Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen führte zwischen dem 1. Dezember 2019 und dem 6. Januar 2020 eine Influenzaimpfstoffbedarfsabfrage in ihrem Mitgliederportal durch. Die in diesem Zeitraum von Ihnen gemeldeten Impfstoffdosen stellen nun die Grundlage für Ihre verbindliche Verordnung dar. Bitte beachten Sie dabei folgende Hinweise:
- Verordnen Sie die Menge Impfstoff, die Sie bei der Vorababfrage der KV Sachsen im Mitgliederportal gemeldet haben und jederzeit wieder aufrufen können oder orientieren Sie sich am Bedarf der Vorsaison.
- Nehmen Sie die Bestellung des gesamten ermittelten Saisonbedarfs auf mehreren Verordnungsblättern Muster 16 vor.
- Reichen Sie alle Verordnungsblätter bei Ihrer Lieferapotheke bitte bis spätestens 15. März 2020 ein. Ihre Lieferapotheke wird entsprechend Ihrer Verordnung die Bestellung auslösen und sich um die Belieferung kümmern. Es ist nicht absehbar, ob eine spätere Bestellung bzw. nachgeorderter Bedarf noch beliefert werden können.
Die vollständige Arztinformation zur Grippeimpfsaison 2020/2021(Stand: 10. Februar 2020) können Sie hier einsehen.
- Verordnung- und Prüfwesen/jac -