Mit der heutigen Veröffentlichung im Bundesanzeiger tritt die am 5. April 2018 geänderte Schutzimpfungs-Richtlinie, welche die Empfehlung zur „Impfung mit einem quadrivalenten Influenzaimpfstoff mit aktueller, von der WHO empfohlener Antigenkombination“ enthält, in Kraft.
Die AOK PLUS informierte die sächsischen Vertragsärzte bereits in der 24. Kalenderwoche über die Verordnungsmodalitäten. Die wichtigsten Informationen haben wir für Sie zusammengefasst.
- Es gibt für die kommende Grippesaison drei quadrivalente Influenzaimpfstoffe (aufsteigend sortiert nach dem GKV-Abgabepreis je Impfdosis)
- Influvac Tetra® 2018/19 mit und ohne Kanüle, Zulassung ab 18 Jahren
- Vaxigrip Tetra® 2018/2019 mit und ohne Kanüle, Zulassung ab 6 Monaten
- Influsplit Tetra® 2018/19 ohne Kanüle, Zulassung ab 6 Monaten
- Je nach Verfügbarkeit und Alterszulassung ist der preisgünstigere Impfstoff zu verwenden.
- Die Verordnung erfolgt auf Muster 16, mit Kennzeichnung der Markierungsfelder „8“ Impfstoffe und „9“ Sprechstundenbedarf, zu Lasten der AOK PLUS. Auf der Verordnung sind die vollständige namentliche Bezeichnung des Impfstoffes (einschließlich der Angabe mit bzw. ohne Kanüle) und die Anzahl der Packungen bzw. Impfstoffdosen (Verordnungsmenge) anzugeben.
Bitte beachten Sie auch unsere Informationen zum Impfstoffverwurf vom 24.05.2018 „Hinweise zur Verordnung von Influenzaimpfstoff - bitte berücksichtigen!“
- Verordnungs- und Prüfwesen/ja -