Auf Grund einer Satzungsänderung der IKK classic entfällt mit Wirkung zum 1. Januar 2017 für Versicherte der IKK classic die Satzungsleistung der Impfung gegen Pneumokokken (Standardimpfung) für Personen ab vollendetem 50. Lebensjahr bis zum vollendeten 60. Lebensjahr.
Durch den Wegfall der Schutzimpfung gegen Pneumokokken wird der Leistungskatalog nach der Anlage A3 zur „Impfvereinbarung Sachsen - Satzungsleistungen“ dem entsprechend angepasst. Damit ist die Leistung nach der Abrechnungsnummer 89120S ab dem 01.01.2017 für Versicherte der IKK classic nicht mehr berechnungsfähig.
Hinweis: Die Standardimpfung (Pneumokokken-Konjugatimpfstoff) für Kinder bis 24 Monate (Abrechnungsnummern 89118A, 89118B), die Standardimpfung für Personen über 60 Jahre (Abrechnungsnummer 89119) sowie die Indikationsimpfung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung bzw. bei weiterbestehender Indikation (Abrechnungsnummern 89120, 89120R) bleiben hiervon unberührt (vgl. „Impfvereinbarung Sachsen - Pflichtleistungen“ / Anlage 1).
– Vertragspartner und Honorarverteilung/mey –
Information, Dokumente, Links
Ihre Ansprechpartner
- Landesgeschäftsstelle
Tel.: 0351 8290-50
verordnung@kvsachsen.de - Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz
Tel.: 0371 2789-4266
verordnung.chemnitz
@kvsachsen.de - Bezirksgeschäftsstelle Dresden
Tel.: 0351 8828-3266
verordnung.dresden
@kvsachsen.de - Bezirksgeschäftsstelle Leipzig
Tel.: 0341 2432-2266
verordnung.leipzig
@kvsachsen.de