Influenza
Vorrangig einzusetzen: Pflichtleistung für alle Krankenkassen
Gemäß Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses wird bei folgenden Indikationen die Schutzimpfung empfohlen:
Standardimpfung:
Anspruchsberechtigte | Impfung | GOP | Krankenkasse |
---|---|---|---|
Personen über 60 Jahre | Injektion | 89111 | alle |
Indikationsimpfung:
Anspruchsberechtigte | Impfung | GOP | Krankenkasse |
---|---|---|---|
| Injektion
| 89112
| alle
|
Impfung mit einem quadrivalenten Influenzaimpfstoff mit aktueller, von der WHO empfohlener Antigenkombination.
Impfstoffverordnung
Die Verordnung der Impfstoffe für die genannten Personen erfolgt als Sprechstundenbedarf zu Lasten der AOK PLUS. Dabei sind die Markierungsfelder „8“ und „9“ durch Zifferneintrag oder durch Kreuz zu kennzeichnen. Die Verordnungsmengen sind wirtschaftlich und bedarfsgerecht festzulegen.
Es gibt für die Grippesaison 2020/2021 vier quadrivalente Influenzaimpfstoffe (aufsteigend sortiert nach dem GKV-Abgabepreis je Impfdosis):
- Influvac Tetra® 2020/2021 mit und ohne Kanüle, Zulassung ab 3 Jahren
- Vaxigrip Tetra® 2020/2021 mit und ohne Kanüle, Zulassung ab 6 Monaten
- Influsplit Tetra® 2020/2021 ohne Kanüle, Zulassung ab 6 Monaten
- Flucelvax Tetra® 2020/2021 mit Kanüle, Zulassung ab 9 Jahren
Je nach Verfügbarkeit und Alterszulassung ist der preisgünstigere Impfstoff zu verwenden.
Nachrangig einzusetzen: Satzungsleistung
In den Fällen, in denen die Kriterien für eine Pflichtleistung nicht erfüllt sind, kann die Influenza-Schutzimpfung als Satzungsleistung wie folgt durchgeführt werden:
Anspruchsberechtigte | Impfung | GOP | Krankenkasse |
---|---|---|---|
Kinder (ab vollendetem 6. Lebensmonat), Jugendliche und Erwachsene bis zum vollendeten 60. Lebensjahr | Injektion | 89111S | AOK PLUS, IKK classic, TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, Knappschaft |
Erwachsene über 50 Jahre bis zum vollendeten 60. Lebensjahr | Injektion | 89111S | Hanseatische Krankenkasse, Handelskrankenkasse |
Alle Heilfürsorgeberechtigten | Injektion | 89111S | PVA (Heilfürsorgestellen des Polizeiverwaltungsamtes) |
Kinder zwischen 2 und 6 Jahren (vollendetes 2. bis vollendetes 7.Lebensjahr) | nasal | 89112S | AOK PLUS, KKH, BARMER, Knappschaft |
Ansprechpartner
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Beraterinnen:
- Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz
Frau Reinholz - Telefon 0371 2789-458
Frau Friedemann - Telefon 0371 2789-456 - Bezirksgeschäftsstelle Dresden
Frau Kempe - Telefon 0351 8828-272
Frau Beurich - Telefon 0351 8828-293 - Bezirksgeschäftsstelle Leipzig
Frau Lettau - Telefon 0341 2432-140