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Achtung: Beschränkung der Erstattungsfähigkeit für Influenza-Impfung über 60-jähriger auf Efluelda erneut ausgesetzt

Für die aktuell anstehende Influenza‐Impfsaison 2022/2023 hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) überraschend festgelegt, dass – abweichend zu den Vorgaben in der Schutzimpfungs‐Richtlinie – Personen ab 60 Jahren bei einer Impfung gegen Influenza auch in der kommenden Impfsaison sowohl den herkömmlichen als auch den hochdosierten inaktivierten quadrivalenten InfluenzaImpfstoff erhalten können. Dafür wurde die Gültigkeit der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen Influenza und Masern bis zum 31. März 2023 verlängert. Als Grund nannte das BMG, dass die Sicherstellung der Versorgung dieser Personen allein mit einem Influenza-Hochdosis-Impfstoff wegen nicht verlässlich auszuschließender Produktions- und Versorgungsprobleme nicht gewährleistet sei.

Die KV Sachsen begrüßt den verlängerten Gültigkeitszeitraum, da dieser Ihnen ermöglicht, auch in der kommenden Impfsaison für Patientinnen und Patienten über 60 Jahren Efluelda® oder einen herkömmlichen (nicht hochdosierten) quadrivalenten Influenza‐Impfstoff zu Lasten der GKV zu verordnen. Da die oben genannte Änderungsverordnung lediglich die Gültigkeitsdauer der ursprünglichen Verordnung verlängert und diese ansonsten unberührt lässt, bleibt es bei der Regelung, dass die Verordnung eines Hochdosis-Influenzaimpfstoffes trotz der deutlich höheren Kosten als wirtschaftlich gilt.

Da das BMG mit Schreiben vom 6. September 2021 gegenüber der Kassenärztlichen Bundesvereinigung mitteilte, dass es nicht plant, diese Verordnung und damit die Ausnahmeregelung zu verlängern, informierten wir im Rahmen der Grippeimpfstoffbedarfsabfrage sowie zuletzt auf unserer Homepage und in den KVS-Mitteilungen, dass Ärzte bei der Bestellung des Influenza‐Impfstoffes für die Impfsaison 2022/2023 für Patienten ab 60 Jahren nur noch den hochdosierten inaktivierten quadrivalenten Influenza‐Impfstoff berücksichtigen können. Für die herkömmlichen Impfstoffe bestünde für diesen Personenkreis dann kein Anspruch mehr gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Diese Regelung wurde außer Kraft gesetzt.

Aus aktuellem Anlass informierte das Paul-Ehrlich-Institut, dass die verbindliche Verordnung von Influenzaimpfstoffen auf einem Muster 16 bis spätestens 1. April 2022 zu erfolgen hat. Sanofi-Pasteur hat die Verlängerung der Vorverkaufsfrist bis 31. März 2022 uns gegenüber bereits bestätigt.

                                          - Verordnung- und Prüfwesen/jac -