Sie befinden sich hier: Startseite » Mitglieder » Impfen

Herpes Zoster-Impfung ist bis auf Weiteres freiwillige Kassenleistung

Die Ständige Impfkommission hat im Epidemiologischen Bulletin 50/2018 die Empfehlung für eine Standardimpfung mit einem Totimpfstoff gegen Herpes Zoster für alle Personen ab dem 60. Lebensjahr veröffentlicht. Personen mit einer Grundkrankheit oder Immunschwäche empfiehlt die Kommission die Impfung bereits ab einem Alter von 50 Jahren (Indikationsimpfung).

Die KVS weist darauf hin, dass diese Impfung erst zur Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen wird, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss über die Aufnahme in die Schutzimpfungsrichtlinie entschieden hat und der Beschluss im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.

Bis dahin ist keine Abrechnung über die elektronische Gesundheitskarte möglich.

Den Versicherten steht es jedoch frei, die Impfung einschließlich des Impfstoffes über Privatliquidation in Anspruch zu nehmen und sich zur Kostenerstattung bei der jeweiligen Krankenkasse zu informieren.                                                                 - Verordnung- und Prüfwesen/ja -