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KVS-Mitteilungen

KVS-Mitteilungen - Ausgabe 04/2008

Ausgabe 04/2008

zum Inhalt dieser Ausgabe

Verordnungen und gesetzliche Regelungen



Rehabilitations-Richtlinie – Änderung im § 12 (Leistungsentscheidung der Krankenkasse)

Die Mitteilung der Krankenkasse an den Versicherten hat ab sofort schriftlich zu erfolgen.

Dazu wurde im § 12 Abs. 2 der Rehabilitations-Richtlinie nach Satz 1 folgender Satz angefügt:

„Die Mitteilung an die Versicherten erfolgt schriftlich.“

Die tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf der Homepage des Gemeinsamen Bundesausschusses unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Weiterhin erfolgten redaktionelle Anpassungen in der Rehabilitations-Richtlinie. Eine Veröffentlichung über die Änderung der Rehabilitations-Richtlinie bzw. zu den redaktionellen Anpassungen erfolgte im Bundesanzeiger, Nr. 44 vom 19.03.2008 auf den Seiten 999 - 1000.

– Qualitätssicherung/ba–