Hinterbliebenenversorgung (Kranzspende)
Jeder Arzt oder Psychotherapeut, der in Sachsen ärztlich tätig ist, kann Teil der Hinterbliebenenversorgung und somit Mitglied der sogenannten Kranzspende sein.
Mit einer freiwilligen Spende, die pro Todesfall je nach Bezirk zwischen 10 und 20 € beträgt, soll den Hinterbliebenen geholfen werden.
Die Kranzspende wird von den Bezirksgeschäftsstellen organisiert. Zurzeit beteiligen sich ca. 2200 Mitglieder bei der Kranzspende, davon ca. 1100 Mitglieder bei der Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz, ca. 500 Mitglieder bei der Bezirksgeschäftsstelle Dresden und ca. 500 bei der Bezirksgeschäftsstelle Leipzig.
- Formulare der Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz
- Regelungen
- Beitrittserklärung
- Erklärung zum Spendenempfänger
Formulare der Bezirksgeschäftsstelle Dresden
Formulare der Bezirksgeschäftsstelle Leipzig