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KVS-Mitteilungen

KVS-Mitteilungen - Ausgabe 04/2008


Honorarverteilungvorschriften für das Jahr 2008 vereinbart

Unter Vermittlung des Schiedsamtes konnte am 5.März 2008 der Honorarverteilungs-

maßstab (HVM) mit Wirkung für das Jahr 2008 vereinbart werden. Umstritten war insbesondere die Anpassung der Regelleistungsvolumina (RLV) und der RLV-Punktwerte an die Auswirkungen des EBM 2008. Im Ergebnis werden mit Wirkung für das 1.Quartal 2008 keine diesbezüglichen Veränderungen vorgenommen.

Mit Wirkung ab dem 2.Quartal 2008 werden entsprechend der bindenden Beschlüsse des Bewertungsausschusses zur Anpassung der RLV an die Auswirkungen des EBM 2008

• die RLV-Punktwerte der Hausärzte von 4,00Cent um 6,25% auf 3,75Cent abgesenkt

• die RLV-Punktwerte der Fachärzte von 3,75Cent um 4,00% auf 3,60Cent abgesenkt.

Die RLV erhöhen sich entsprechend um 6,67% bzw. 4,17%.

Insgesamt handelt es sich bei den vorgenommenen Veränderungen angesichts der prognostizierten Auswirkungen des EBM 2008 um moderate Anpassungen.

Der HVM gilt bis 31. Dezember 2008 und wird ab 2009 im Zusammenhang mit der Einführung von morbiditätsbedingten Gesamtvergütungen durch andere Vereinbarungen und Regelungen ersetzt (eine Druckversion des aktuellen HVM liegt dieser Ausgabe bei bzw. kann auf der Homepage der KV Sachsen eingesehen werden).

Allgemein kann festgestellt werden, dass sich die Höherbewertung der Leistungen im EBM 2008 auf die Höhe des Regelleistungsvolumina (RLV) auswirkt. Die bisherigen praxisindividuellen RLV waren mit einem Anpassungsfaktor zu multiplizieren und so in die neuen Regelleistungsvolumen zu überführen. Da dieser Faktor aber den durchschnittlichen EBM-Effekt und nicht die individuelle Auswirkung des EBM auf die einzelne Praxis abbildet, ist es möglich, dass Praxen ihr RLV im Jahr 2008 deutlicher als in der Vergangenheit über- oder auch unterschreiten.

Eine Korrekturmöglichkeit besteht allein aus diesem Grund nicht, weil im Übergangsjahr 2008 keine zusätzlichen Finanzmittel ins System fließen, mit denen eine solche Umbewertung bezahlt werden könnte. Gegenüber 2007 bleiben deshalb die Honorarfonds der einzelnen Honorargruppen fast unverändert. Die Folge besteht darin, dass für alle Arztgruppen die Punktwerte in dem Maße sinken, in dem die Fallpunktzahlen angehoben worden sind.

Die wesentlichen Änderungen im Überblick:

Änderungen ab 1. Quartal 2008

Erhöhung der Regelleistungsvolumina (RLV) der Hausärzte

(§ 7 Abs. 2 e, Anlage 2 a)

Die ehemals auf die hausärztliche Grundvergütung – welche im EBM 2008 nicht mehr enthalten ist – entfallenden Mittel werden in die RLV von Hausärzten integriert. Die Erhöhung des einzelnen hausärztlichen RLV richtet sich nach der individuellen Leistungserbringung in den Quartalen III/2006 bis II/2007.

Dadurch steigt das durchschnittliche RLV

• der Hausärzte (ohne Kinderärzte) von 690.788 Punkte auf 773.874 Punkte

• der Kinderärzte von 691.492 Punkte auf 765.546 Punkte.

Differenzpunktwert für Hausbesuche im Bereitschaftsdienst

(§ 2 Abs. 2 e)

Der zusätzliche Differenzpunktwert für Hausbesuche im Bereitschaftsdienst wird – entsprechend der Höherbewertung dieser Leistungsziffer durch den EBM 2008 – von 0,85Cent auf 0,77Cent abgesenkt.

Vom RLV befreite Dialyseleistungen

(§ 5 Abs. 2 d, § 7 Abs. 5 e)

In den Leistungskatalog der betreffenden Dialyseleistungen werden mit Wirkung ab 1. Quartal 2008 die GOP 04564 bis 04566 (Dialyseleistungen bei Kindern) aufgenommen.

Vom RLV befreite zytologische Leistungen von Frauenärzten

(§ 5 Abs. 7, § 7 Abs. 5 g)

Mit Wirkung ab 1. Quartal 2008 wird die GOP 01826 (zytologische Untersuchung im Rahmen der Empfängnisregelung) in den betreffenden Leistungskatalog aufgenommen.

Weitere Anpassungen an den EBM 2008 erfolgen im 1.Quartal 2008 nicht.

Änderungen ab 2. Quartal 2008

Anpassung der RLV-Punktwerte und der RLV an den EBM 2008

(§ 7 Abs. 2 g, § 7 Abs. 4, Anlage 2 b)

Entsprechend der bindenden Beschlüsse des Bewertungsausschusses zur Anpassung der RLV an die Auswirkungen des EBM 2008 werden

• die RLV-Punktwerte der Hausärzte von 4,00Cent um 6,25% auf 3,75Cent abgesenkt

• die RLV-Punktwerte der Fachärzte von 3,75Cent um 4,00% auf 3,60Cent abgesenkt.

Die RLV erhöhen sich entsprechend um 6,67% bzw. 4,17%.

Die sich aus der Anpassung ergebenden durchschnittlichen RLV werden in Anlage 2 b aufgenommen.

Honorierung der Bereitschaftsdienstleistungen

(§ 2 Abs. 2 e)

Ab dem 2. Quartal 2008 gilt – entsprechend der Anpassung der fachärztlichen RLV-Punktwerte an den EBM 2008 –

• für Bereitschaftsdienstleistungen von Vertragsärzten ein Höchstpunktwert von 3,60Cent und ein Mindestpunktwert von 1,44Cent

• für Leistungen der Krankenhausambulanzen während der Bereitschaftsdienstzeiten ein Höchstpunktwert von 3,24Cent und ein Mindestpunktwert von 1,30Cent.

Fachärzte ohne RLV, Leistungsfonds Dialyseleistungen und zytologische Leistungen von Frauenärzten (Honorierung von floatenden Punktwerten)

(§ 5 Abs. 2, § 5 Abs. 7)

Entsprechend der Veränderung des fachärztlichen RLV-Punktwertes gilt ab dem 2. Quartal 2008 ein Höchstpunktwert von 3,60 Cent. Der Mindestpunktwert in Höhe von 1,50 Cent bleibt unverändert.

Vergütung des ambulanten Operierens nach Übergangsregelung (Honorierung von floatenden Punktwerten)

(§ 8 Abs. 4)

Mit Wirkung ab dem 2. Quartal 2008 gelten entsprechend der Veränderung des fachärztlichen Regelleistungspunktwertes ein Höchstpunktwert von 3,44Cent und ein Mindestpunktwert von 1,44Cent.

Diese Vergütung ist vorläufig und betrifft nur diejenigen Leistungen, welche aufgrund des vom Bundesschiedsamt festgelegten Kataloges zusätzlich außerbudgetär zu honorieren sind und die aktuell auf Landesebene noch nicht vereinbart worden sind. Sobald eine entsprechende Gesamtvergütungsvereinbarung vorliegt, erfolgen Nachvergütungen für den Zeitraum ab 1. Januar 2007.

– Vertragswesen/ohl –