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Influenza

Vorrangig einzusetzen: Pflichtleistung für alle Krankenkassen


Gemäß Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses wird bei folgenden Indikationen die Schutzimpfung empfohlen:

Standardimpfung:

Anspruchsberechtigte                  Impfung      GOP       Krankenkasse
Personen über 60 Jahre        Injektion 89111       alle

 

Indikationsimpfung:

AnspruchsberechtigteImpfungGOPKrankenkasse
 
  • Schwangere ab 2. Trimenon, bei gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens ab 1. Trimenon
  • Personen ab dem Alter von 6 Monaten mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens  wie z. B.
    • chronische Krankheiten der Atmungsorgane (inklusive Asthma und COPD),
    • chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenkrankheiten,
    • Diabetes und andere Stoffwechselkrankheiten,
    • Multiple Sklerose mit durch Infektionen getriggerten Schüben sowie weitere in Schwere vergleichbare chronische neurologische Krankheiten, die zu respiratorischen Einschränkungen führen können,
    • Personen mit angeborenen oder erworbenen Immundefekten mit T- und/oder B-zellulärer Restfunktion,
    • HIV-Infektion
  • Bewohner von Alters- und Pflegeheimen
  • Personen, die als mögliche Infektionsquelle  im selben Haushalt lebende oder von ihnen betreute Risikopersonen gefährden können
  • Berufliche Indikationen: Personen mit erhöhter beruflicher Gefährdung, z. B. medizinisches Personal, Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr sowie Personen, die als mögliche Infektionsquelle für betreute Risikopersonen fungieren können; Personen mit erhöhter Gefährdung durch direkten Kontakt zu Geflügel und Wildvögeln
 

Injektion

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Injektion

89112

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


89112Y

alle

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


alle

Impfung mit einem quadrivalenten Influenzaimpfstoff mit aktueller, von der WHO empfohlener Antigenkombination.

Impfstoffverordnung


Die Verordnung der Impfstoffe für die genannten Personen erfolgt als Sprechstundenbedarf zu Lasten der AOK PLUS. Dabei sind die Markierungsfelder „8“ und „9“ durch Zifferneintrag oder durch Kreuz zu kennzeichnen. Die Verordnungsmengen sind wirtschaftlich und bedarfsgerecht festzulegen.

Für Personen ab dem Alter von 60 Jahren empfiehlt die Schutzimpfungs-Richtlinie die Verwendung eines Hochdosis-Influenzaimpfstoffes. In der Saison 2022/2023 ist auch ein konventioneller quadrivalenter Impfstoff möglich.

Es gibt für die Grippesaison 2022/2023 sieben quadrivalente Influenzaimpfstoffe zur Injektion (aufsteigend sortiert nach dem GKV-Abgabepreis je Impfdosis):

  • Afluria® Tetra 2022/2023 ohne Kanüle, Zulassung ab 18 Jahren
  • Influvac® Tetra 2022/2023 mit und ohne Kanüle, Zulassung ab 6 Monaten
  • Xanaflu® 2022/2023 mit Kanüle, Zulassung ab 6 Monaten
  • Influsplit Tetra® 2022/2023 ohne Kanüle, Zulassung ab 6 Monaten
  • Vaxigrip Tetra® 2022/2023 mit und ohne Kanüle, Zulassung ab 6 Monaten
  • Flucelvax® Tetra 2022/2023 mit und ohne Kanüle, Zulassung ab 2 Jahren
  • Fluad® Tetra 2022/23 mit und ohne Kanüle, Zulassung ab 65 Jahren

Als Hochdosis-Influenzaimpfstoff für Patienten ab 60 Jahren steht weiterhin ein Impfstoff zur Verfügung:

  • Efluelda® 2022/23 ohne Kanüle

Je nach Verfügbarkeit und Alterszulassung ist der preisgünstigere Impfstoff zu verwenden. Für Personen ab 60 Jahren gilt der Hochdosis-Influenzaimpfstoff trotz des deutlich höheren Preises als wirtschaftlich.

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Nachrangig einzusetzen: Satzungsleistung


In den Fällen, in denen die Kriterien für eine Pflichtleistung nicht erfüllt sind, kann die Influenza-Schutzimpfung als Satzungsleistung wie folgt durchgeführt werden:

AnspruchsberechtigteImpfungGOPKrankenkasse
Kinder (ab vollendetem 6. Lebensmonat), Jugendliche und Erwachsene bis zum vollendeten 60. LebensjahrInjektion89111SAOK PLUS, IKK classic, TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, Knappschaft
Erwachsene über 50 Jahre bis zum vollendeten 60. LebensjahrInjektion89111SHanseatische Krankenkasse, Handelskrankenkasse
Alle HeilfürsorgeberechtigtenInjektion89111SPVA (Heilfürsorgestellen des Polizeiverwaltungsamtes)
Kinder zwischen 2 und 6 Jahren (vollendetes 2. bis vollendetes 7.Lebensjahr)nasal89112SAOK PLUS, KKH, BARMER, Knappschaft


Als nasaler Influenzaimpfstoff steht Fluenz ® Tetra zur Verfügung.

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