Der Verlust des Impfpasses, ein abgelaufener Impfschutz und nicht abgeschlossene Impfreihen haben nicht nur wirtschaftliche Auswirkungen auf das Gesundheitssystem. Sie sind auch mit vielen Unannehmlichkeiten für Patienten und Ärzte und einer Rückkehr bereits zurückgedrängter Infektionserkrankungen verbunden. Um Doppelimmunisierungen zu vermeiden (die Durchimpfungsraten in der Bevölkerung aber auch zu steigern) wünschen sich Impfexperten schon seit langem eine verlustfreie Dokumentation von Impfungen. Seit 1. Oktober 2019 ist dies für Versicherte der AOK PLUS nun möglich.
Vorteile für den Arzt:
- Regressprophylaxe durch Hinweise zur Verordnung von Impfstoffen gemäß SIKO (1) - und STIKO (2)-Empfehlungen. Die sächsischen Regelungen werden berücksichtigt.
- Elektronische Unterstützung bei der Lagerhaltung. Sie müssen Impfstoffe im Kühlschrank nicht mehr nach Kostenträgern getrennt lagern und haben immer einen Überblick, wie viele Impfstoffdosen für Pflicht- und Satzungsleistungen in Ihrer Praxis noch vorrätig sind. Dies ermöglicht auch ein
- besseres Impfmanagement und weniger Impfstoffverwurf.
- Erhöhung der Durchimpfungsraten durch Erinnerungsfunktion in Ihrem Praxisverwaltungssystem
- Schneller Überblick über die vollständige Impfdokumentation statt aufwändiger Recherchen
- Unterstützung des Qualitätsmanagements in der Praxis
- Der Versicherte kann sich jederzeit selbstständig über die Onlinegeschäftsstelle der AOK PLUS über seinen Impfstatus informieren. Zusätzlich wird er automatisch an Impfungen erinnert.
Sie benötigen für die Teilnahme:
- ein Praxisverwaltungssystem (PVS), das die eImpfpass- Funktionalitäten unterstützt (3).
- eine Impfmanagementsoftware, welche für den eImpfpass zertifiziert ist und die Regelungen der STIKO und SIKO berücksichtigt. Diese Voraussetzungen erfüllt nach aktuellem Kenntnisstand der KV Sachsen derzeit nur ImpfdocNE. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Zusatzprogramm, welches Ihnen die oben aufgeführten Mehrwerte bietet. Die Höhe der Kosten ist je nach PVS unterschiedlich und kann beim PVS-Hersteller erfragt werden.
- ein KV-Connect-Konto und einen KV-SafeNet-Zugang.
Teilnahme des Arztes durch Anwendung:
- Sie benötigen keine Teilnahmeerklärung. Wenn Sie den ersten eImpfpass anlegen wollen, erscheint in Ihrem Praxisverwaltungssystem ein Hinweis. Bestätigen Sie diesen, nehmen Sie automatisch teil. Es entstehen Ihnen durch die Teilnahme am eImpfpass keine weiteren Kosten.
Einschreibung des Versicherten:
- Der Versicherte kann sich selbst in der Online-Geschäftsstelle der AOK PLUS einschreiben. Für Sie entsteht dabei kein zusätzlicher Aufwand.
- Die Einschreibung in der Praxis ist ebenfalls möglich. Sobald Sie alle der oben genannten technischen Teilnahmevoraussetzungen erfüllt haben, finden Sie die Teilnahmeerklärung in Ihrer Impfmanagementsoftware.
Was ist zu tun:
- Aktuell durchgeführte Impfungen werden automatisch im eImpfpass erfasst und als Impfnachweis gespeichert. Arzt und Versicherter können jederzeit den aktuellen Impfstatus einsehen und werden an noch ausstehende Impfungen erinnert.
- Zur Vervollständigung kann der Versicherte Eintragungen aus dem papiergebundenen Impfausweis in den eImpfpass übernehmen. Diese Informationen werden als Impfhinweise gekennzeichnet. Wenn Sie Impfhinweise prüfen und die Impfungen bestätigen, wird aus dem Impfhinweis ein Impfnachweis.
- Weiterhin können Sie in Ihrer Praxis Impfungen aus dem papiergebundenen Impfausweis in den eImpfpass aufnehmen. Diese gelten sofort als Impfnachweis.
Vergütung:
Die Zusetzung der Vergütung erfolgt automatisch. Bei der Teilnahme am eImpfpass erhalten Sie folgende Leistungen vergütet:
- Kalenderjährliche Strukturpauschale ab der erstmaligen Anlage u./o. regelmäßigen Nutzung des eImpfpasses: 100 € pro Jahr (max. 3x)
- Qualifizierung von Impfhinweisen zu Impfnachweisen: 0,50 € pro Impfhinweis
- Nachtragung von Impfnachweisen für bereits durchgeführte Impfungen (z.B. aus Papier-Impfausweis): 1 € pro Impfnachweis
- Die Neuanlage und die regelmäßige Aktualisierung des eImpfpasses in direktem Zusammenhang mit der Durchführung einer Impfung werden nicht extra vergütet.
Zusätzliche Hinweise:
- Der eImpfpass kann den papiergebundenen Impfpass (gelbes Heft) derzeit aus juristischen Gründen nicht ersetzen. Auch die Umwandlung von Impfhinweisen in Impfnachweise dient lediglich der elektronischen Dokumentation und der Aktivierung der Reminder-Funktion. Es handelt sich hierbei nicht um eine Eintragung nach § 22 Infektionsschutzgesetz. Der papiergebundene Impfpass ist weiterhin zu führen.
- Ab 28. Oktober 2019 bewirbt die AOK PLUS den Vertrag bei ihren Versicherten über die Online-Filiale und in ihrem Newsletter „Versorgungsmanagement“.
- Den Vertrag und alle weiterführenden Unterlagen finden Sie hier.
- Verordnung- und Prüfwesen/ja -
(1) Sächsische Impfkommission: Empfehlungen zur Durchführung von Schutzimpfungen im Freistaat Sachsen, - keine Erstattungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen
(2) Ständige Impfkommisson beim Robert-Koch-Institut (RKI): bundesweite Empfehlungen auf der Grundlage der Schutzimpfungs-Richtlinie/SI-RL mit Erstattungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen
(3) Dies trifft derzeit auf: Apris-Software, APW Praxissoftware, CGM Medistar, CGM Turbomed, CGM Albis, CGM M1 Pro, Praxis4More, Data AL, Duria, inSuite, Epikur-Windows und Epikur-Mac, Medical Office, Interarzt, Pro_Medico, Smarty, Medi 10, principa, Profimed, T2med, tomedo und über eine GDT-Schnittstelle auf: Red Medical, x.isynet, x.concept, Medisoftware, S3-Praxisprogramm, Quinzy zu (Stand: 1.10.2019).