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„Die Pflicht des Arztes, den Patienten auf eine Impfung hinzuweisen“

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (SMS) bat uns, auf die aktualisierte Broschüre der Stiftung "Eine Chance für Kinder" hinzuweisen, die Sie hier herunterladen können.


                                                                                                                         - VuP/neu -