KVS-Mitteilungen

Neuer Standard für Informationen über Früherkennung von Krankheiten
Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung setzen mit der Veröffentlichung der „Muster-Gesundheitsaufklärung für Früherkennungsmaßnahmen“ einen Standard für Informationen zur Früherkennung.
Untersuchungen der gesunden Bevölkerung zur Früherkennung von Krankheiten machen Sinn, wenn es sich dabei um häufige Erkrankungen handelt, bei denen eine Behandlung in einem frühen und meist symptomfreien Stadium Heilung bringt. Dies spricht dafür, dass möglichst alle in Frage kommenden Personen die Möglichkeit der gesetzlich geregelten Früherkennung nutzen sollten. Jedoch können Tests im Rahmen der Früherkennung auch Risiken oder Nebenwirkungen haben. Der Unterschied zwischen dem Nutzen solcher Untersuchungen und ihren Risiken muss daher besonders groß sein.
Die Entscheidung, an einer Früherkennungsuntersuchung teilzunehmen, liegt allein beim Versicherten. Sie kann nur auf der Basis einer umfassenden Information getroffen werden. Viele Informationsbroschüren verschweigen aber Risiken und Nebenwirkungen oder Angaben zur Genauigkeit der Untersuchungsmethoden. Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung haben deshalb das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin damit beauftragt, einen Standard zu entwickeln, der als Vorlage zur Erstellung von Informationsmaterial über Früherkennungsuntersuchungen verwendet werden kann.
Die „Muster-Gesundheitsaufklärung für Früherkennungsmaßnahmen“ richtet sich an alle Personen, Organisationen und Institutionen, die mit der Erstellung von Gesundheitsinformationen zu Früherkennungsmaßnahmen befasst sind. Sie steht im Internet frei zugänglich zur Verfügung:
www.aezq.de/publikationen/0index/stellungnahmen/0index/pdf/ muster_gesundheitsaufklaerung_ 080313.pdf
– Presseinfo des Ärztlichen Zentrums für Qualität in der Medizin (ÄZQ) vom 18.03.2008 –
Verbesserte Vorsorge und mehr Zeit: den Nutzen haben die kleinen Patienten
„Unser Engagement kommt vor allem den Kindern zugute. Für sie wollen wir ein dichteres Vorsorgenetz aufbauen. Außerdem bauen wir Bürokratie ab. Dadurch haben die Ärzte mehr Zeit für ihre kleinen Patienten, immerhin geschätzt 10.000 Stunden jährlich.“ Mit diesen Worten hat der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Carl-Heinz Müller, auf die gestern vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) auf den Weg gebrachte Beschlussvorlage zur Änderung der sogenannten Kinderrichtlinie reagiert. Diese sieht vor, die zusätzliche Vorsorgeuntersuchung U 7a bundesweit zum 1. Juli einzuführen. Der GBA soll im Mai die Richtlinie endgültig beschließen.
Die KBV hatte bereits Anfang des Jahres auf eine zügige Aufnahme dieser Vorsorgeuntersuchung in die Richtlinie gedrängt, um einen generell besseren Gesundheitsschutz für Kinder gewährleisten zu können. Die U 7a schließt die bislang vorhandene Lücke in der Gesundheitsbetreuung von Kindern zwischen dem zweiten und vierten Lebensjahr. Bislang wurde diese Untersuchung nur im Rahmen von Einzelverträgen von den Kassen erstattet.
Träte die Richtlinie nach der Zustimmung des Bundesgesundheitsministeriums im Juli in Kraft, wäre das für alle Beteiligten ein voller Erfolg, betonte Müller. Mit Einführung der neuen Regelung würden nämlich gleichzeitig auch die Durchschrift-Formulare für alle Früherkennungsuntersuchungen hinfällig.
Durch diesen Bürokratieabbau könnten bei den etwa 3,5 Millionen Kindervorsorgeuntersuchungen jährlich rund 10.000 Arbeitsstunden eingespart werden – Zeit, die für die ärztliche Betreuung der Kinder zusätzlich zur Verfügung steht.
Die Früherkennungsuntersuchungen sind für alle gesetzlich Versicherten kostenfrei. Die erste (U 1) findet direkt nach der Geburt statt, die weiteren folgen in festgelegten Abständen derzeit bis zum sechsten Lebensjahr (U 9). Die KBV fordert über die aktuelle Beschlussvorlage des GBA hinausgehend die Erweiterung der Vorsorge um eine U 10 für acht- und eine U 11 für zehnjährige Kinder.
