 14.11.2008 an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, Bezirksgeschäftsstelle Leipzig, Braunstraße 16, 04347 Leipzig,
Telefon: (0341) 243 21 54 zu richten.
Abgabe von Vertragsarztsitzen
Von der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen werden für Gebiete, für die keine Zulassungsbeschränkungen angeordnet sind, folgende Vertragsarztsitze in den Planungsbereichen zur Übernahme veröffentlicht:
Bezirksgeschäftsstelle Dresden
Dresden-Stadt
Facharzt für Allgemeinmedizin*)
Vertragsarztsitz in einer Gemeinschaftspraxis
Praxisabgabe geplant: 01.07.2009
Interessenten wenden sich bitte an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, Bezirksgeschäftsstelle Dresden, Schützenhöhe 12, 01099 Dresden,
Telefon: 0351/88 28-310.
Bezirksgeschäftsstelle Leipzig
Torgau-Oschatz
Facharzt für Allgemeinmedizin*)
geplante Praxisabgabe: Anfang 2010
Interessenten wenden sich bitte an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, Bezirksgeschäftsstelle Leipzig, Braunstraße 16, 04347 Leipzig,
Telefon: (0341) 2 43 21 54.
– Sicherstellung/now –
Änderungen zur Liste der D-Ärzte
Stand: 01.09.2008
Neuzugang:
(ab 29.08.2008)
09130 Chemnitz
Dr. med. Christian Flade
Chirurgische Praxis
Zeisigwaldstr. 105
(ab 01.09.2008)
04703 Leisnig
Reinhard Junghans
(Nachfolger von Dr. Wuttke)
HELIOS Krankenhaus
Colditzer Str. 48
Ausgeschieden:
(ab 01.09.2008)
04703 Leisnig
Dr. med. Mathias Wuttke
HELIOS Krankenhaus
Colditzer Str. 48
– Sicherstellung/mae–