Die Ständige Impfkommission (STIKO) wies Ende November in einer Vorabinformation auf die bevorstehende Änderung ihrer Empfehlung zur Influenza-Impfung hin: Die Impfung gegen saisonale Influenza solle dann mit einem quadrivalenten Impfstoff durchgeführt werden.
Diese STIKO-Empfehlung gilt derzeit noch nicht – zunächst muss die STIKO die entsprechende wissenschaftliche Begründung im Epidemiologischen Bulletin 02/2018 veröffentlichen. Darüber hinaus bleibt im Anschluss die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur möglichen Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) abzuwarten, was bis zu drei Monate dauern kann. Eine etwaige Neubewertung hinsichtlich der Leistungspflicht bzw. des Wirtschaftlichkeitsgebotes kann erst danach erfolgen.
Die bevorstehende STIKO-Empfehlung zum Einsatz quadrivalenter Impfstoffe begrüßt die KV Sachsen ausdrücklich. Leider nimmt eine mögliche Umsetzung in der SI-RL durch den G-BA eine gewisse Zeit in Anspruch. Daher müssen wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt weiterhin auf die von den Krankenkassen unter Federführung der AOK PLUS vereinbarten Rabattverträge und die bei Nichtbeachtung bestehende Gefahr von Regressanträgen durch die Krankenkassen hinweisen. Sofern in Einzelfällen medizinische Gründe gegen den Einsatz rabattierter Impfstoffe sprechen, ist der Einsatz eines nicht rabattierten Impfstoffs möglich. Für diesen Fall empfehlen wir Ihnen eine adäquate Dokumentation.
Fazit: Eine mögliche Änderung der SI-RL, die als Pflichtleistung für alle Patienten mit gegebener Indikation quadrivalenten Impfstoff vorsieht, bleibt abzuwarten. Nach unserer Einschätzung ist dies frühestens für die Influenza-Impfsaison 2018/2019 möglich.
- VuP/neu -