Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz - PrävG) vom 17. Juli 2015 müssen die gesetzlichen Krankenkassen seit dem 1. Januar 2016 die Kosten für die Impfausweise ihrer Versicherten übernehmen.
Für den Bereich der KV Sachsen können die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Einrichtungen, jeweils mit gültiger BSNR, Impfausweise bei der Vordruck Leitverlag GmbH Freiberg bestellen und an ihre Patienten ausgeben. Die Krankenkassen sind für die Vorhaltung der Impfausweise nicht zuständig.
Die sächsischen Krankenkassen übernehmen die Kosten, sofern die Bestellung der Impfausweise im Zusammenhang mit einer Bestellung weiterer GKV-Formulare erfolgt.
Wir empfehlen daher, Ihre Bestellung gebündelt bei der Vordruck Leitverlag GmbH Freiberg vorzunehmen.
- Vertragspartner und Honorarverteilung/mey -