Unter Berücksichtigung der aktuellen STIKO-Empfehlung zur HPV-Impfung und der Empfehlungen der Sächsischen Impfkommission (Impfempfehlung E1, Stand 01.01.2019) haben die KV Sachsen und das Sächsische Staatsministerium des Innern den Leistungskatalog nach der Anlage A4 zur gemeinsamen Impfvereinbarung Sachsen – Satzungsleistungen i. R. eines 3. Nachtrag entsprechend angepasst.
Die Abrechnungsbestimmung (Indikation) zur Schutzimpfung gegen Humane Papillomaviren (HPV)
„Für alle weiblichen Heilfürsorgeberechtigten ab vollendetem 18. Lebensjahr bis zum vollendeten 26. Lebensjahr“
wurde wie folgt neu gefasst:
„Für alle Personen ab vollendetem 18. Lebensjahr bis zum vollendetem 26. Lebensjahr“.
Die neugefasste Anlage A4 trat mit Wirkung zum 01. Juli 2019 in Kraft; sie gilt für heilfürsorgeberechtigte Landesbeamte des Polizeivollzugsdienstes, Beamte des Landesamtes für Verfassungsschutz und Landesbeamte des feuerwehrtechnischen Dienstes.
Die neue Anlage A4 ist auf der Homepage der KV Sachsen veröffentlicht unter der Rubrik
Mitglieder > Verträge > Impfvereinbarung Sachsen – Satzungsleistungen
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