– Presseinfo der KBV vom 14.03.08 –
PKV-Unternehmen reichen Verfassungsbeschwerde gegen Gesundheitsreform ein
Am 27. März haben 25 Unternehmen der privaten Krankenversicherung Verfassungsbeschwerde gegen das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) eingelegt. Insgesamt legen 30 PKV-Unternehmen, die zusammen rund 95 Prozent der Privatversicherten repräsentieren, bis Ende März Verfassungsbeschwerde gegen Teile der Gesundheitsreform ein.
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Gesamtheit der Neuregelungen des GKV-WSG, die die private Krankenversicherung (PKV) mittelbar oder unmittelbar betreffen.
Dazu gehören unter anderem der Zwang zur Einführung eines Basistarifs, die Einschränkung des Zugangs zur PKV für Angestellte und das Angebot von Wahltarifen durch die gesetzliche Krankenversicherung. Diese Maßnahmen führen in der Summe zu erheblichen Belastungen der PKV. Sie überschreiten die Grenze des grundrechtlich Zulässigen. Nie zuvor hat es einen so weitgehenden Eingriff in das Recht der PKV gegeben.
Ebenso sollen die Interessen der Versicherten mit der Verfassungsbeschwerde gewahrt werden.
Deswegen unterstützen Versicherungsunternehmen Privatversicherte als weitere Beschwerdeführer, um gegen die sie betreffenden Regelungen – z. B. gegen den steuerfinanzierten Zuschuss allein für die gesetzliche Krankenversicherung – vorzugehen.
Die Verfassungsbeschwerde muss bis zum Ablauf der Jahresfrist nach Inkrafttreten des GKV-WSG, also spätestens bis zum 31. März 2008, eingereicht werden.
– Presseinfo der PKV vom 27.03.08 –
Allensbach-Umfrage bestätigt:
BDI: „Ärzte sind spitze!“
Auch wenn Politiker und Kassen-Funktionäre die Stimmen der Ärzteschaft häufig ignorieren und nur selten deren Fachkenntnis und soziale Kompetenz beachten, genießt der Arzt in der Bevölkerung unter allen Berufen das höchste Ansehen und Vertrauen. BDI-Präsident Dr. med. Wolfgang Wesiack sieht in der aktuellen Allensbach-Umfrage zum Berufsprestige eine eindrucksvolle Bestätigung der wichtigen Rolle des Arztes in der Gesellschaft.
78% der Befragten geben an, dass sie Ärzte am meisten schätzen und vor ihnen besondere Achtung haben. Das sind sogar 6% mehr als bei der letzten Umfrage im Jahr 2003. Die Bewertung ist Ausdruck des Vertrauens, das jeder einzelne Arzt sich Tag für Tag durch die umfassende Versorgung seiner Patienten erarbeitet, stellt der BDI fest. Dass Rationierung und Reglementierung in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht voll zu Lasten der Patienten durchschlagen, ist dem Einsatz der Ärzte zu verdanken, die trotz Budgetdruck und Regressdrohungen das Wohl ihrer Patienten an die erste Stelle setzen.
Das hohe Ansehen wertet Wesiak als Kapital, das die Ärzte als aktiver Partner im Gesundheitssystem nutzen können. Mit dem Vertrauen der Bürger im Rücken könnten die Ärzte durch kontinuierliche Aufklärung dazu beitragen, so manche Irrwege der Politiker wieder rückgängig zu machen. Welches Gewicht die Stimmung der Ärzte hat, zeigte sich deutlich auch in den Kommunalwahlen Anfang März in Bayern, wo die regierende Christlich-Soziale Union landesweit Einbußen erlitt, die nach eigenem Eingeständnis wohl auch auf die Proteste der Hausärzte gegen die derzeitige Gesundheitspolitik zurückzuführen sind.
An zweiter Stelle auf der Allensbacher Prestige-Skala folgen mit Abstand Geistliche (39%), Professoren (34%) sowie Grundschullehrer (33%). An Prestige verloren haben dagegen Rechtsanwälte um zwei Prozentpunkte auf 27% und Politiker um zwei Prozentpunkte auf 6%. Damit sind sie auf dem vorletzten Platz in der Skala gelandet. Wie Allensbach mitteilt, ist das Ansehen der Politiker als Berufsgruppe in Deutschland niemals sehr groß gewesen.
– Pressemitteilung vom 05.03.2008 –