KVS-Mitteilungen

Rehabilitations-Richtlinie – Änderung im § 12 (Leistungsentscheidung der Krankenkasse)
Die Mitteilung der Krankenkasse an den Versicherten hat ab sofort schriftlich zu erfolgen.
Dazu wurde im § 12 Abs. 2 der Rehabilitations-Richtlinie nach Satz 1 folgender Satz angefügt:
„Die Mitteilung an die Versicherten erfolgt schriftlich.“
Die tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf der Homepage des Gemeinsamen Bundesausschusses unter www.g-ba.de veröffentlicht.
Weiterhin erfolgten redaktionelle Anpassungen in der Rehabilitations-Richtlinie. Eine Veröffentlichung über die Änderung der Rehabilitations-Richtlinie bzw. zu den redaktionellen Anpassungen erfolgte im Bundesanzeiger, Nr. 44 vom 19.03.2008 auf den Seiten 999 - 1000.
– Qualitätssicherung/ba–