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Gesamtübersicht Schutzimpfungen

Gesamtübersicht Schutzimpfungen


Historisch bedingt gelten im Bereich der KV Sachsen verschiedene Impfvereinbarungen.

  • Die seit 1. Januar 2016 gültige Impfvereinbarung Sachsen – Pflichtleistungen entspricht im Leistungsumfang der Schutzimpfungsrichtlinie (SI-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses. Die SI-RL basiert auf den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) und unterscheidet sich deutliche von den Empfehlungen der Sächsischen Impfkommission (SIKO).
  • Zusätzlich zur Impfvereinbarung Sachsen - Pflichtleistungen – wurde mit verschiedenen Krankenkassen oder deren Verbänden eine Impfvereinbarung Sachsen - Satzungsleistungen geschlossen, welche die Differenzen zwischen den Impfempfehlungen der STIKO und der SIKO für die Versicherten in Sachsen ausgleichen soll.
  • Darüber hinaus gibt es Vereinbarungen zu Reiseschutzimpfungen mit ausgewählten Krankenkassen.

Die Entscheidung, nach welcher Vereinbarung geimpft und abgerechnet wird, ist als Stufenschema zu treffen. Zunächst muss bei allen Kassen geprüft werden, ob eine Impfung im Rahmen der SI-RL (Standard- vorrangig vor Indikationsimpfung) durchgeführt und abgerechnet werden kann. Ist die vorliegende Indikation nicht als Pflichtleistung vorgesehen, kommen die Zusatzimpfregelungen für einen Großteil der sächsischen Krankenkassen in Betracht und zum Schluss gegebenenfalls die Verträge mit einzelnen Kassen.

Zum besseren Überblick über die zahlreichen Regularien, haben wir Ihnen die Gesamtübersicht Schutzimpfungen zusammengestellt. Sie finden diese als Download im rechten Rand.