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Pneumokokken-Impfstoff für Risikopatienten voraussichtlich ab 03. April 2020 wieder verfügbar

Die Firma MSD hat zwei Chargen Pneumovax 23 aus Japan importiert. Das bedeutet, dass die Verpackung und die Gebinde in japanischer Kennzeichnung auf den Markt gebracht werden. Auch die Klebeetiketten mit der Charge für den Impfpass sind in japanischen Schriftzeichen. Ärzte werden daher handschriftlich notieren müssen, dass es sich um Pneumovax 23 handelt.

Zu beachten ist, dass der Impfstoff

  • ausschließlich in 1er Packungen bezogen werden kann.
  • in Durchstechflaschen abgefüllt ist und Spritze sowie Kanüle als Praxisbedarf bezogen werden müssen.
  • nur begrenzt haltbar ist (bis 11. Juni 2020) und deshalb möglichst schnell verimpft werden sollte.

Weitere Informationen, wie beispielsweise eine deutsche Gebrauchs- und Fachinformation, hat das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) auf seiner Homepage zur Verfügung gestellt:
https://www.pei.de/DE/newsroom/hp-meldungen/2020/200401-pneumkokken-impfstoff-aus-japan.html.

Die Hinweise der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur Priorisierung der Impfungen gelten weiterhin:

Pneumovax® 23 soll prioritär für folgende Personengruppen verwendet werden:

  • Patienten mit Immundefizienz
  • Personen ab 70 Jahren
  • Patienten mit chronischen Atemwegserkrankungen

Auch bei Wiederverfügbarkeit der Impfstoffe sollten Pneumokokken-Impfungen ausschließlich dem Personenkreis vorbehalten bleiben, der in den Impfempfehlungen der STIKO benannt ist.

Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) bittet die Ärzteschaft um Rückmeldung per E-Mail an mikrobiologie@pei.de, ob die Ware flächendeckend in Deutschland ankommt. Das PEI hat außerdem mitgeteilt, dass es mit allen Pneumokokken-Impfstoffherstellern in Kontakt steht, um den Versorgungsmangel zu beheben. Es geht davon aus, dass sich in den nächsten Wochen durch weitere Lieferungen und gezielte Einfuhr die Situation entspannen wird. Sollten die Praxen andere Erfahrungen machen, ist das PEI auch sehr an Rückmeldungen interessiert, zum Beispiel über die „Verbrauchermeldung zu nicht gelisteten Impfstoff-Lieferengpässen“:

https://www.pei.de/DE/arzneimittel/impfstoffe/lieferengpaesse/verbrauchermeldung/meldunglieferengpass-node.html.

                                                                                                   - Verordnungs- und Prüfwesen / jac -