Unter Berücksichtigung der aktuellen Empfehlungen der Sächsischen Impf-kommission zur Durchführung von Schutzimpfungen im Freistaat Sachsen (Impfempfehlung E1, Stand 01.01.2019) haben die KV Sachsen und die IKK classic den Leistungskatalog nach der Anlage A3 zur gemeinsamen ‚Impfvereinbarung Sachsen – Satzungsleistungen‘ i. R. eines 3. Nachtrages entsprechend angepasst.
Die Abrechnungsbestimmung (Indikation) zur Schutzimpfung gegen Humane Papillomaviren (HPV) wurde wie folgt neu gefasst:
„Für alle Personen ab vollendetem 18. bis zum vollendeten 26. Lebensjahr“.
Die neugefasste Anlage A3 trat mit Wirkung zum 1. Oktober 2019 in Kraft; sie gilt für Versicherte der IKK classic.
Die neue Anlage A3 ist auf der Homepage der KV Sachsen unter der Rubrik Mitglieder > Verträge > Impfvereinbarung Sachsen – Satzungsleistungen veröffentlicht.
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