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Impfvereinbarung Sachsen - Satzungsleistungen - Anpassung des Leistungskatalogs der Anlage A3 der IKK classic ab 1. Januar 2017

Auf Grund einer Satzungsänderung der IKK classic entfällt mit Wirkung zum 1. Januar 2017 für Versicherte der IKK classic die Satzungsleistung der Impfung gegen Pneumokokken (Standardimpfung) für Personen ab vollendetem 50. Lebensjahr bis zum vollendeten 60. Lebensjahr.

Durch den Wegfall der Schutzimpfung gegen Pneumokokken wird der Leistungskatalog nach der Anlage A3 zur „Impfvereinbarung Sachsen - Satzungsleistungen“ dem entsprechend angepasst. Damit ist die Leistung nach der Abrechnungsnummer 89120S ab dem 01.01.2017 für Versicherte der IKK classic nicht mehr berechnungsfähig.

Hinweis: Die Standardimpfung (Pneumokokken-Konjugatimpfstoff) für Kinder bis 24 Monate (Abrechnungsnummern 89118A, 89118B), die Standardimpfung für Personen über 60 Jahre (Abrechnungsnummer 89119) sowie die Indikationsimpfung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung bzw. bei weiterbestehender Indikation (Abrechnungsnummern 89120, 89120R) bleiben hiervon unberührt (vgl. „Impfvereinbarung Sachsen - Pflichtleistungen“ / Anlage 1).

                                                                     – Vertragspartner und Honorarverteilung/mey –